Förderung nachhaltiger Mobilität in Unternehmen

Swiss Federal Office of EnergySchweizbis zu 15.000 CHFendet am 30. Sept. 2027

Zuschüsse für Schweizer Unternehmen, die Mobilitätskonzepte entwickeln und Mitarbeitende sowie Kundschaft beim Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel begleiten.

Gefördert werden betriebliche Mobilitätskonzepte: etwa Befragungen, die Analyse bestehender Wege und Machbarkeitsprüfungen sowie ein Aktionsplan mit Prioritäten und messbaren Zielen. Auch die kommunikative Begleitung der Umsetzung, beispielsweise Workshops und Sensibilisierungsaktionen, wird unterstützt.

Die Themen reichen von Fuss- und Veloverkehr und öffentlichem Verkehr über geteilte Mobilität, Shuttles und Mobilitätshubs bis zur ersten und letzten Meile, Logistik sowie Flottenelektrifizierung und Ladeinfrastruktur. Planung und Kommunikation dazu können gefördert werden. Fahrzeuge, Infrastruktur und ÖV- oder Velobillette und Abonnemente werden nicht finanziert.

Der Beitrag beträgt höchstens 40% der anrechenbaren Projektkosten und maximal CHF 15’000 pro Projekt. Die übrigen mindestens 60% müssen bei der Eingabe vollständig und nachvollziehbar gesichert sein. Eigenleistungen und externe Beratung können angerechnet werden. Förderfähig sind nur tatsächliche, für die effiziente Durchführung notwendige Kosten. Einnahmen müssen in der Kostenrechnung berücksichtigt werden; während der subventionierten Phase darf das Projekt keinen Profit erwirtschaften.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Ihr Unternehmen kann erstmals nachhaltige Mobilität angehen oder auf bisherigen Massnahmen aufbauen. Zeigen Sie die Unterstützung der Geschäftsleitung, klare Projektverantwortlichkeiten und die erwartete Wirkung auf.
  • Das Projekt muss ein Mobilitätskonzept, die kommunikative Begleitung der Umsetzung oder beides enthalten. Es muss zu den Themen und Praxisfällen der Ausschreibung passen: Wirtschaftsverkehr (darunter Fahrten zur Erbringung von Dienstleistungen, mit oder ohne Waren), Pendeln, Kunden- oder Besucherverkehr.
  • Das beantragte Projekt darf noch nicht in Umsetzung sein. Aufwendungen vor Vertragsabschluss werden nicht unterstützt.
  • Folgegesuche für bereits vom BFE oder anderen Bundesämtern unterstützte Projekte sowie bereits so geförderte Projekte sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Überschneidungen mit anderen Programmen von Bund und Kantonen oder von diesen unterstützten Programmen.

EnergieSchweiz beurteilt unter anderem die CO₂- oder Energieeffizienzwirkung, Ziele, Übertragbarkeit und Skalierbarkeit, Qualität, Budget, Rückhalt der Geschäftsleitung und klare Verantwortlichkeiten. Gesuche werden nach Eingang bearbeitet; übersteigt die Nachfrage die verfügbaren Mittel, werden die Anträge berücksichtigt, welche die Kriterien am besten erfüllen. Es besteht kein Rechtsanspruch; der beantragte Beitrag kann gekürzt werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 30. Sept. 2027
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Gesuche werden nach Eingang und vorbehaltlich verfügbarer Mittel berücksichtigt. Letztmögliches Rechnungsdatum: 31. Oktober 2027.[^c11][^c12]

Laden Sie das Eingabeformular und das Excel-Formular «Projektkosten und Finanzierung» auf der offiziellen Programmseite herunter. Das Unternehmen muss den Antrag selbst einreichen, auch bei externer Mobilitätsberatung. Senden Sie das ausgefüllte und unterzeichnete Eingabeformular mit Kostenformular und nötigen Beilagen auf Deutsch, Französisch oder Italienisch an energieschweiz@bfe.admin.ch.

Reichen Sie das Gesuch bis 30. September 2027 ein. Bei vorzeitiger Ausschöpfung der Mittel kann die Eingabe früher schliessen. Das letztmögliche Rechnungsdatum ist der 31. Oktober 2027.

Nach Projektabschluss müssen Abschluss- und Abrechnungsformulare sowie eine detaillierte Schlussabrechnung und ein Schlussbericht zur Genehmigung eingereicht werden. Belegen Sie unentgeltliche Eigenleistungen mit Stunden und Stundensätzen sowie Subunternehmerkosten mit Rechnungen. Das BFE kann detaillierte Aufwand- und Stundenabrechnungen stichprobenweise verlangen.

Geförderte Projekte und Förderbeträge können öffentlich kommuniziert werden. Ein Schlussbericht mit den wichtigsten Ergebnissen wird öffentlich zugänglich gemacht.

Offizielle Quellen