Salzburg: Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe

Land SalzburgÖsterreichbis zu 5000 EURendet am 31. Dez. 2027

Betriebe in Salzburg mit höchstens 20 Vollzeitäquivalenten erhalten 50 % der förderbaren Investitionskosten, bis zu 5.000 Euro, für energiesparende Nachrüstungen, Beschattung und Begrünung.

Mit „Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe“ unterstützt der Salzburger Wachstumsfonds Investitionen, die den Energie- und Ressourcenverbrauch sowie Treibhausgasemissionen an bestehenden Betriebsstandorten im Bundesland Salzburg verringern. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderbaren Investitionskosten, höchstens 5.000 Euro je Vorhaben.

Beispiele sind Thermostatköpfe, die vollständige Dämmung von Rohren und Armaturen in nicht beheizten und nicht gekühlten Gebäudeteilen sowie ein hydraulischer Abgleich, der die Wärmeverteilung im Heizsystem abstimmt. Auch außenliegende Beschattung, Fassaden- oder Dachbegrünung mit Bewässerung und die Entsiegelung von Flächen mit durchlässigen Belägen oder mehrjährigen Pflanzen sind aufgeführt.

LED-Systeme und neue bewegungsaktivierte oder tageslichtabhängige Lichtsteuerungen im Innenbereich sind nur bei einer Gesamtleistung unter 500 W förderbar. Im Außenbereich können LED-Umstellungen samt Steuerung gefördert werden, jedoch keine Werbebeleuchtung. Förderbar sind Leuchten, erforderliche Leitungen, Trag- und Rohrsysteme, Schalt- und Steckgeräte, Steuerung, Planung und Montage. Nicht förderbar sind der reine Leuchtmitteltausch gegen Plug-in-LEDs, die Modernisierung bestehender LED-Systeme und gebrauchte LED-Leuchten.

Die Maßnahmen müssen bereits im Betrieb vorhandene Wirtschaftsgüter sanieren, nachrüsten oder optimieren. Neubauten, reine Instandhaltung und Personaleigenleistungen sind ausgeschlossen. Die Richtlinie enthält die vollständige Maßnahmenliste und ihre technischen Bedingungen.

Die förderbaren Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro netto betragen. Wenn du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, gelten die genannten Nettobeträge als Bruttobeträge; auf Verlangen musst du dies nachweisen. Pro Jahr sind höchstens zwei Anträge möglich, jedoch nicht zweimal für dieselbe konkrete Maßnahme, etwa zwei Anträge für einen Fenstertausch.

Die Auszahlung setzt die Durchführung des vereinbarten Projekts und die Erfüllung der Bedingungen voraus. Niedrigere förderbare Endkosten verringern den Zuschuss anteilig. Den firmenmäßig unterzeichneten Verwendungsnachweis und weitere vereinbarte Unterlagen musst du binnen drei Monaten nach Projektabschluss vorlegen. Bei Verspätung kann die Förderstelle vom Vertrag zurücktreten.

Projektänderungen brauchen vorherige schriftliche Zustimmung. Verzögerungen und andere Abweichungen musst du unverzüglich melden und Kontrollen ermöglichen. Die Förderung wird eingestellt oder zurückgefordert bei wesentlichen falschen oder unvollständigen Angaben, zweckwidriger Verwendung, verletzten Bedingungen oder einer von dir verschuldeten nicht bzw. nicht rechtzeitigen Durchführung. Auch Insolvenz vor Abschluss oder binnen fünf Jahren danach sowie dauerhafte Betriebsschließung innerhalb dieses Zeitraums führen zur Rückforderung. Bei Übernahme des Projekts durch einen geeigneten Nachfolger, der alle Pflichten übernimmt, kann die Förderstelle auf schriftlichen Antrag nach Prüfung darauf verzichten. Falsche Angaben sowie zweckwidrige Verwendung oder verletzte Bedingungen schließen zudem einen Neuantrag in diesem Programm aus.

Wer kann einen Antrag stellen?

