Ergoldinger Förderprogramm
Zuschüsse für Eigentümer und Mieter in Ergolding, die Dächer und Fassaden begrünen, Flächen entsiegeln oder Regenwasser sammeln.
Die hier beschriebenen Maßnahmen aus Teil D sollen den Siedlungsraum durchgrünen, das örtliche Mikroklima verbessern und die Kanalisation bei Regen entlasten. Der Markt zahlt nach Abschluss der Arbeiten einen einmaligen Zuschuss.
- Dachbegrünung: 10 € je m², höchstens 1.000 € pro Anwesen und zugleich höchstens 20 % der nachgewiesenen Kosten. Sowohl die Umwandlung bestehender Dächer als auch die erstmalige Herstellung begrünter Dachflächen ist förderfähig.
- Fassaden- und Mauerbegrünung: 10 % der Kosten für Kauf, Pflanzung oder Montage von Kletterpflanzen, Spalierobst, Rankhilfen oder Kassettensystemen, höchstens 200 € pro Flurstück.
- Entsiegelung: 10 % der Kosten für Bauleistungen, Pflanzenkauf und Pflanzung, höchstens 200 € pro Anwesen. Wasserundurchlässige Bodenbefestigungen werden entfernt und dieselbe Fläche mit Rasen, Wildkräutern oder standortgerechten Bäumen und Sträuchern begrünt. Die Fläche muss mindestens 10 m² groß sein.
- Regenwassernutzung: 20 % der Kosten, höchstens 500 € pro Flurstück, für Zisternen samt Zu- und Entnahmevorrichtungen oder oberirdische Behälter mit Anschluss an Dachrinne oder Fallrohr. Das gesamte Füllvolumen muss mindestens 1.000 Liter betragen. Weitere 200 € gibt es, wenn das Regenwasser auch im Haus genutzt wird, etwa für Toilettenspülung oder Waschmaschine.
Bei Eigenleistungen wird nur das Material bezuschusst. Bei Fassadenbegrünung und Entsiegelung sind Anwuchsgarantien und Pflegearbeiten ausgeschlossen. Der zuständige Fachausschuss kann in begründeten Einzelfällen von den veröffentlichten Fördersätzen abweichen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Du musst Eigentümer oder Mieter eines Gebäudes oder Bauplatzes in Ergolding sein. Als Mieter brauchst du die Einverständniserklärung des Eigentümers. Für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Regenwassernutzung muss ein bestehendes oder geplantes Wohn- oder Geschäftshaus in Ergolding betroffen sein. Für die Entsiegelung muss das Anwesen bereits mit einem Wohn- oder Geschäftshaus bebaut sein.
Stelle den Antrag vor Beginn oder Beauftragung der Arbeiten. Planung, Angebotseinholung und Grunderwerb gelten noch nicht als Maßnahmenbeginn. Bereits begonnene Arbeiten sind ausgeschlossen. Die Maßnahmen müssen freiwillig sein und dürfen nicht aus einer Baugenehmigung, einem Bebauungsplan, einer Satzung oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung vorgeschrieben sein. Du musst bestätigen, dass das Anwesen noch keine Förderung gleicher Art vom Markt Ergolding erhalten hat.
Die Maßnahme muss innerhalb eines Jahres durchgeführt und abgeschlossen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Markt einmalig um ein Jahr verlängern. Reiche nach Abschluss Rechnungskopien und Fotos ein. Der Markt oder ein beauftragter Dritter kann die Arbeiten vor Ort überprüfen. Zweckwidrig verwendete Fördermittel musst du zurückzahlen.
Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab; ist der jährliche Ansatz ausgeschöpft, kann der Markt den Antrag ablehnen. Weitere Fördermittel sind seitens Ergoldings zulässig. Beachte aber die Kombinationsregeln anderer Fördergeber und die steuerrechtlichen Besonderheiten der Förderung.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsbeginn
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Antrag vor Beginn oder Beauftragung stellen. Förderung vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Fülle den Antrag für Teil D auf den Seiten 7–8 der Regeln für 2026 aus, unterschreibe ihn und reiche ihn beim Markt Ergolding, Lindenstraße 25, 84030 Ergolding, ein. Ansprechpartner ist Thomas Kuntscher, kuntscher@ergolding.de, Telefon 0871/7603-47.
Lege einen gültigen Kostenvoranschlag bei. Für Entsiegelung und Regenwassernutzung lassen die maßnahmenbezogenen Regeln auch eine Kostenschätzung zu. Für Dachbegrünung werden Angaben zu Fläche, Saatzusammensetzung und Unterbau benötigt. Für Fassadenbegrünung oder Entsiegelung gibst du Fläche, Pflanzenzusammensetzung und Pflanzengröße an. Für Regenwassernutzung gibst du die Größe der Zisterne oder Behälter an. Als Mieter legst du die Einverständniserklärung des Eigentümers bei. Die maßnahmenbezogenen Unterlagen stehen auch im Antragsformular.
Anträge können während der Gültigkeit des Programms im Jahr 2026 vor Beginn oder Beauftragung gestellt werden. Vollständige Anträge werden geprüft, die Mittel reserviert und schriftlich in Aussicht gestellt. Für die Reihenfolge zählt der Eingangsstempel beim Markt. Unvollständige Anträge können zurückgewiesen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Vorlage von Rechnungskopien und Fotos.