Zäme effiziänt: Zuschuss für Haushaltsgeräte
Zuschüsse pro Gerät unterstützen Haushalte, Unternehmen und Liegenschaftsverwaltungen in Bern, Solothurn und Jura beim Ersatz ineffizienter Haushaltsgeräte.
Zäme effiziänt unterstützt den Ersatz alter Haushaltsgeräte durch effiziente Modelle. Dieser Eintrag behandelt gewöhnliche Haushaltsgeräte in Bern, Solothurn und Jura. Nach der Zusage überweist Topten den Beitrag auf Ihr Konto.
Pro Gerät gelten folgende Beiträge, jeweils ohne Mehrwertsteuer:
- Tumbler für den Haushalt/das Einfamilienhaus: CHF 70 für Energieklasse A oder CHF 50 für B.
- Waschtrockner als Kombigerät: CHF 70 für A, CHF 50 für B oder CHF 40 für C.
- Geschirrspüler: CHF 50 für A oder CHF 40 für B.
- Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, Gefrierschränke und Gefriertruhen: CHF 70 für A, CHF 50 für B oder CHF 40 für C.
- Dunstabzugshauben: CHF 50 für A+++, CHF 40 für A++ oder CHF 40 für A+.
Es gelten die Beitragssätze und Bedingungen zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheide von Topten sind abschliessend; eine Beschwerde oder ein Rekurs ist nicht möglich. BKW kann Beiträge und Bedingungen ändern oder widerrufen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen in Bern, Solothurn oder Jura wohnhaft sein und das Ersatzgerät in einem dieser Kantone installieren. Privatpersonen, Unternehmen, Immobilieneigentümer, Liegenschaftsverwaltungen und Baugenossenschaften können Beiträge erhalten. Sie müssen nicht Kunde eines beteiligten Energieversorgers sein.
- Das neue Gerät muss ein bestehendes ersetzen und nach dem 1. Januar 2026 gekauft und installiert worden sein. Erstanschaffungen ohne Vorgängergerät sind ausgeschlossen. Foodcenter sind bei Kühlschränken und Kühl-Gefrierkombinationen nicht förderberechtigt.
- Sie bestätigen die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts. Es darf in der Schweiz weder weitergenutzt noch weiterverkauft werden.
- Doppelförderung und mehrfache Gesuche für dasselbe Gerät sind ausgeschlossen. Hat ein Verkäufer den Beitrag bereits vom Kaufpreis abgezogen, dürfen Sie ihn nicht nochmals beantragen.
- Sie übertragen den Nachweis der Stromeinsparung an BKW. BKW darf die Einsparung selbst anrechnen oder an Dritte weitergeben. Sie stimmen der Weitergabe Ihrer Gesuchsdaten an das Bundesamt für Energie oder dessen Geschäftsstelle zu. Für Stichproben müssen Sie dem Amt oder seinen Beauftragten bei Bedarf Zugang zum geförderten Gerät gewähren.
- BKW kann Beiträge zurückfordern, die durch unwahre oder unvollständige Angaben oder Verstösse gegen das Reglement bezogen wurden. Dazu zählen mehrfache Gesuche. In diesem Fall müssen Sie den gesamten Beitrag zurückzahlen und können von weiteren Förderprogrammen ausgeschlossen werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Das vollständige Gesuch ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf-/Bestelldatum einzureichen. Das Gerät muss nach dem 1. Januar 2026 gekauft und installiert worden sein.
Beantragen Sie den Beitrag elektronisch über das Zäme-effiziänt-Formular von Topten. Reichen Sie das vollständige, korrekte Gesuch innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein. Weichen Bestell-, Liefer- und Zahlungsdatum voneinander ab, gilt das Bestelldatum. Laden Sie eine Rechnung mit Kauf-/Bestelldatum, Nettopreis und Lieferadresse hoch. Unvollständige oder fehlerhafte Gesuche werden ohne Anspruch auf Förderung abgelehnt.
Für grosse Gesuche für Liegenschaften bietet Topten auch eine Excel-Vorlage an. Sind die Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Überweisung. Bei teilnehmenden Umsetzungspartnern kann der Beitrag stattdessen direkt von der Rechnung abgezogen werden; ein separates Gesuch entfällt dann.