Zuschuss für Starkregen- und Hochwasserschutz

Stadt EschbornDeutschland

Wer ein Grundstück in Eschborn oder Niederhöchstadt besitzt oder daran dinglich berechtigt ist, kann Zuschüsse für Fachberatung und empfohlene mobile Schutzsysteme erhalten.

Am Anfang steht eine Begutachtung durch ein qualifiziertes, unabhängiges Fachbüro. Die Stadt bezuschusst die Beratungskosten mit bis zu 1.000 Euro. Das Büro muss in einem Beratungsprotokoll geeignete Schutzmaßnahmen für Ihr Grundstück empfehlen.

Dieser Eintrag behandelt die Beratung und mobile Systeme, etwa Dammbalken oder einsetzbare Flutschotts zum Schutz von Eingängen und Fenstern. Lassen Sie die empfohlenen Schutzmaßnahmen von einer Fachfirma umsetzen. Je empfohlener Maßnahme werden bis zu 50 % der Material- und Lieferkosten sowie der Arbeitskosten eines Fachbetriebs übernommen, höchstens 1.000 Euro. Für Schutzmaßnahmen gilt insgesamt eine Obergrenze von 5.000 Euro. Das Programm umfasst auch weitere Schutzmaßnahmen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und sonstige dinglich Berechtigte, also Personen mit einem unmittelbar am Grundstück bestehenden Recht. Dazu zählen Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften mit Antragstellung durch die Hausverwaltung und gemeinnützige Vereine. Das Grundstück muss in den Gemarkungen Eschborn oder Niederhöchstadt liegen. Es gibt keine Einkommensgrenze.
  • Ein qualifiziertes Fachbüro muss das Grundstück zunächst begutachten und ein Beratungsprotokoll erstellen. Geförderte Schutzmaßnahmen müssen darin empfohlen sein und nachweislich eine Verbesserung bei Starkregen oder Hochwasser erwarten lassen.
  • Die Maßnahmen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen Mensch und Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Denkmalschutz, Stadtbildpflege und Wasserhaushaltsgesetz sind zu berücksichtigen. Geltende Genehmigungen, Normen und Anforderungen sind bei Beschaffung, Einbau, Nutzung und Wartung einzuhalten. Pro Anlage ist die Förderung nur einmal möglich.
  • Der Zuschuss darf nicht mit Zuschüssen oder Zuwendungen anderer Träger kombiniert werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge zum Starkregen- und Hochwasserschutz sind weiterhin möglich; Bewilligungen hängen von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Stellen Sie den Antrag vor Beginn über den Online-Antrag für Hochwasser- und Starkregenschutz bei der Stadt Eschborn. Vergeben Sie vor der Bewilligung keine Aufträge und beginnen Sie noch nicht mit dem Vorhaben; Planungsarbeiten sind ausgenommen. Ein vorzeitiger Beginn ist nur nach Antragstellung mit entsprechender Genehmigung möglich.

Für Schutzmaßnahmen soll der Antrag alle laut Beratungsprotokoll geplanten Maßnahmen umfassen. Fügen Sie Lageplan, technische Zeichnung, Funktionsbeschreibung und Kostenschätzung bei. Begründen Sie, warum die anderen Maßnahmen nach Ziffern 3.2 bis 3.7 nicht oder weniger sinnvoll wären. Beachten Sie die in der Richtlinie genannten zusätzlichen Informationen zur Antragstellung und zu den Maßnahmen in der Anlage. Lesen Sie vor Antragstellung die verlinkte Richtlinie. Ein weiterer Antrag für dasselbe Gebäude ist erst nach Abschluss und Auszahlung des vorherigen Antrags möglich. Sind die Unterlagen bei Inkrafttreten einer überarbeiteten Richtlinie noch unvollständig, ist ein neuer Antrag nach den neuen Regeln nötig.

Der Magistrat entscheidet nach der Reihenfolge vollständig eingegangener Anträge. Das Verfahren ist kostenfrei; es besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Schließen Sie die Maßnahmen innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung ab, sofern keine Fristverlängerung genehmigt wurde.

Nach Abschluss reichen Sie das mit der Bewilligung übersandte Auszahlungsformblatt mit Kontodaten und eine Rechnungskopie ein. Die Originalrechnung ist auf Verlangen vorzulegen. Die Stadt und die Revision des Main-Taunus-Kreises dürfen die Mittelverwendung prüfen; von der Stadt beauftragten Dritten müssen Sie eine Prüfung vor Ort ermöglichen. Bei fehlerhaften Angaben kann die Bewilligung zurückgenommen werden; bereits ausgezahlte Leistungen sind dann zurückzuerstatten.

Fragen zur Antragstellung beantwortet die Eschborner Energieberatung unter energieberatung@eschborn.de oder 06196 490 590.

Offizielle Quellen