Förderbeiträge für energetische Gebäudesanierungen

Kanton BernSchweizbis zu 500.000 CHF

Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Beiträge für die Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern im Kanton Bern mit nachgewiesener Energieklassenverbesserung oder Minergie-Zertifizierung.

Das Gebäudesanierungsgesuch umfasst alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle, etwa an Wänden und Dach, sowie an der Gebäudetechnik. Sie können die Arbeiten innerhalb der vierjährigen Gültigkeit der Beitragszusicherung etappieren. Massgebend ist der Zustand des Gebäudes beim Abschluss.

Beim GEAK-Weg dokumentiert der beglaubigte Gebäudeenergieausweis der Kantone die Energieeffizienz vor und nach der Sanierung. Sowohl die Gebäudehülle als auch die Gesamtenergieeffizienz müssen sich um mindestens zwei Klassen verbessern. Bei unterschiedlichen Verbesserungen zählt der kleinere Aufstieg. Für zwei, drei, vier, fünf oder sechs Klassen betragen die Beiträge pro m² bei Einfamilienhäusern CHF 70, 90, 110, 130 oder 160 und bei Mehrfamilienhäusern CHF 50, 60, 70, 80 oder 90. Berechnet wird die Energiebezugsfläche gemäss SIA 380, nicht die Fläche der erneuerten Fenster oder Dämmung.

Ein separat zugesicherter Bonus für die Gebäudehülle beträgt CHF 90, 70 oder 50 pro m² bei einer endgültigen Hüllenklasse A, B oder C. Förderbeitrag und Bonus sind jeweils auf CHF 250’000 begrenzt, zusammen also auf CHF 500’000 pro Gebäude. Für jeden dieser Beiträge sinkt der Beitragssatz, sobald der berechnete Betrag CHF 200’000 übersteigt.

Alternativ sanieren Sie das Gebäude mit einem definitiven Zertifikat nach Minergie, Minergie-P oder Minergie-A. Dafür erhalten Einfamilienhäuser jeweils CHF 160, 180 oder 200 pro m² und Mehrfamilienhäuser CHF 90, 110 oder 130 pro m². Hier gilt ein Höchstbeitrag von CHF 250’000 pro Gebäude; oberhalb von CHF 200’000 sinkt der Beitragssatz.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer des Wohngebäudes im Kanton Bern sein. Das Baubewilligungsjahr muss vor 2000 liegen. Nach der Sanierung darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder einer Elektroheizung beheizt werden.
  • Für den GEAK-Weg brauchen Sie einen beglaubigten GEAK und einen GEAK Plus mit Beratungsbericht gemäss Produktreglement. Der Bericht muss eine Gesamterneuerungsvariante mit B/B/B bei Gebäudehülle, Gesamtenergieeffizienz und direkten CO2-Emissionen oder eine Variante gemäss Minergie-Sanierungsanforderungen enthalten. Abweichungen sind nur bei zwingenden konstruktiven, juristischen oder denkmalpflegerischen Voraussetzungen zulässig und müssen durch die GEAK-Fachperson begründet werden; wirtschaftliche oder persönliche Gründe genügen nicht. Bei bestehender fossiler Heizung muss mindestens eine Variante den Ersatz durch erneuerbare Energien zeigen.
  • Unternehmen, Personen und Standorte, die von der CO2-Abgabe befreit sind, erhalten keine Beiträge. Gebäude ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes oder Kantons sind ausgeschlossen. Politische Gemeinden erhalten keine Beiträge für diese Gebäudesanierungen. Diese Gemeindeeinschränkung gilt nicht für Kirch- und Burgergemeinden.
  • Geförderte Betriebe müssen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern gewährleisten. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden und einem einmaligen Staatsbeitrag von mindestens CHF 250’000 müssen ein Selbstdeklarationsblatt einreichen.
  • Eine gleichzeitige Gesucheingabe bei einem anderen aus der CO2-Abgabe finanzierten Programm, etwa myclimate, Klik oder Renera AG, ist unzulässig. Die Wirkung der CO2-Einsparung der geförderten Massnahme gehört dem Kanton Bern und darf weder aufgeteilt noch anderen Organisationen abgetreten werden.
  • Das Gebäudesanierungsgesuch enthält alle geplanten Massnahmen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges separates Anlagengesuch ist nicht möglich; es ist frühestens drei Jahre nach Auszahlung des Sanierungsbeitrags zulässig.
  • Bei einer weiteren GEAK-Sanierung um mindestens zwei Klassen innerhalb von zehn Jahren nach Auszahlung wird die Gesamtverbesserung gegenüber dem Zustand vor der ersten geförderten Sanierung berechnet und der bereits gezahlte Beitrag abgezogen. Auch bei einem Minergie-Gesuch innerhalb von zehn Jahren nach einer geförderten GEAK-Sanierung wird der frühere Beitrag abgezogen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Gesuch vor Baubeginn einreichen. Auszahlung vor Ablauf der vierjährigen Beitragszusicherung beantragen.

Reichen Sie das Gesuch vor Baubeginn ein; spätere Gesuche werden nicht berücksichtigt. Folgen Sie der kantonalen Anleitung, stellen Sie die Unterlagen zusammen und erstellen Sie ein neues Gesuch im Portal mit AGOV-Verifizierung. Wählen Sie «Gebäude», füllen Sie die Formulare aus und laden Sie die Beilagen hoch. Drucken und unterschreiben Sie anschliessend den generierten Gesuchsbrief. Senden Sie ihn eingescannt an foerderung.aue@be.ch oder per Post an Amt für Umwelt und Energie, Laupenstrasse 22, 3008 Bern.

Für GEAK-Sanierungen reichen Sie den beglaubigten GEAK mit Datenauszug zur Publikation und den GEAK Plus ein. Für Minergie-Sanierungen reichen Sie das entsprechende Nachweisformular als PDF ein. Nach Abschluss beantragen Sie die Auszahlung im Portal vor Ablauf der vierjährigen Beitragszusicherung; danach ist keine Auszahlung mehr möglich. Legen Sie Fotos der ausgeführten Massnahmen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik bei sowie entweder den aktualisierten beglaubigten GEAK mit Datenauszug oder das definitive Minergie-Zertifikat.

Offizielle Quellen