Beiträge für Energie- und Klimabildung

Gemeinde Rüti ZHSchweiz

Natürliche und juristische Personen können Beiträge für Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen erhalten, die einen sparsamen und klimaschonenden Energiekonsum in Rüti ZH fördern.

Dieser Eintrag umfasst Bildungs- und Sensibilisierungsaktionen oder Veranstaltungen in Rüti ZH nach Artikel 14 des kommunalen Förderprogramms für Energie- und Klimamassnahmen. Die Gemeinde Rüti ZH entscheidet für jedes Gesuch über den Beitrag, in der Regel bis zu CHF 15'000 pro Aktion oder Anlass. Die Abteilung Umwelt prüft die Gesuche und entscheidet über die Vergabe.

Die Beiträge aus dem kommunalen Förderprogramm sind pro antragstellende Person oder Institution auf CHF 30'000 pro Jahr begrenzt. Sie können mit weiteren Beiträgen, etwa von Kanton oder Bund, kombiniert werden, sofern die gesamte Förderung die Projektkosten nicht übersteigt.

Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Die Förderung hängt von den verfügbaren kommunalen Budgetmitteln ab; es besteht kein Rechtsanspruch. Die Gemeinde kann Bedingungen und Auflagen festlegen und bei besonderen Umständen Beiträge erhöhen, kürzen oder später auszahlen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Natürliche und juristische Personen können Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen für einen sparsamen und klimaschonenden Energiekonsum einreichen. Dieser Eintrag umfasst Massnahmen auf dem Gemeindegebiet von Rüti ZH.
  • Ausgeschlossen sind Vorhaben, die ausschliesslich durch die Gemeinde, gemeindeeigene Betriebe oder Schulgemeinden ausgeführt werden. Auch Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden sind ausgeschlossen.
  • Projekte müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Reichen Sie das Gesuch vor Ausführungsbeginn ein; eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
  • Setzen Sie die geförderten Massnahmen innerhalb von 24 Monaten nach der provisorischen Förderzusage um. Danach verfällt der Anspruch auf Fördermittel. Eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Gesuch vor Ausführungsbeginn einreichen. Beiträge hängen von den verfügbaren kommunalen Mitteln ab.
  • Massnahmen innerhalb von 24 Monaten nach provisorischer Förderzusage umsetzen; Verlängerung nur ausnahmsweise.

Füllen Sie das Gesuchsformular für Bildungs- und Sensibilisierungsmassnahmen aus und senden Sie es mit den erforderlichen Beilagen vor Ausführungsbeginn per E-Mail an umwelt@rueti.ch, Abteilung Umwelt der Gemeinde Rüti ZH. Beschreiben Sie das Projekt, Ihre Beweggründe und den Beitrag zu den energiepolitischen Zielen von Rüti. Geben Sie Terminplan und Budget an und unterschreiben Sie das Formular. Nur vollständige Gesuche werden behandelt.

Melden Sie den Projektabschluss der Abteilung Umwelt per E-Mail mit einem Bericht. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen, einschliesslich Schlussbericht und Schlussrechnung. Reichen Sie die Auszahlungsunterlagen fristgerecht ein. Die Gemeinde darf Ausführungskontrollen durchführen; gewähren Sie den Verantwortlichen dafür gegebenenfalls Zutritt zum Gebäude.

Beiträge werden nicht ausbezahlt oder ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn Auflagen verletzt werden, die Bewilligung mit falschen oder unvollständigen Angaben erwirkt wurde oder die Mittel nicht für den im Gesuch angegebenen Zweck verwendet wurden.

Offizielle Quellen