Zinsvergünstigung für energieeffizientes Wohneigentum
Zinsreduktion für Eigenheime in der Schweiz, die nach Energiestandards gebaut oder renoviert werden, sowie für den Ersatz fossiler Heizungen und Solaranlagen.
Die Eco-Vergünstigung reduziert die Zinsen Ihrer Eigenheimhypothek, wenn Ihre Liegenschaft eine der energetischen Bedingungen erfüllt. Dieser Eintrag beschreibt die Festhypothek: Die Bank finanziert Ihr Eigenheim, und Sie zahlen während der vereinbarten Laufzeit einen festen Zinssatz. Rückzahlungen reduzieren Ihre Schuld; Zinszahlungen decken die Kosten des geliehenen Geldes.
Ihre Raiffeisenbank erstellt ein individuelles Angebot und nennt Ihnen die aktuellen Kosten und Vergünstigungskonditionen. Betrag und Laufzeit der Hypothek können unabhängig von der Vergünstigung gewählt werden. Angebote mit einer Zinsvergünstigung sind nicht miteinander kombinierbar.
Während der Laufzeit können Sie die Festhypothek weder vorzeitig kündigen noch in ein anderes Hypothekarmodell wechseln. Nach Ablauf müssen Sie die Finanzierung zu den dann geltenden Marktzinsen neu regeln. Bei einem vorzeitigen Wechsel zu einer anderen Bank kann Raiffeisen die bereits gewährte Zinsreduktion zurückfordern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ihre Liegenschaft muss mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen:
- Sie bauen oder renovieren nach MINERGIE, einem Qualitätslabel für Neubauten und modernisierte Altbauten.
- Sie besitzen einen gültigen GEAK-Gebäudeenergieausweis der Kantone: Klasse A/B für Neubauten oder mindestens Klasse C/D für Gebäude mit Baujahr vor 1998 im Zusammenhang mit einer aktuellen Renovationsinvestition. Der GEAK zeigt den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und weitere elektrische Verbraucher bei standardisierter Nutzung.
- Sie ersetzen eine fossile Heizung durch ein erneuerbares Heizsystem, etwa eine Wärmepumpe, Fern- oder Solarwärme oder eine Holzheizung.
- Sie installieren eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung.
Für MINERGIE oder GEAK legen Sie Ihrer Raiffeisenbank das Zertifikat beziehungsweise den Ausweis der finanzierten Liegenschaft vor. Er muss von einem zertifizierten Experten ausgestellt worden sein und darf höchstens fünf Jahre alt sein.
Auch die Voraussetzungen der Eigenheimfinanzierung müssen erfüllt sein. Beim Kauf bringen Sie mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital ein; die Bankfinanzierung beträgt höchstens 80%. Mindestens 10% des Kaufpreises müssen als Barmittel oder Kontoguthaben vorliegen, ohne Gelder aus der zweiten Säule wie der Pensionskasse.
Die gesamten Wohnkosten dürfen ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Die Bank rechnet dafür mit langfristigen Durchschnittszinsen und berücksichtigt die Rückzahlungen der zweiten Hypothek sowie die Liegenschaftskosten. Die zweite Hypothek ist innerhalb von 15 Jahren oder bis zur Pensionierung zurückzuzahlen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Fordern Sie bei Ihrer gewählten Raiffeisenbank ein individuelles Angebot an; Liegenschaft und Hypothek müssen deren Voraussetzungen erfüllen.
Vereinbaren Sie über das offizielle Kontaktformular eine Wohneigentumsberatung. Wählen Sie „Wohneigentumsberatung“ und Ihre Raiffeisenbank beziehungsweise die Bank in Ihrer Region. Besprechen Sie Ihr förderfähiges Eigenheim oder Ihre Energiemassnahme und die aktuellen Konditionen der Eco-Vergünstigung mit der Beratungsperson, die ein individuelles Angebot erstellt.