Förderbeiträge für Energie und Klima

Gemeinde SteinhausenSchweiz500–20.000 CHF

Private und Unternehmen erhalten Beiträge für neue oder erweiterte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an ihren Gebäuden in Steinhausen.

Für Photovoltaik beträgt der Gemeindebeitrag CHF 600 pro Kilowatt Spitzenleistung (kWp) bei Dachanlagen und CHF 650 pro kWp bei Fassadenanlagen. Er kommt zur Einmalvergütung hinzu. Solarthermische Anlagen zur Wärmeerzeugung erhalten pauschal CHF 1’000.

Der Gemeindebeitrag beträgt höchstens CHF 20’000: bei Neubauten pro Baugesuch, bei bestehenden Bauten und Anlagen pro Grundstück. Für ein Objekt darf dieser Höchstbetrag innerhalb von fünf Jahren insgesamt nicht überschritten werden. Beiträge unter CHF 500 werden nicht ausbezahlt.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Eigentümer des Gebäudes oder der Anlage sein. Die Massnahme muss in Steinhausen liegen. Gemeindeübergreifende Massnahmen können ebenfalls unterstützt werden, wenn sie Steinhausen zugutekommen.
  • Neue Photovoltaikanlagen benötigen mindestens 2 kW Nennleistung; Erweiterungen müssen mindestens 2 kW hinzufügen. Beim Ersatz wird nur die zusätzlich installierte Nennleistung gefördert. Die Module müssen nach einer anerkannten Norm geprüft sein, etwa TÜV, IEC oder vergleichbar, mit Herstellernachweis.
  • Solarthermie wird auf mindestens zehn Jahre alten Gebäuden gefördert. Neue Anlagen benötigen mindestens 2 kW Nennleistung; Erweiterungen müssen mindestens 2 kW hinzufügen. Die Kollektoren brauchen ein anerkanntes Prüfzeugnis.
  • Ausgeschlossen sind Gebäude und Anlagen öffentlicher Unternehmungen, die von der öffentlichen Hand geführt oder mehrheitlich finanziert werden, Gesuche im Rahmen nach 2020 erlassener Sondernutzungspläne (ordentliche oder einfache Bebauungspläne) sowie gesetzlich vorgeschriebene oder für ein Label notwendige Massnahmen.
  • Stellen Sie das Vorhaben innerhalb von 18 Monaten nach der Beitragszusicherung fertig. Informieren Sie die Gemeinde umgehend bei Änderungen oder Verzögerungen und beantragen Sie gegebenenfalls eine Fristerstreckung. Höchstens zwei Verlängerungen um je zwölf Monate sind möglich. Ohne fristgerechte Fertigstellung verfällt die Zusage.
  • Die Auszahlung erfolgt bei erfüllten Bedingungen nach Fertigstellung, Inbetriebnahme und Kontrolle ausschliesslich an die Bauherrschaft. Stockwerkeigentümergemeinschaften müssen den Beitrag in den Erneuerungsfonds einzahlen. Durch falsche oder irreführende Angaben erwirkte Beiträge sind mit Zins zurückzuerstatten.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Gesuch vor Baubeginn oder Umsetzung einreichen. Zusicherungen hängen von verfügbaren Mitteln ab.

Reichen Sie das Gesuchsformular vor Baubeginn beziehungsweise Umsetzung ein bei: Gemeinde Steinhausen, Bau und Umwelt, Energie- und Umweltkommission, Bahnhofstrasse 3, Postfach 164, 6312 Steinhausen. Wer nach Gesuchseingabe, aber vor Zusage beginnt, trägt das Förderrisiko selbst. Zusicherungen sind auf die verfügbaren Gemeindemittel beschränkt.

Bei Photovoltaik sind Prüfzertifikate sowie Angaben zu Leistung, Paneltyp, Fläche und erwarteter Produktion beizulegen. Für Solarthermie brauchen Sie das Kollektordatenblatt mit Prüfzeugnis und die Offerte mit Kollektortyp und Anzahl. Melden Sie nach der Inbetriebnahme die Fertigstellung mit den erforderlichen Unterlagen und Zahlungsangaben an Bau und Umwelt.

Offizielle Quellen