Förderbeiträge für energetische Gebäudesanierung
Beiträge für Eigentümer, die ältere Gebäude in Basel-Stadt dämmen oder Fenster ersetzen, mit Zusatzbeiträgen für eine bessere Gebäudehülleneffizienz.
Für die Sanierung bestehender Dächer, Fassaden, Böden und Fenster gibt es kantonale Beiträge. Bei durch Fachunternehmen ausgeführten Einzelbauteilsanierungen beträgt der Beitrag pro m² sanierte Fläche CHF 50 für Dach und Untersicht, CHF 70 für Fassade, CHF 40 für Wände und Böden bis 2 m im Erdreich und CHF 20 für tiefer liegende Wände/Böden, Estrichböden und Kellerdecken. Für Fenster gelten CHF 50 pro m² Mauerlichtmass, also der von aussen gemessenen Maueröffnung. Bei reinem Glasersatz zählt die Glaseinsatzfläche. Fensterflächen werden von der Fassadenfläche abgezogen.
Der Mindestbeitrag beträgt normalerweise CHF 1’000. Ausgenommen sind Aktionen und förderberechtigte Massnahmen, die im GEAK Plus empfohlen werden. Die Beiträge sind auf 40% der Investitionskosten für Energieeffizienzmassnahmen begrenzt. Bei Pauschalbeiträgen ist der Anspruch normalerweise auf CHF 2 Millionen pro Fall begrenzt; reichen die bewilligten Kredite aus, kann das Amt den vollen berechneten Beitrag ausrichten. Andere Bundes- und Kantonsbeiträge werden berücksichtigt. Bei ungenügenden Krediten haben früher entstandene Ansprüche Vorrang.
Der GEAK Plus ist der Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht zur Planung einer Sanierung. Lassen Sie den Bericht von einer GEAK-Fachperson erstellen, die Sie über geak.ch auswählen. Beantragen Sie den Beitrag vor der Auftragsvergabe: Wenn Sie eine förderberechtigte Empfehlung umsetzen, erhalten Sie für den Bericht CHF 1’000 beim Einfamilienhaus oder CHF 1’500 bei Mehrfamilienhaus, Verwaltung und Schule. Diese Zusage gilt fünf Jahre. Die separate Aktion GEAK Plus zahlt CHF 500 auch ohne bereits umgesetzte Sanierung: Reichen Sie den Gutschein mit GEAK und Beratungsbericht ein. Die Aktion läuft bis zur Ausschöpfung des bewilligten Budgets.
Erreicht die Gebäudehülle durch förderberechtigte Einzelmassnahmen GEAK-Klasse C, B oder A, beträgt der Gebäudehülleneffizienz-Bonus zusätzlich CHF 30, 40 beziehungsweise 50 pro m² Energiebezugsfläche. Massgebend ist die Geschossfläche in der Energieberechnung des Gebäudes, nicht die Oberfläche der gedämmten Dächer und Wände. Erforderlich ist GEAK Plus mit Beratungsbericht; falls nicht möglich, eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss BFE-Pflichtenheft. Grundbeitrag und Bonus zusammen bleiben auf 40% der anrechenbaren Investitionen begrenzt, einschliesslich Einzelmassnahmen aus den fünf Jahren bis zum Erreichen der Zielklasse. Den Bonus können Sie nur einmal beantragen, auch wenn spätere Arbeiten eine höhere Klasse erreichen.
Die Aktion Solarkraftwerk Basel ergänzt den Dachbeitrag um CHF 50 und den Fassadenbeitrag um CHF 70 je m² Photovoltaik-Modulfläche auf förderberechtigten sanierten Flächen. Nur dort verdoppelt sich der Bauteilbeitrag. Auf dem Dach müssen 90% der im Solarkataster gut/sehr gut geeigneten Fläche beziehungsweise das technisch machbare Potenzial belegt werden. An der Fassade zählt jeder laut Solarkataster gut geeignete Quadratmeter. Die 40%-Grenze und der erforderliche Energienachweis bei grösseren Beiträgen gelten weiterhin. Die Aktion läuft bis zur Ausschöpfung des bewilligten Budgets.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Eigentümer können Gesuche stellen, darunter Unternehmen, Bund, Kantone und Gemeinden. Stockwerkeigentümer können eine Person für ein gemeinsames Gesuch bevollmächtigen. Ein Gesuch darf zusammengebaute beheizte Einheiten oder gleichartige, unmittelbar benachbarte Gebäude desselben Eigentümers umfassen; sonst sind getrennte Gesuche erforderlich.
