Beiträge für Gebäudedämmung
Förderbeiträge für Eigentümerschaften, die bestehende Gebäude im Kanton Solothurn dämmen, mit einem Bonus für umfassende Dach- und Fassadendämmung.
Gefördert wird die Dämmung von Dächern, Aussenwänden und Böden gegen Erdreich. Der Beitrag beträgt 40 Franken pro m² neu gedämmter, förderberechtigter Fläche. Weitere 40 Franken pro m² sind möglich, wenn mindestens 90% der förderberechtigten Fassaden- und Dachflächen die Anforderungen erfüllen. Wände und Böden gegen Erdreich zählen nicht für den Bonus. Massgebend sind die Flächen vor der Sanierung, abzüglich der von Anbauten oder Aufstockungen bedeckten Flächen.
Beiträge unter 1'000 Franken werden nicht gewährt. Der Beitrag darf höchstens 50% der Investition decken. Eigene Arbeitsleistungen zählen nicht als Investition; bei Eigenleistungen können nur Materialkosten bezahlt werden. Ab 100'000 Franken entscheidet der Kanton im Einzelfall; ab 50'000 Franken ist eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erforderlich. Für diese Schwellen und die Pflicht zur Gebäudeanalyse werden Beiträge pro Massnahme addiert.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und vollständiger Abrechnung an die Eigentümerschaft, in der Regel innerhalb von sechs Wochen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Auch eine Zusicherung steht unter dem Vorbehalt ausreichender bewilligter Mittel zum Auszahlungszeitpunkt.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen ein Gebäude im Kanton Solothurn besitzen, das vor 2000 gebaut wurde, und mindestens 25 m² pro Antrag dämmen. Förderberechtigt sind Dächer, Wände und Böden gegen Aussenluft oder Erdreich, die zuvor beheizt waren, sowie solche Aussenbauteile in bestehenden unbeheizten ersten Dach- und Kellergeschossen. Estrichböden und Kellerdecken im Gebäudeinneren, Anbauten und Aufstockungen sind ausgeschlossen.
- Der U-Wert misst den Wärmedurchgang eines Bauteils. Nach der Sanierung darf er höchstens 0,20 W/m²K betragen; bei Bauteilen mehr als zwei Meter im Erdreich höchstens 0,25 W/m²K. Er muss sich um mindestens 0,07 W/m²K verbessern. Für geschützte Gebäude oder Bauteile können Erleichterungen gewährt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die geforderten Werte nicht erreichbar sind.
- Öffentliche Gemeindebauten sind förderberechtigt. Über einen kantonalen Globalkredit unterstützte Institutionen können förderberechtigt sein, wenn Regierung oder Parlament keinen direkten Einfluss nehmen können. Über Kreditvergaben direkt beeinflusste Kantonsbauten sowie Bundesbauten sind ausgeschlossen. Unternehmen sind grundsätzlich zugelassen; ausgeschlossen sind Standorte mit Befreiung von der CO₂-Abgabe und Unternehmen mit mehr als 50% Bundeskapital.
- Ab 10'000 Franken Gebäudedämmungsbeitrag pro Gebäude brauchen Sie GEAK Plus oder eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung. GEAK Plus zeigt den energetischen Zustand und mögliche Verbesserungen und wird von zertifizierten GEAK-Fachpersonen erstellt. Ein vorhandener GEAK Plus genügt bei noch gültigem GEAK; bei Gebäudeänderungen innerhalb dessen zehnjähriger Gültigkeit ist ein aktualisierter GEAK samt Beratungsbericht nötig.
- Beschaffen Sie erforderliche Bewilligungen separat. Gewähren Sie der Energiefachstelle Einsicht in die Gesuchsakten und Zugang zum Gebäude für Kontrollen. Alle anrechenbaren CO₂-Reduktionen werden dem Kanton abgetreten. Doppelförderung oder Doppelzählung, Aufteilung der Reduktionen mit Dritten und Verkauf von CO₂-Zertifikaten sind untersagt.
- Beiträge können zurückgefordert werden, wenn das Gebäude innerhalb von zehn Jahren aufgegeben oder zweckentfremdet wird, Beiträge zu Unrecht bezahlt wurden oder Auflagen verletzt werden. Steuerbehörden können über Zahlungen informiert werden; steuerlich abziehbar bleiben nur selbst getragene Kosten.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vor Baubeginn beantragen und die Eingangsbestätigung abwarten. Zusagen stehen unter Mittelvorbehalt zum Auszahlungszeitpunkt.
Erfassen Sie das Gesuch gemäss den offiziellen Programminformationen im Gebäudeprogramm-Portal für Solothurn, selbst oder durch eine bevollmächtigte Person. Laden Sie die Beilagen hoch, drucken und unterschreiben Sie das erzeugte Formular und senden Sie es umgehend per Post an die Energiefachstelle. Die Onlineeingabe allein genügt nicht. Das vollständige Gesuch muss vor Baubeginn bei der Stelle eintreffen. Beginnen Sie erst nach Bestätigung des Gesuchseingangs; die Stelle empfiehlt, auch den Förderentscheid abzuwarten. Für Vertretungen ist eine beidseitig unterschriebene rechtsgültige Vollmacht erforderlich.
Reichen Sie datierte Fotos, vermasste Pläne oder Fotos sowie Flächen- und U-Wert-Berechnungen mit Kennzeichnung bestehender und neuer Materialien ein. Ergänzen Sie die Gebäudeanalyse und Wirtschaftlichkeitsrechnung, wenn die Schwellen erreicht sind.
Realisieren Sie das Projekt und reichen Sie Abschlussformular und alle nötigen Unterlagen innerhalb von zwei Jahren ab Zusage ein. Erzeugen Sie das Formular im Portal, laden Sie Beilagen hoch, lassen Sie es von der Eigentümerschaft unterschreiben und senden Sie es vor Fristablauf per Post. Nötig sind datierte Fotos der sanierten Bauteile und eine detaillierte Schlussrechnung oder eine Pauschalrechnung mit zugehöriger Offerte. Eine begründete Fristverlängerung muss vor Ablauf beantragt werden.
Melden Sie Änderungen vor der Umsetzung. Der Beitrag wird an die tatsächlich ausgeführten Arbeiten angepasst; Erhöhungen sind auf 10% beschränkt. Für weitergehende Massnahmen ist nach Auszahlung des laufenden Gesuchs ein neues Gesuch möglich.