Baselbieter Energiepaket: Beiträge für Gebäudedämmung
Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Kanton Basel-Landschaft erhalten Beiträge für die Dämmung von Dach, Fassade sowie Wänden und Böden gegen Erdreich. Unter bestimmten Bedingungen kommen weitere Boni hinzu.
Der Kanton zahlt den Beitrag nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Abschlussunterlagen aus. Die Wärmedämmung wird mit CHF 40 pro m² förderberechtigter gedämmter Fläche unterstützt. Pro Gesuch sind höchstens CHF 100'000 möglich; Beiträge unter CHF 500 werden nicht gewährt.
Bei Arbeiten durch ein Fachunternehmen dürfen der Dämmbeitrag und die zugehörigen Boni zusammen höchstens 50% der Dämm-Investition decken. Kosten der Photovoltaikanlage werden dabei abgezogen. Bei Eigenleistungen sind bis zu 100% der Dämmmaterialkosten möglich, jedoch höchstens der nach CHF 40/m² berechnete Beitrag. Eigenleistungen erhalten weder die nachstehenden Boni noch die Energieprämie.
Bei Wohngebäuden: Wenn mindestens 90% aller Hauptflächen von Fassade, Dach und Boden gegen Aussenluft gleichzeitig gedämmt werden, beträgt der Bonus Gebäudehülleneffizienz zusätzlich CHF 120 pro m² gedämmter Fläche. Wände und Böden gegen Erdreich zählen nicht zum 90%-Nachweis. Der Bonus braucht ein separates Gesuch vor Baubeginn und Arbeiten durch ein Fachunternehmen. Ein Anbau oder eine Aufstockung schliesst den Bonus nicht grundsätzlich aus; die neuen Flächen erhalten aber keinen Dämmbeitrag.
Bei Wohngebäuden bringt eine Photovoltaikanlage auf dem gleichzeitig gedämmten Dach oder der Fassade zusätzlich CHF 40/m² Modulfläche am Dach beziehungsweise CHF 120/m² an der Fassade. Die Anlage muss auf dem förderberechtigten gedämmten Bauteil liegen; dessen Fläche muss mindestens so gross wie die Modulfläche sein. Anlagen auf einem anderen Bauteil, etwa einem Carport oder Nebengebäude, sind ausgeschlossen. Reichen Sie die erforderliche Meldung oder das Baugesuch ein. Eigenleistungen und ein gleich grosser Ersatz bestehender Anlagen sind ausgeschlossen; bei Erweiterungen oder Erneuerungen zählt nur die zusätzliche Modulfläche. Fassadenanlagen an Gebäuden über 11 Metern brauchen einen Brandschutznachweis nach dem bezeichneten SWISSOLAR-Dokument für Planung und Brandschutz sowie zum Abschluss eine unterzeichnete Übereinstimmungserklärung Brandschutz.
Die zusätzliche Energieprämie beträgt 20% der förderberechtigten Investition, insgesamt höchstens CHF 25'000 pro Liegenschaft über verschiedene Massnahmen und Eigentumswechsel hinweg. Sie gilt für volljährige Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen und spätestens bei Abschluss im Kanton Basel-Landschaft wohnen. Vermietete und Geschäftsliegenschaften sind ausgeschlossen. Das Haushaltseinkommen muss unter CHF 150'000 und das Haushaltsvermögen unter CHF 350'000 liegen. Massgebend ist die definitive Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres bei Gesuchstellung: Ziffer 399 für Einkommen und Ziffer 885 für Vermögen. Die Werte aller Haushaltsmitglieder werden zusammengerechnet; Einkünfte minderjähriger Kinder und von Kindern in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Altersjahr können abgezogen werden. Die förderberechtigte Investition muss über CHF 2'500 liegen; Eigenleistungen sind ausgeschlossen. Bei Stockwerkeigentum wird die Prämie anhand der eingetragenen Wertquote jedes berechtigten Haushalts berechnet. Der Kanton prüft die Grenzen anhand von Steuerdaten.
Beantragen Sie die Energieprämie im ordentlichen Dämmgesuch; ein separates Prämiengesuch oder zusätzliche Prämienunterlagen sind nicht nötig. Ziehen Sie Photovoltaik, Küchenerneuerung und nicht förderberechtigte Anbauten oder andere Arbeiten von der Investition ab. Die Prämie wird nötigenfalls gekürzt, damit die gesamte Förderung die 50%-Grenze einhält.
Wer kann einen Antrag stellen?
Privatpersonen und Unternehmen können als Gebäudeeigentümer oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ein Gesuch stellen. Gebäude im Eigentum des Bundes, bundesnaher Organisationen wie SBB oder Schweizerische Post sowie des Kantons sind ausgeschlossen.
Das Gebäude muss im Kanton Basel-Landschaft liegen und vor 2000 eine Baubewilligung erhalten haben. Die Flächen müssen grundsätzlich Räume umschliessen, die nach der ursprünglichen Bewilligung rechtmässig für die Standardnutzung beheizt werden: Wohnen, Verwaltung, Schule, Verkauf, Restaurant, Versammlungslokal, Spital, Industrie, Lager, Sportbaute oder Hallenbad. Neue Anbauten, Aufstockungen und Lukarnen sind ausgeschlossen, ebenso Dämmung zur Einsparung von Prozessenergie und Flächen gegen unbeheizte Räume.
Ausnahmen gelten für Aussenflächen eines Estrichs direkt über einem ursprünglich beheizten Geschoss sowie Aussenwände oder Böden unbeheizter Unter- oder Sockelgeschosse direkt darunter. Unbeheizte Treppenhäuser und andere Erschliessungszonen können bei vollständiger Dämmung zusammen mit der Fassade gefördert werden, wenn sie unbeheizt bleiben. Der Boden eines belüfteten Estrichs ist nicht förderberechtigt.