- Bei Einzelbauteilsanierungen muss das Baubewilligungsjahr vor 2000 liegen. Grundsätzlich müssen die Bauteile bereits beheizt sein. Ausgenommen sind unbeheizte Estrich-/Kellergeschosse direkt über/unter ursprünglich beheizten Geschossen sowie unbeheizte Erschliessungszonen. Letztere müssen mit der gesamten Fassade gedämmt werden und unbeheizt bleiben. Bei der Verglasung eines Laubengangs muss die ganze Fassade einschliesslich Brüstungen vollständig und luftdicht gedämmt werden; der Laubengang muss unbeheizt bleiben. Die alleinige Verglasung genügt nicht.
- Neue Anbauten, Aufstockungen, zusätzliches beheiztes Volumen, neue Wintergarten-/Balkonverglasungen sowie die Dämmung von Balkonen, Vordächern und Dachrändern sind ausgeschlossen. Bestehende unveränderte Flächen können förderberechtigt bleiben. Ein an gleicher Stelle ersetztes Dach kann zählen; ersetzte Fassaden, wesentlich versetzte oder umgeformte Dächer sowie neue Lukarnenflächen zählen nicht. Werden das oberste Geschoss und sein Dach gemeinsam ersetzt, sind beide Ersatzflächen ausgeschlossen. Auch neue Dachterrassen samt Seiten- und Rückwänden sowie Fassadenflächen, an die angebaut wird, zählen nicht. Ein ersetzter Wintergarten ist nur förderberechtigt, wenn er schon nach den ursprünglichen Bauvorschriften beheizt werden durfte. Dämmung zur Einsparung von Prozessenergie ist ausgeschlossen.
- Der U-Wert beschreibt den Wärmeverlust durch ein Bauteil: Je kleiner, desto besser die Dämmung. Für nicht verglaste Bauteile gilt grundsätzlich U≤0,20 W/m²K; für Wände/Böden über 2 m im Erdreich, Estrichböden und Kellerdecken U≤0,25. Fenster benötigen einen Glaswert Ug≤0,70 und einen thermisch getrennten Randverbund, der die Wärmeübertragung am Glasrand begrenzt. Die Verbesserung muss mindestens 0,07 W/m²K betragen. Für geschützte Dächer, Wände und Böden gegen aussen gilt U≤0,25, für geschützte Fenster Ug≤1,1, mit Bestätigung der Denkmalpflege, dass die normalen Werte nicht erreichbar sind. Als geschützt gelten Gebäude oder Bauteile, die in Bundes-, Kantons- oder Gemeindeinventaren als national oder regional bedeutend eingetragen oder von einer Behörde als geschützt bezeichnet sind. Geschützte Fenster benötigen Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl. Haustüren brauchen mindestens 75% Glasanteil; nur die verglaste Fläche erhält den Fensterbeitrag.
- Der Glaswert steht in der Offerte. Berechnungen anderer Bauteile müssen Schichtaufbau, Material, Dicke und Wärmeleitfähigkeit enthalten. Nur Flächen mit dem geforderten Wert zählen; Mittelwerte pro Bauteil sind ausgeschlossen. Bei neuer Gefälledämmung eines Flachdachs darf die mittlere Dicke verwendet werden. Ein Minergie-Modulnachweis für das Bauteil kann die Berechnung ersetzen, ohne Minergie-Zertifikat des ganzen Gebäudes. Vorhandene Dämmungen sind mit Rechnungen/Lieferscheinen, alten Detailplänen oder Fotos von Material und Dicke zu belegen.
