Zuschuss für klimafreundliche betriebliche Kühlung

Kommunalkredit Public ConsultingÖsterreichbis zu 4,5 Mio. EURnicht verfügbar

Ein eingestellter Investitionszuschuss für Betriebe und Organisationen zum Ersatz von Prozesskälteanlagen sowie für Kühlung mit erneuerbarer Wärme, Abwärme oder Free Cooling.

Die Förderungsaktion endete am 30. Juni 2025. Bis dahin eingereichte Anträge werden weiterhin nach den geltenden Förderungsbestimmungen bearbeitet.

Nach den Bedingungen vom Mai 2025 waren Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen förderfähig, die mit erneuerbarer Energie, etwa Biomasse oder Solarthermie, oder mit industrieller Abwärme angetrieben werden. Auch Free Cooling, beispielsweise mit Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser, sowie der Austausch oder die Optimierung bestehender Prozesskälteanlagen mit klimafreundlichen Kältemitteln waren umfasst. Neben den Anlagen konnten Planung und Montage gefördert werden.

Die Förderung war ein einmaliger, grundsätzlich nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Grundfördersatz betrug 15 % der förderfähigen Investitionskosten, die unmittelbar zum Umwelteffekt beitragen. Der Zuschuss war auf 750 Euro je jährlich eingesparter Tonne CO₂, die im Online-Antrag angegebene benötigte Investitionsförderung und 4,5 Millionen Euro je Projekt begrenzt. EMAS-zertifizierte Unternehmen konnten einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten erhalten, höchstens 10.000 Euro und nur bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze. EMAS ist ein Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem, an dem eingetragene Organisationen freiwillig teilnehmen.

Eine Kombination mit Landesförderungen war möglich. Mit dem Antrag wurde zugleich eine Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung beantragt. KPC prüfte diese Möglichkeit; eine Zusage war damit nicht verbunden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt waren Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Investition betraf betriebliche Kühlung an Standorten in Österreich.

  • Die Investitionskosten mussten mindestens 10.000 Euro und die jährliche CO₂-Einsparung mindestens vier Tonnen betragen. Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ermittelte die Einsparung bei der Projektbeurteilung. Die Anlage musste überwiegend betrieblich genutzt werden.
  • Beim Austausch bestehender Prozesskälteanlagen musste das bisherige Kältemittel einen GWP unter 2.500 und das neue Kältemittel einen GWP strikt unter 150 haben. Auch die Optimierung bestehender Prozesskälteanlagen mit Kältemitteln mit einem GWP strikt unter 150 war förderfähig, wenn dabei direkt in den Kältekreislauf eingegriffen wurde. GWP bezeichnet das Treibhauspotenzial des Kältemittels; die Bedingungen nennen die maßgebliche europäische Verordnung und technischen Quellen. Neuanlagen und Erweiterungen waren ausgeschlossen.
  • Nicht förderfähig waren Kompressionskälteanlagen zur Klimatisierung, Split-Klimageräte, steckerfertige Kühl- und Gefriergeräte, für Kompressionskälteanlagen notwendige Rückkühler auch mit Free-Cooling-Funktion sowie die Kälteverteilung im Gebäude, etwa Rohre, Kühldecken und Lüftungsgeräte. Ausgeschlossen waren außerdem Kälteanlagen mit GWP ab 150 sowie Ad- und Absorptionskältemaschinen mit fossiler Antriebsenergie oder Fernwärme.
  • Bei Free Cooling waren die Quellenerschließung, etwa Brunnen oder Tiefenbohrungen, und Anlagenteile ausgeschlossen, die auch für andere Zwecke vorgesehen waren, beispielsweise als Wärmequelle einer Wärmepumpe. Fernkältenetze zur Versorgung mindestens eines konzernfremden Endverbrauchers gehörten zu einem anderen Förderungsangebot.
  • Bei Anschaffung oder Optimierung der Kälteanlage umgesetzte Wärmerückgewinnung konnte unter den dafür geltenden Bedingungen mitgefördert werden. Optimierungen ohne direkten Eingriff in den Kältekreislauf gehörten zur separaten Förderung für Energiesparen in Betrieben.
  • Bei Leasing, Mietkauf, Contracting oder ähnlicher Finanzierung musste die Anlage spätestens mit der letzten Rate ins Eigentum der förderungsnehmenden Person übergehen. Bei Leasing oder Contracting war der Vertrag vorzulegen.
  • Der Antrag musste vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen außer Planungsleistungen, vor Lieferung, Baubeginn oder einer anderen unumkehrbaren Verpflichtung eingehen. Entscheidend war der früheste dieser Zeitpunkte.

So stellen Sie einen Antrag

Status
nicht verfügbar
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Eingestellt; rechtzeitig eingereichte Anträge werden nach den geltenden Bedingungen bearbeitet.

Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für einen rechtzeitig eingereichten Antrag können Sie den Projektstatus auf Meine Förderung prüfen. Zuständig ist das Serviceteam Klimatisierung und Kühlung der KPC.

Nach Genehmigung unterschreiben Sie die Annahmeerklärung und senden sie über die Online-Plattform der KPC zurück. Das Projekt muss bis zum Datum im Förderungsvertrag fertiggestellt sein. Die Angebotsseite verlangt die Endabrechnung spätestens sechs Monate nach diesem vertraglichen Fertigstellungstermin. Reichen Sie das firmenmäßig unterzeichnete Abrechnungsformular mit Rechnungs- und Zahlungsbelegen grundsätzlich über die Online-Plattform ein. Zusätzliche Auszahlungsbedingungen und technische Auflagen des Vertrags gelten ebenfalls.

Änderungen gegenüber dem Antrag sind umgehend schriftlich und vor Genehmigung mitzuteilen. Für die wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen ist bei der Endabrechnung jeweils mindestens ein Vergleichsangebot vorzulegen. Bei Lieferungen durch verbundene oder Partnerunternehmen können drei Vergleichsangebote unabhängiger Anbieter nötig sein, insgesamt also vier Preisauskünfte. Wer dem Bundesvergabegesetz unterliegt, muss es einhalten und KPC auf Verlangen die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Offizielle Quellen