Eine ersetzte Fassade ist eine nicht förderberechtigte neue Fläche, auch am gleichen Ort. Ein identisch ersetztes Dach kann gefördert werden, ausser wenn auch Teile der Fassade ersetzt werden. Neue, erhöhte oder versetzte Dachflächen, Lukarnen und durch einen Anbau verdeckte Flächen sind ausgeschlossen; bestehende unveränderte Flächen können förderberechtigt bleiben.
Eine Fachperson kann den U-Wert berechnen: Er beschreibt, wie viel Wärme durch den jeweiligen Bauteil geht. Nach der Dämmung darf er höchstens 0.20 W/m²K gegen Aussenluft oder bis 2 Meter im Erdreich betragen, beziehungsweise 0.25 W/m²K tiefer im Erdreich. Der Bauteil darf den Grenzwert nicht schon vorher erfüllen; der U-Wert muss sich um mindestens 0.07 W/m²K verbessern. Bei geschützten Bauten sind Erleichterungen auf 0.25 beziehungsweise 0.28 W/m²K möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die regulären Werte nicht erreichbar sind. Der Schutz muss aus einem offiziellen Inventar als national oder regional bedeutende Baute oder aus einer behördlichen Festlegung hervorgehen. Bestehende und neue Dämmung sind getrennt auszuweisen. Durchschnittswerte über einen Bauteil sind nicht zulässig; bei Flachdächern darf ausnahmsweise die mittlere Stärke der neuen Gefälledämmung verwendet werden.
Ab voraussichtlich CHF 10'000 Dämmbeitrag ist ein GEAK Plus als energetische Gebäudebeurteilung nötig. Wenn er für den Gebäudetyp nicht erstellt werden kann, brauchen Sie stattdessen eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung nach dem Pflichtenheft des Programms. Der Dämmbeitrag ist nicht mit dem Förderbeitrag für eine Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat kombinierbar.
Sie müssen Einblick in Planungsunterlagen sowie mögliche Stichproben am Bau oder eine Schlussabnahme zulassen. Eine doppelte Anrechnung derselben Energie- oder Klimawirkung durch den Bund ist ausgeschlossen, etwa bei KLIK-Kompensation, Zielvereinbarungen zur CO₂-Abgabebefreiung von Unternehmen, Vereinbarungen mit Kehrichtverbrennungsanlagen oder Teilnahme am Emissionshandelssystem. Zusätzliche kommunale oder andere Beiträge sind möglich, wenn deren Geldgeber auf Emissionsreduktionsrechte verzichten. Förderung für einen anderen Zweck, etwa Schallschutz, bleibt möglich.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Gesuch vor Baubeginn einreichen; Arbeiten und vollständige Abschlussunterlagen innerhalb von 36 Monaten ab Zusicherung abschliessen.[^c6][^c9]
Holen Sie Offerten ein und bereiten Sie Fotos, Angaben zu Dämmmaterialien, U-Wert-Berechnungen vor und nach der Sanierung sowie eine Flächentabelle mit Darstellung auf Plänen oder Fotos vor. Berechnet werden die bestehenden Flächen ohne neue Dämmschichten; Fenster, Türen und andere Öffnungen werden abgezogen. Bei zusätzlichen Anbauten oder Aufstockungen gehören die Baubewilligungspläne zum Gesuch.
Registrieren Sie sich im Gesuchsportal des Programms und reichen Sie das Gesuch vor Baubeginn ein. Nach Abschluss der Online-Eingaben kann das Formular nicht mehr geändert werden. Unterschreiben Sie es und senden Sie es an die darauf vermerkte Adresse oder an energie@bl.ch. Der Kanton Basel-Landschaft prüft das Gesuch und erteilt bei erfüllten Bedingungen eine Zusicherung. Es gelten die Beitragssätze und Bedingungen zum Zeitpunkt dieser Zusicherung.
Beantragen Sie den Photovoltaikbonus und die Energieprämie im Dämmgesuch. Der Bonus für mindestens 90% Dämmung braucht ein separates Gesuch. Für den Photovoltaikbonus sind Modulflächenpläne und Offerten sowie gegebenenfalls der Brandschutznachweis für hohe Fassaden nötig.
Beachten Sie die Zusicherung und führen Sie die Arbeiten wie beantragt aus. Für den 90%-Bonus ist ein Baubeginn nach Gesuchstellung schon vor dem Förderentscheid erlaubt, jedoch auf eigenes Risiko. Setzen Sie das Projekt innerhalb von 36 Monaten ab Zusicherung um und reichen Sie rechtzeitig das unterschriebene Abschlussformular mit allen Unterlagen ein. Andernfalls verfällt die Zusicherung.
Zum Abschluss brauchen Sie Fotos und Rechnungen mit Dämmprodukt, Wärmeleitfähigkeit, Stärke und Flächen. Bei Änderungen sind korrigierte Flächen- oder U-Wert-Berechnungen nötig. Eigenleistungen erfordern Materialbelege und Fotos der Bauphase mit Massstab in der Dämmung. Ab CHF 10'000 Dämmbeitrag gehört der GEAK Plus oder die alternative Gebäudeanalyse dazu. Bei Photovoltaik sind Rechnungen, Fotos und gegebenenfalls die unterzeichnete Brandschutz-Übereinstimmungserklärung nötig. Senden Sie das unterschriebene Abschlussformular an die darauf angegebene Adresse oder energie@bl.ch. Nach Prüfung zahlt der Kanton auf Ihr Konto aus. Unrichtige Angaben oder Verstösse gegen Bedingungen können zur Aufhebung der Zusicherung oder Rückforderung samt Zinsen führen.