Beiträge für Energie- und Klimaprojekte
Projektbeiträge für innovative Energieprojekte und Anlagen, die in der Stadt Luzern einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Dieser Eintrag behandelt die Förderung spezieller Energie- und Klimaprojekte innerhalb des städtischen Förderprogramms Energie. Unterstützt werden kreative Projekte und Anlagen, die Energie effizienter nutzen und das klimaverträgliche Leben in Luzern voranbringen.
Die Stadt legt jeden Beitrag individuell fest. In der Regel beträgt er höchstens 30 % der nachgewiesenen, nicht amortisierbaren Mehrkosten: zusätzlichen Kosten gegenüber einer konventionellen Lösung, die sich durch die wirtschaftlichen Erträge des Projekts nicht decken lassen. In die Berechnung können Einsparungen, Unterhalt, Nutzungsdauer, Finanzierung und externe Kosten einfliessen. Besteht ein übergeordnetes Interesse an der Umsetzung, kann die Fondsverwaltung den Beitrag auf bis zu 50 % dieser nicht amortisierbaren Mehrkosten erhöhen.
Beiträge anderer Förderstellen sind kombinierbar und im Gesuch offenzulegen. Insgesamt dürfen die Beiträge die Investitionssumme nicht übersteigen. Es besteht kein Rechtsanspruch; bei knappen Mitteln kann die Fondsverwaltung Projekte priorisieren oder Beiträge kürzen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Natürliche und juristische Personen sowie öffentliche Körperschaften können für förderungswürdige Klimaschutzvorhaben Beiträge erhalten. Das Projekt oder die Anlage muss sich in der Stadt Luzern befinden.
- Das Projekt muss einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Planung und Ausführung müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Energieeinsparungen müssen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das Vorhaben darf der städtischen Energie- und Klimastrategie nicht widersprechen und muss zu den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft beitragen, also zur Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs auf 2’000 Watt pro Person bis 2050 und der primärenergiebedingten Treibhausgasemissionen auf null pro Person bis 2040. Auch Projekte im Stadium der technischen Entwicklung können gefördert werden.
- Zum Zeitpunkt der Beitragsgewährung darf das Vorhaben gegenüber konventionellen Technologien noch nicht wirtschaftlich sein, muss aber langfristig als selbsttragend und erfolgversprechend beurteilt werden. Stadteigene Bauvorhaben in der Investitionsrechnung sind ausgeschlossen.
- Erfordert eine Sanierung Leerkündigungen, müssen Sie mit dem Antrag eine ausreichende Begründung oder den Nachweis einer Ersatzwohnung einreichen. Eine anerkannte Begründung ist, dass sich das Vorhaben im bewohnten Gebäude nicht umsetzen lässt. Das Vorhaben muss baubewilligungsreif sein. Bei Leerkündigungen für Teilsanierungen, etwa Heizungsersatz oder Gebäudehüllensanierung, gibt es keine Förderung, ausser den Mietenden wird eine Ersatzwohnung im vergleichbaren Preissegment angeboten. Fördergelder an Eigentümerinnen und Eigentümer sind bei der Berechnung von Mietzinserhöhungen von den Investitionen abzuziehen.
- Die Stadt kann projektspezifische Auflagen zu Erfolgskontrollen, Berichten, Zugang für Kontrollen oder Demonstrationen, Messungen und öffentlicher Information machen. Bei Energiegewinnungsanlagen können zumutbare Massnahmen zur Senkung des Energiebedarfs verlangt werden; bei Gebäudemassnahmen kann eine Energieberatung verlangt werden.
- Unrechtmässig erwirkte Beiträge sind zurückzuzahlen, insbesondere bei falschen oder unvollständigen Angaben, zweckwidriger Verwendung oder nicht erfüllten Auflagen. Hinzu kommt der zum Zeitpunkt der Rückforderung gültige Ausgleichszins für verspätete Staatssteuerzahlungen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Gesuch vor Baubeginn oder Umsetzung einreichen. Es besteht kein Rechtsanspruch; verfügbare Mittel sind massgebend.[^c18][^c6]
Reichen Sie das Gesuch vor Baubeginn oder Umsetzung ein; eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Melden Sie sich im städtischen Gesuchsportal an oder erstellen Sie ein Benutzerkonto. Wählen Sie «Neues Gesuch erstellen» und den Fördergegenstand «Spezielle Projekte im Energie- und Klimabereich». Füllen Sie das Gesuch aus und reichen Sie es mit «Erfassung abschliessen» ein.
Legen Sie einen vollständigen Projektbeschrieb mit Finanzierung, positiven Klimawirkungen, den gegenüber dem heutigen Verbrauch über 20 Jahre eingesparten Treibhausgasemissionen und einer Wirtschaftlichkeitsrechnung bei. Unvollständige Gesuche werden ohne weitere Bearbeitung retourniert. Anlaufstelle ist die Umweltberatung Luzern: +41 41 412 32 32 oder info@umweltberatung-luzern.ch.
Der Förderbeitrag verfällt in der Regel 24 Monate nach der Zusicherung. Beantragen und begründen Sie eine Verlängerung schriftlich. Erfassen Sie nach Umsetzung den Abschluss im Portal und reichen Sie Nachweise über die planmässige Durchführung sowie die in der Zusage verlangten Beilagen ein. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Einreichung der erforderlichen Abschlussbeilagen. Die Stadt kann Qualitätskontrollen an ausgeführten Projekten und Anlagen vornehmen.
Gemäss Energiereglement verjähren Beiträge zwei Jahre, nachdem die zusprechende Verfügung rechtskräftig geworden ist; in begründeten Ausnahmefällen kann die Fondsverwaltung eine spätere Auszahlung zulassen. Rückforderungen verjähren fünf Jahre nach der Auszahlung.