Förderprogramm Energie — Balkon-Solaranlagen

Stadt WallisellenSchweizbis zu 250 CHF

Ein einmaliger Zuschuss unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Haushalts-Solaranlagen beim Kauf einer Plug-and-Play-Anlage mit Standort in Wallisellen.

Diese Förderung im städtischen Förderprogramm Energie gilt für kleine Plug-and-Play-Solaranlagen, deren Strom direkt von Geräten im Haushalt genutzt wird. Der Beitrag beträgt einmalig CHF 250 pro Anlage und Haushalt, höchstens jedoch 50 % des Kaufpreises. Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag; die Förderung hängt von den verfügbaren Mitteln des Energiefonds ab.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen die Anlage besitzen; ihr Standort muss im Stadtgebiet Wallisellen liegen.
  • Die Anlage muss auf topten.ch aufgelistet sein. Die Leistung des Wechselrichters darf 600 W nicht überschreiten. Melden Sie die Anlage bei die werke an und bewahren Sie den Nachweis einschliesslich Konformitätserklärung auf.
  • Informieren Sie die Vermieterschaft vorab. Anlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars sowie einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung benötigen eine Bewilligung.
  • Reichen Sie das Gesuch spätestens 90 Tage nach dem Kauf ein.
  • Die Stadt oder beauftragte Dritte können die Ausführung überprüfen. Unrechtmässig verwendete Beiträge sind mit 5 % Zins ab Auszahlungsdatum zurückzuzahlen. Bei Informationen über geförderte Massnahmen darf die Stadt Daten der Gesuchstellenden, Projektstandort, Technologie und zugehörige Bilder veröffentlichen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Nur für Anlagen in Wallisellen; Gesuch spätestens 90 Tage nach dem Kauf einreichen. Förderung im Rahmen der verfügbaren Mittel des Energiefonds.

Füllen Sie nach der Montage das verlinkte Gesuchsformular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie es spätestens 90 Tage nach dem Kauf an Stadt Wallisellen, Tiefbau + Landschaft, Umwelt, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen. Legen Sie die korrekten Bankangaben, den Nachweis zur Meldung an die werke einschliesslich Konformitätserklärung, die Rechnung und Fotos der montierten Anlage bei. Die städtische Anlaufstelle erreichen Sie unter umwelt@wallisellen.ch oder 044 832 62 10.

Vollständige Gesuche werden nach Eingang bearbeitet. Die Anleitung für Balkon-Solaranlagen sieht einen schriftlichen Entscheid innerhalb von 30 Tagen nach Eingang und die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des Entscheids vor. Nach den allgemeinen Regeln kann die Ausführung vor der Auszahlung überprüft werden. Bewilligungen sind grundsätzlich zwei Jahre gültig; die Umsetzung ist innerhalb dieser Frist zu melden. Auf begründeten Antrag ist eine Verlängerung möglich, andernfalls verfällt die Bewilligung.

Offizielle Quellen