Förderung für effiziente Haushaltsgeräte
Mit CHF 50–100 pro Gerät unterstützt die Förderung Thurplus-Stromkundinnen und -kunden beim Ersatz alter Haushaltsgeräte in Frauenfeld.
Thurplus finanziert den Geräteersatz. Topten bearbeitet die Gesuche und überweist den Beitrag auf Ihr Konto. Die folgenden Beiträge gelten pro förderberechtigtem Gerät, exklusive Mehrwertsteuer.
- Wäschetrockner/Tumbler für Haushalte/Einfamilienhäuser: CHF 100 für Klasse A oder CHF 70 für B.
- Waschtrockner, Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, Gefrierschränke und Gefriertruhen: CHF 100 für A, CHF 70 für B oder CHF 50 für C.
- Geschirrspüler: CHF 70 für A oder CHF 50 für B.
- Dunstabzugshauben: CHF 70 für A+++ oder CHF 50 für A++ oder A+.
Für jedes förderberechtigte Ersatzgerät ist ein Beitrag möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch; Thurplus kann die Förderung jederzeit ändern oder beenden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sie müssen Stromkundin oder Stromkunde von Thurplus sein. Privatpersonen, Unternehmen und Liegenschaftsverwaltungen können profitieren. Das Ersatzgerät muss im Stromversorgungsgebiet von Thurplus innerhalb der Stadt Frauenfeld installiert werden.
- Wählen Sie ein förderberechtigtes Gerät aus den Topten-Produktlisten. Foodcenter sind bei Kühlschränken und Kühl-Gefrierkombinationen ausgeschlossen.
- Kaufen Sie das Gerät nach dem Programmstart am 1. Mai 2026. Es muss ein altes Gerät am gleichen Standort ersetzen. Erstanschaffungen ohne Ersatz eines Altgeräts sind ausgeschlossen.
- Entsorgen Sie das Altgerät fachgerecht. Es darf in der Schweiz nicht weiter genutzt werden.
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Füllen Sie das Gesuch vollständig und richtig aus; unvollständige oder fehlerhafte Gesuche werden abgelehnt. Es gelten die Beiträge und Bedingungen zum Kauf- oder Bestellzeitpunkt.
Aufgrund unwahrer oder unvollständiger Angaben bezogene Beiträge können zurückgefordert werden und sind zurückzuerstatten. Betroffene können zudem von diesem und anderen Fördermassnahmen für energieeffiziente Geräte ausgeschlossen werden.
Für Stichproben müssen Sie Mitarbeitenden von Topten oder Thurplus Zugang zu den geförderten Geräten gewähren. Den Nachweis der Stromsparwirkung des Geräteersatzes übertragen Sie ausschliesslich an Thurplus. Thurplus darf die Einsparung nach Artikel 46b Energiegesetz anrechnen lassen oder zu diesem Zweck an Dritte übertragen.
Das Bundesamt für Energie (BFE) kann die korrekte Umsetzung prüfen. Daten dürfen dafür an das BFE oder seine beauftragte Geschäftsstelle weitergegeben werden. Die übermittelten Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur zur Konformitätsprüfung verwendet.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Gesuch innerhalb von sechs Monaten nach Bestelldatum für einen förderberechtigten Ersatzkauf nach Programmstart am 1. Mai 2026 einreichen.
- Thurplus kann das Programm jederzeit ändern oder beenden.
Wählen Sie ein förderberechtigtes Modell über die Topten-Listen, ersetzen und entsorgen Sie das Altgerät und reichen Sie das Gesuch über das Topten-Webformular ein. Laden Sie eine Rechnung mit Kauf-/Bestelldatum, Nettopreis und Lieferadresse hoch.
Reichen Sie das Gesuch innerhalb von sechs Monaten nach dem Bestelldatum ein. Auch bei späterer Lieferung oder Zahlung ist das Bestelldatum massgebend. Gesuche werden seit dem 1. Mai 2026 entgegengenommen; verspätete Gesuche werden nicht bewilligt. Nach Bewilligung erfolgt die Überweisung auf Ihr angegebenes Konto. Gesuchsentscheide sind abschliessend; eine Beschwerde ist im Programm nicht vorgesehen.
Hat ein registrierter Topten-Installationsbetrieb oder Umsetzungspartner den Beitrag bereits direkt von Ihrer Rechnung abgezogen, ist kein separates Gesuch nötig. Beantragen Sie den Beitrag nicht nochmals.