Umwelt-Bonus

Obwaldner KantonalbankSchweiz50.000 CHF und mehr

Zinsvergünstigung und Beteiligung an den Nachweiskosten für Eigentümer, die Wohngebäude sanieren oder ein geeignetes neues Zuhause finanzieren.

Der Umwelt-Bonus senkt den Zins einer Fest-Hypothek oder eines SARON-Geldmarkt-Darlehens der Obwaldner Kantonalbank um bis zu 0,30 Prozentpunkte. Eine Zinsuntergrenze begrenzt den Abschlag. Sie leihen sich Geld für Ihre Immobilie, bezahlen Zinsen und zahlen das Darlehen nach Ihrem Hypothekarvertrag zurück. Bei einer Sanierung erstattet die Bank 50 % der Kosten für GEAK Plus; bei Neubau oder Kauf 50 % der Zertifikatskosten.

Der Mindestbetrag beträgt CHF 50’000 für Umbau oder Renovation und CHF 100’000 für Neubau oder Kauf. Der Bonus kann den gesamten Finanzierungsbetrag umfassen. Die Fest-Hypothek läuft 2 bis 10 Jahre, das SARON-Darlehen 2 bis 5 Jahre. Zinsen werden vierteljährlich bezahlt. Die Bank berechnet Festzinssätze individuell nach dem Verhältnis des Darlehens zum Objektwert, Ihrer Bonität, der Objektqualität und der Kredithöhe.

Bei der Fest-Hypothek bleibt der Zinssatz während der Laufzeit gleich. Beim SARON-Darlehen richtet sich der variable Basiszins nach dem aufgezinsten Durchschnitt der täglichen Schweizer Tagesgeldzinssätze über die Zinsperiode. Dazu kommt eine für die Laufzeit feste Marge. Die Zinszahlung steht erst am Ende der Periode fest. Bei negativem Basiszins bezahlen Sie weiterhin die Marge.

Rückzahlungen während der Laufzeit werden vertraglich vereinbart. Bei selbstbewohntem Wohneigentum ist auch eine indirekte Rückzahlung über das Vorsorgekonto Sparen 3 möglich; die Einzahlungen auf dieses Konto sind dann verpflichtend. Eine Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist bei beiden Darlehen ausgeschlossen. Beim SARON-Darlehen ist ein Wechsel in ein anderes Bankprodukt zum nächsten Zinsanpassungstermin für CHF 250 möglich, sofern das neue Produkt mindestens die verbleibende Vertragslaufzeit abdeckt. Eine Teilumwandlung muss die Mindestbeträge einhalten. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich im Rahmen der ersten Hypothek.

Der normale Abschluss und die Verlängerung einer Hypothek sind kostenlos. Für Fest- und Geldmarkt-Darlehen unter CHF 100’000, aber mindestens CHF 50’000, kostet beides jeweils CHF 250. Eine vorzeitige Auflösung eines Darlehens mit fester Laufzeit verursacht eine Vorfälligkeitsentschädigung und mindestens CHF 500 Bearbeitungsgebühren. Die Ablösung durch eine andere Bank kostet CHF 250 pro Liegenschaft. Gebühren Dritter werden weiterverrechnet.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser mit überwiegendem Wohnanteil sind geeignet. Landwirtschaftliche Liegenschaften sind ausgeschlossen. Ein E-Banking-Vertrag ist erforderlich.
  • Für Umbau oder Renovation benötigen Sie einen höchstens 12 Monate alten GEAK Plus: einen Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht. Sie müssen eine nachhaltige Sanierung umsetzen, die die Gebäudehülle – die Bauteile zwischen Innen- und Aussenraum – um mindestens zwei GEAK-Effizienzklassen verbessert.
  • Bei Neubau oder Kauf darf die Liegenschaft höchstens drei Jahre alt sein. Die hier beschriebenen Wege verlangen einen GEAK mit Klasse A oder B für die Gebäudehülle oder ein Minergie-Zertifikat als Nachweis nachhaltiger Bauweise. Der Nachweis darf ebenfalls höchstens drei Jahre alt sein.
  • Der Umwelt-Bonus ist mit keinen weiteren Spezialprodukten kombinierbar. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten die Bedingungen der gewählten Fest-Hypothek oder des Geldmarkt-Darlehens.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Kontaktieren Sie die Bank für ein Hypothekar-Beratungsgespräch.

Kontaktieren Sie die Obwaldner Kantonalbank unter 041 666 22 11 oder info@okb.ch und fordern Sie das Beratungsgespräch auf der Umwelt-Bonus-Seite an. Die Bank berechnet Ihren individuellen Hypothekarzins und prüft die Liegenschaft sowie den Energienachweis. Der Einstieg ist laufend über diese Beratung möglich.

Offizielle Quellen