- Übersteigt die Beitragssumme für Dämmmassnahmen CHF 10’000 pro Objekt, ist GEAK Plus mit Beratungsbericht erforderlich. Ist dies nicht möglich, braucht es die Grobanalyse gemäss BFE-Pflichtenheft. CHF 10’000 ist eine Nachweisschwelle, keine Förderobergrenze.
- Bereits durch andere Bundesprogramme im Bereich Energie/Klima geförderte Massnahmen sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Sanierungen, deren Emissionsreduktionen der Bund über Kompensationsprojekte oder die Übererfüllung freiwilliger Zielvereinbarungen bescheinigt. Von der CO₂-Abgabe befreite Unternehmensstandorte sind ausgeschlossen; nicht befreite Standorte desselben Unternehmens können zählen. Weitere Wirtschaft-/NGO-Förderung ist mit beigelegter Zusage möglich, ebenso die Kombination von Fensterbeiträgen für Energieeffizienz und Schallschutz. Die umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat lässt sich nicht mit dieser Einzelbauteilförderung kombinieren.
- Ziehen Sie den Beitrag bei der Berechnung sanierungsbedingter Mietzinserhöhungen und steuerlich abziehbarer Investitionen von den Kosten ab. Wird eine geförderte Anlage vor Ablauf ihrer Lebensdauer abgebrochen, müssen Beiträge nach der tatsächlichen Nutzungsdauer anteilig zurückerstattet werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Gesuch vor Baubeginn stellen und unterschrieben innerhalb von35 Tagen einreichen. Sanierung und Abschlussformular müssen innerhalb der zweijährigen Zusage abgeschlossen sein. GEAK-Plus-Berichtsbeiträge haben eine fünfjährige Zusage. Die beiden optionalen Aktionen laufen bis zur Ausschöpfung ihrer bewilligten Budgets.
Stellen Sie das Gesuch vor Baubeginn im Online-Gesuchsportal des Gebäudeprogramms. Registrieren Sie sich, füllen Sie das Gesuch aus, drucken und prüfen Sie es und lassen Sie es von der Eigentümerschaft unterschreiben. Ein beauftragtes Architektur- oder Fachunternehmen darf das Gesuch für Sie stellen. Reichen Sie es unterschrieben innerhalb von 35 Tagen eingescannt an energie@bs.ch oder per Post beim Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie, Spiegelgasse 15, 4001 Basel ein. Nur vollständige Gesuche werden berücksichtigt. Bei Problemen mit dem Portal hilft die Abteilung Energie unter +41 61 267 08 20.
Für den GEAK-Plus-Beitrag stellen Sie das Gesuch vor der Auftragsvergabe. Den Gebäudehülleneffizienz-Bonus beantragen Sie vor Beginn derjenigen Bauteilmassnahme, mit der Klasse C, B oder A erreicht wird. Vermerken Sie die Photovoltaik-Aktion im Gesuch für Dach oder Fassade. Zusätzliche Quadratmeter müssen Sie vor deren Baubeginn melden. Werden zugleich Anbauten oder Aufstockungen erstellt, legen Sie die Baubewilligungspläne mit den ursprünglichen Flächen und eine detaillierte Flächenberechnung bei.
Das Amt prüft das Gesuch normalerweise innert fünf bis sechs Wochen. Die Zusage für die Sanierung gilt zwei Jahre. Setzen Sie die Massnahmen um und reichen Sie das Abschlussformular samt Unterlagen innerhalb dieser zwei Jahre ein; danach erlischt der Anspruch. Beim Bonus lassen Sie nach der Sanierung den GEAK aktualisieren und reichen ihn mit den Abschlussunterlagen ein. Senden Sie die unterschriebenen Abschlussunterlagen per E-Mail oder Post. Nach dem rechtskräftigen Schlussentscheid wird der Pauschalbeitrag auf ein Konto der Eigentümerschaft ausgezahlt.