Dein Unternehmen muss seinen Sitz im Bundesland Salzburg haben; auch der Projektstandort muss dort liegen. Förderbar sind wirtschaftlich tätige Einheiten unabhängig von ihrer Rechtsform, darunter Einpersonen- und Familienbetriebe. Landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen.

Die Grenze liegt bei 20 Arbeitnehmern in Jahresvollzeitäquivalenten ohne Lehrlinge. Nach der EU-KMU-Definition werden Partnerunternehmen anteilig und verbundene Unternehmen vollständig mitgezählt. Ab 17 Mitarbeitern ist das Betriebsjahreslohnkonto vorzulegen. In den 24 Monaten vor der Förderungsentscheidung darf es keine rechtskräftigen Strafbescheide oder Gerichtsurteile wegen vorsätzlicher Verstöße gegen Arbeits- oder Sozialrecht geben; dazu ist eine Erklärung im Antrag nötig.

Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Zusammen mit verbundenen Unternehmen darfst du in den jeweils zurückliegenden drei Jahren höchstens 300.000 Euro solcher Beihilfen aus Österreich erhalten haben. Lege alle in diesem Zeitraum gewährten Beihilfen offen; entscheidend ist der rechtliche Bewilligungszeitpunkt, nicht die Auszahlung. Als „ein einziges Unternehmen“ gelten nach EU-Recht auch indirekt verbundene Unternehmen mit Mehrheitsstimmrechten, dem Recht zur Bestellung oder Abberufung der Mehrheit eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans, vertraglich oder satzungsmäßig beherrschendem Einfluss oder alleiniger Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte durch Vereinbarung mit anderen Anteilseignern oder Mitgliedern.

Die eingebundenen EU-Regeln schließen die Primärproduktion in Fischerei und Aquakultur, bestimmte preis- oder mengenabhängige Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- oder Agrarerzeugnissen, an landwirtschaftliche Primärerzeuger weitergegebene Beihilfen, exportbezogene Beihilfen und Beihilfen mit Vorrangpflicht für inländische Waren oder Dienstleistungen aus. Bei gemischten Betrieben müssen die Tätigkeiten oder die Konten getrennt sein, damit ausgeschlossene Tätigkeiten nicht profitieren. Der Ausschluss landwirtschaftlicher Betriebe aus diesem Programm bleibt bestehen.

Die Finanzierung des Vorhabens muss nachweisbar sein. Weitere beihilferechtliche Zuschüsse für dasselbe Projekt oder dieselben Kosten sind ausgeschlossen; zusammenhängende Investitionen dürfen nicht zur Mehrfachförderung aufgeteilt werden. Andere Förderanträge für das Projekt sind anzugeben, spätere Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2027
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Online-Anträge sind bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets möglich, längstens bis 31. Dezember 2027.
  • Vor Projektbeginn und vor Auftragserteilung beantragen. Ein passender Energie-Check-Bericht darf höchstens drei Jahre alt sein.

Vereinbare zuerst die unabhängige, produktneutrale Beratung „Energiecheck für Kleinbetriebe“ beim umwelt service salzburg. Auf der Beratungsseite kannst du dich anmelden und bekommst einen Berater zugewiesen. Der Bericht darf höchstens drei Jahre alt sein. Beschreibe im Förderantrag die empfohlenen Maßnahmen mit den Kosten laut Angebot.

Nutze den Online-Antrag auf der Programmseite des Landes Salzburg. Anträge per Post, Fax oder E-Mail sind ausgeschlossen. Reiche vor Projektbeginn ein, auch bevor du Aufträge erteilst oder Bestellungen aufgibst. Die laufende Aktion endet mit Ausschöpfung des jährlichen Budgets, spätestens am 31. Dezember 2027.

Das Referat Wirtschafts- und Forschungsförderung des Landes Salzburg entscheidet als Geschäftsführung des Salzburger Wachstumsfonds. Fehlende Unterlagen sind fristgerecht nachzureichen; die Förderungsvereinbarung musst du innerhalb einer gegebenenfalls gesetzten Frist unterschreiben und zurückschicken. Investitionen und Kostenabrechnung sollen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des Antrags abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis ist binnen drei Monaten nach Projektabschluss vorzulegen.

Offizielle Quellen