Zuschuss für energieeffiziente Gebäude

Stadt WetzikonSchweiz

Ein städtischer Zusatzbeitrag für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ein Gebäude in Wetzikon dämmen und dafür bereits Fördergeld des Kantons Zürich erhalten haben.

Gefördert wird die Dämmung von Dach, Aussenwänden und Boden gegen Erdreich, um Energieverbrauch und CO₂-Ausstoss zu senken. Dieser Eintrag behandelt Dämmvorhaben mit einem kantonalen Grundbeitrag von CHF 2’000 bis unter CHF 10’000, ohne PV-Zusatzbeitrag und Gebäudehüllenbonus.

Die Stadt zahlt einmalig 20 % des anrechenbaren kantonalen Beitrags, ohne PV-Zusatzbeitrag. Im hier behandelten Bereich sind das CHF 400 bis unter CHF 2’000. Für Dämmmassnahmen gilt städtisch eine Obergrenze von CHF 10’000 pro Grundstück und Rahmenkreditdauer. Pro Grundstück wird während dieser Zeit höchstens eine Massnahme gefördert. Bei besonderen Umständen kann der Beitrag erhöht oder gekürzt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Der kantonale Grundbeitrag beträgt CHF 40 je Quadratmeter gedämmtem Bauteil, höchstens 50 % der relevanten Investitionskosten. Beiträge unter CHF 2’000 werden nicht ausbezahlt. Grössere Dämmbeiträge und Gesamtmodernisierungen gehören nicht zum hier behandelten Förderweg.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Das Grundstück muss im Stadtgebiet Wetzikon liegen. Die Massnahme muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und bereits vom Kanton Zürich gefördert worden sein. Es gelten auch die allgemeinen und technischen kantonalen Bedingungen zum Zeitpunkt des kantonalen Gesuchs.
  • Das Gebäude muss beheizt sein und ein Baubewilligungsjahr vor 2000 haben; massgebend ist die rechtskräftige Baubewilligung zuzüglich 30 Tagen Einsprachefrist. Fenster, Türen, Bauteile gegen unbeheizte Räume sowie neue Anbauten und Aufstockungen sind ausgeschlossen. Vollständig abgerissene und neu aufgebaute Aussenwände sind nicht förderberechtigt. Dächer können bei bestehender Fassade und Böden gegen Erdreich gefördert werden.
  • Gebäude von Kantonen, Bund und bundesnahen Unternehmen sind ausgeschlossen.
  • Gedämmte Bauteile müssen einen U-Wert von höchstens 0,20 W/m²K erreichen; für Wände und Böden mehr als zwei Meter im Erdreich gilt höchstens 0,25 W/m²K. Der U-Wert beschreibt den Wärmedurchgang. Er muss sich um mindestens 0,07 W/m²K verbessern; das Bauteil darf den geforderten Wert nicht bereits vor der Massnahme erreichen. Für geschützte Bauteile sind mit Nachweis, dass der Normalwert nicht erreichbar ist, Erleichterungen bis 0,30 W/m²K möglich. Geschützt sind in Bundes-, Kantons- oder Gemeindeinventaren als national oder regional bedeutend eingetragene Bauteile oder solche, die eine Behörde als geschützt definiert.
  • Vermietende müssen die durch den Förderbeitrag erzielte Reduktion der Liegenschaftskosten weitergeben. Pro eidgenössischem Gebäudeidentifikator (EGID) und Massnahme ist nur ein aktives kantonales Fördergesuch erlaubt.
  • Beiträge Dritter sind im städtischen Gesuch anzugeben. Der städtische Zuschuss kann mit dem kantonalen Beitrag kombiniert werden. Die kantonale Dämmförderung ist nicht mit anderen Programmen wie Stiftung KliK oder Energie Zukunft Schweiz und nicht mit einer laufenden Verminderungsverpflichtung gegenüber dem Bund zur Befreiung von der CO₂-Abgabe kombinierbar.
  • Die Stadt darf die Ausführung kontrollieren. Bei Verletzung von Auflagen, falschen oder unvollständigen Angaben oder zweckwidriger Verwendung fordert sie Beiträge ganz oder teilweise zurück.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Vollständiges städtisches Gesuch innert 30 Tagen ab Datum des kantonalen Auszahlungsbriefs; kantonaler Abschluss innert drei Monaten nach Abschluss der Dämmung.
  • Kantonales Gesuch vor Anbringen der Dämmung; Umsetzung und Abschluss innert zwei Jahren ab Zusicherung.

Reichen Sie zuerst beim Kanton Zürich über das auf seiner Förderseite verlinkte Gebäudeprogramm-Portal ein Gesuch ein, bevor die Dämmung angebracht wird. Nach der automatischen Eingangsbestätigung dürfen die Arbeiten beginnen; sie ist noch keine verbindliche Förderzusage. Ab Zusicherung bleiben zwei Jahre, um die Massnahme umzusetzen und den Abschluss über das Portal einzureichen. Zum Gesuch gehören Pläne, Fotos, Offerten und U-Wert-Berechnungen vor und nach der Massnahme. Nach Abschluss sind Rechnungen, Fotos, Kontodaten und bei kleinerer gedämmter Fläche eine neue Flächenberechnung einzureichen.

Reichen Sie das kantonale Abschlussformular mit allen Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Dämmung ein, auch wenn weitere Bauarbeiten später fertig werden. Senden Sie anschliessend das unterzeichnete städtische Dämmgesuch innerhalb von 30 Tagen ab Datum des kantonalen Auszahlungsbriefs an foerdergesuche-energie@wetzikon.ch. Beizulegen sind der Auszahlungsbrief samt Beitragsbeilage, das kantonale Abschlussformular, gegebenenfalls eine Vollmacht sowie Zahlungsangaben. Jede Beilage ist als eigenes PDF einzuscannen.

Die Stadt bearbeitet vollständige Gesuche nach Eingang und zahlt nach positiver Prüfung aus. Vorgängige Zusicherungen oder Reservationen gibt es nicht.

Offizielle Quellen