Aktion Wasserzeichen

Abwasserzweckverband EppelbornDeutschland

Zuschüsse für Eigentümer, Nutzungsberechtigte und juristische Personen in Eppelborn, die Flächen vom Mischwasserkanal abkoppeln oder Regenwasser zurückhalten.

Entsiegeln Sie befestigte Flächen, lassen Sie unbelastetes Regenwasser im Boden versickern, speichern Sie es vorübergehend oder leiten Sie es getrennt in ein Oberflächengewässer. Das Programm soll unter anderem lokale Hochwasserabflüsse verringern.

Für Entsiegelung, Versickerung und getrennte Ableitung zahlt der AWZE 20 € je Quadratmeter vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche. Bei Regenwasserrückhaltung sind es 40 € je Quadratmeter angeschlossener Fläche. Je Maßnahme sind höchstens 5.000 € und nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten möglich. Nachgewiesene und anerkannte Eigenleistungen können mit 15 € je Stunde berücksichtigt werden. Der einmalige Zuschuss wird nach Abschluss, Vorlage der geforderten Nachweise und Fotos sowie einer etwaigen Abnahme ausgezahlt.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Die Maßnahme muss im Gemeindegebiet Eppelborn liegen und Flächen betreffen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind, der Regen- und Schmutzwasser gemeinsam ableitet. Private Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte können Anträge stellen. Mieter, Pächter, wohnungswirtschaftliche Unternehmen und sonstige juristische Personen benötigen das Einvernehmen der jeweiligen Eigentümer.
  • Bei Neubauten ist ausschließlich Regenwasserrückhaltung beim Schließen einer Baulücke innerhalb der bebauten Ortslage förderfähig. Die Maßnahme darf nicht ohnehin baurechtlich vorgeschrieben sein; die Satzungen der Gemeinde und des AWZE müssen sie zulassen.
  • Insgesamt müssen mindestens 30 m² abgekoppelt oder an ein Speichervolumen angeschlossen werden. Beim Ersatz alter Beläge durch versickerungsfähige Beläge sind mindestens 50 % der bestehenden Fläche zu erneuern. Der neue Belag muss dauerhaft mindestens 270 Liter pro Sekunde und Hektar durchlassen; eine Herstellerbescheinigung ist erforderlich. Bei Entsiegelung ist ein Entsorgungsnachweis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorzulegen. Stein- und Schottergärten sind ausgeschlossen.
  • Nicht schädlich verunreinigtes Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück über die belebte Bodenschicht versickern. Retentionszisternen, -boxen, -tanks oder Retentionsgründächer benötigen stets mindestens 30 Liter freies Rückhaltevolumen je Quadratmeter angeschlossener Fläche, gegebenenfalls zusätzlich zu einem Nutzvolumen. Der Ablauf muss auf höchstens 1 Liter pro Sekunde zum Mischwasserkanal gedrosselt sein oder auf dem Grundstück versickern. Auch die getrennte Ableitung in ein Oberflächengewässer ist nur für nicht schädlich verunreinigtes Regenwasser möglich.
  • Beginnen Sie erst nach der Bewilligung. Eine gleichzeitige Förderung durch andere öffentliche Programme und ohnehin durch Satzung oder Bauleitplanung vorgeschriebene Maßnahmen sind ausgeschlossen. Bei einer Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch oder Missständen bzw. Mängeln am Wohn- oder Nebengebäude ist keine Förderung möglich. Beachten Sie Planungs-, Bau-, Wasser-, Boden-, Nachbar- und Denkmalschutzrecht sowie die fachtechnischen Regeln. Erforderliche Genehmigungen, Anzeigen und die Zustimmung der Gemeinde müssen vorliegen, insbesondere eine gegebenenfalls notwendige Einleitgenehmigung.
  • Schließen Sie die Maßnahme innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bewilligungsbescheid und spätestens am 31. Januar 2029 ab. Verpflichten Sie sich, die geförderte Maßnahme nach Fertigstellung mindestens zwölf Jahre zu unterhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch; der AWZE entscheidet nach Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Verstöße gegen Richtlinie oder Auflagen, zweckfremde Mittelverwendung und Änderungen ohne Zustimmung können zum Widerruf und zur Rückforderung führen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Beginn erst nach Bewilligung. Abschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung und spätestens am 31. Januar 2029.

Laden Sie den Förderantrag 2026 beim AWZE herunter und reichen Sie ihn beim Abwasserzweckverband Eppelborn, Rathausstraße 27, 66571 Eppelborn ein. Fügen Sie aussagekräftige Fotos vor Beginn, einen maßstabsgetreuen Plan oder eine Zeichnung, eine Kostenaufstellung und erforderliche Genehmigungen bei. Legen Sie gegebenenfalls die Einvernehmenerklärung des Eigentümers bei.

Warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie beginnen. Sie kann Auflagen enthalten. Reichen Sie nach Abschluss die geforderten Nachweise und Fotos ein. Der AWZE kann nach Terminabsprache das Grundstück zur Prüfung der Fördermöglichkeit oder zur Abnahme besichtigen.

Offizielle Quellen