be green invest Kredit und Leasing

OberbankÖsterreich

Kredit oder Leasing für Unternehmen, die in erneuerbaren Strom investieren oder bestehende Geräte durch mindestens 25% energieeffizientere ersetzen.

Sie können Solar- und Windkraftanlagen finanzieren oder Maschinen, Betriebs- und Büroausstattung ersetzen. be green invest bietet einen zinsbegünstigten Kredit oder Leasing mit 2–25 Jahren Laufzeit. Möglich sind ein Fixzinssatz oder eine Verzinsung auf Basis eines Dreimonatsindikators. Förderhaftungen und Umweltzuschüsse lassen sich damit kombinieren.

Einen Investitionskredit zahlen Sie in regelmäßigen Raten zurück. Bei festen Kapitalraten tilgen Sie regelmäßig denselben Kreditbetrag und zahlen die Zinsen zusätzlich. Bei Pauschalraten zahlen Sie Tilgung und Zinsen zusammen; die Ratenhöhe wird bei Zinsänderungen angepasst.

Beim Mobilien-Leasing zahlt Ihr Unternehmen Raten für die Nutzung der Ausstattung. Diese Finanzierung bietet die Oberbank Leasing GmbH an.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ihr Unternehmen muss die üblichen Kreditprüfungen der Oberbank bestehen, einschließlich Identitäts-, Sanktions- und Geldwäscheprüfungen. Die Beratung gibt eine erste Einschätzung zur Nachhaltigkeit. Die endgültige Einstufung trifft Corporate & International Finance; unklare Fälle entscheidet ein Steuerungskomitee.

Ersatzinvestitionen müssen die Energieeffizienz bezogen auf den jährlichen Energieverbrauch um mindestens 25% steigern. Eine technisch erfahrene Person Ihres Unternehmens muss dies bestätigen. Solar- und Windprojekte müssen die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur jeweiligen Umweltzielsetzung der EU-Taxonomie erfüllen, also die technischen Anforderungen an diesen Umweltbeitrag. Die Treibhausgasemissionen erneuerbarer Energieanlagen müssen über deren Lebenszyklus unter 100 g CO₂-Äquivalent je kWh liegen. Die Bank kann projektrelevante technische Informationen anfordern.

Die Bank prüft vor allem das Kerngeschäft Ihres Unternehmens; ein sehr geringer Umsatzanteil in einem ausgeschlossenen Bereich führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss. Beschränkt sind Atomenergie und bestimmte radioaktive Materialien bzw. Abfälle (mit einer Ausnahme für medizinische Materialien und Qualitätskontrollausrüstung mit einer unbedeutenden, ausreichend abgeschirmten Strahlungsquelle), Abbau von Konfliktmaterialien und Blutdiamanten, Fischerei ohne anerkannte Standards, Handel mit bzw. Jagd auf geschützte Tiere sowie schädigende, nicht gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche für nichtmedizinische Endprodukte.

Weitere Beschränkungen betreffen Hochvolumen-Fracking, Ölsandförderung und neue unkonventionelle Erdölinfrastruktur, Kohleförderung und -produktion, Kohlestrom sowie Neugeschäft mit Unternehmen, die hauptsächlich mit Kohle handeln. Dazu kommen schwere Waffen, verbrauchende Embryonenforschung (nicht In-vitro-Fertilisation), Pornografieproduktion, Sextourismus, Bordelle und der Vertrieb pornografischer Inhalte mit einer Umsatzgrenze von 10%. Nur für schwere Waffen kann der zuständige Risikovorstand bei dokumentierten überwiegenden nationalen oder supranationalen Interessen eine Ausnahme bewilligen.

Absolut ausgeschlossen sind illegale Suchtmittel, Bergbau ohne Bewilligung, verbotene oder schrittweise verbotene schädliche Stoffe, kontroverse Waffen und illegales Glücksspiel. Andere Unternehmen eines Konzerns bleiben finanzierbar, wenn ihre eigenen Aktivitäten nicht gegen die Ausschlüsse verstoßen.

Die Mittelverwendung ist während der Finanzierungslaufzeit vertraglich geregelt. Änderungen müssen Sie unverzüglich melden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Die Finanzierung setzt eine individuelle Kredit- und Nachhaltigkeitsprüfung voraus.

Vereinbaren Sie über das öffentliche Terminformular einen Termin mit den Finanzierungsexpert:innen der Oberbank. Wählen Sie eine österreichische Filiale und geben Sie Ihre Kontaktdaten und den gewünschten Termin an. Die Beratung bestätigt den Termin oder schlägt einen anderen vor. Anschließend prüft die Bank die Finanzierung und ihre Nachhaltigkeitseinstufung.

Offizielle Quellen