Zuschuss für Balkonkraftwerke

Stadt NeuwiedDeutschland100 EURendet am 31. Mai 2027

100 Euro Zuschuss für Menschen mit Wohnsitz in Neuwied, die ein neues Balkonkraftwerk am selbst genutzten Eigenheim oder an ihrer Mietwohnung installieren.

Gefördert wird eine neue kleine Photovoltaikanlage, die über eine geeignete Steckdose Strom in das Hausnetz einspeist. Sie kann auf einem Balkon, Flachdach oder einer Terrasse installiert werden. Der pauschale Zuschuss wird je Anlage nur einmal gewährt; pro Wohneinheit wird höchstens eine Anlage gefördert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; die Bewilligung hängt von den verfügbaren Mitteln ab. Für dieselbe Anlage sind Mehrfachförderungen aus diesem oder anderen Förderprogrammen ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen in Neuwied wohnen und als Privatperson ein selbst genutztes Haus oder eine selbst genutzte Wohnung besitzen oder eine Wohnung mieten. Vermietende und Unternehmen sind ausgeschlossen. In Mehrparteienhäusern können Mietende jeweils für ihre eigene Wohnung einen Antrag stellen. Mietende benötigen die Zustimmung der Vermietenden.
  • Die Anlage muss neu sowie sachgemäß montiert und angeschlossen sein. Sie muss die geltenden gesetzlichen Vorgaben und nationalen und internationalen Normen einschließlich der CE-Anforderungen erfüllen. Gebrauchte Anlagen, Prototypen, Eigenbauten und bereits bestehende Anlagen sind ausgeschlossen. Das Rechnungsdatum muss der 12. Juli 2024 oder später sein.
  • Sie müssen die Anlage selbst im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Für den erzeugten Strom darf keine EEG-Vergütung, also die gesetzliche Vergütung für den erzeugten Strom, beansprucht werden.
  • Sie sind dafür verantwortlich, die statische Tragfähigkeit des Balkons oder anderer Bauteile und die Anforderungen an die Elektroinstallation zu prüfen. Die Förderbewilligung ersetzt keine erforderlichen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen. Bei einem Kulturdenkmal ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung nachzuweisen.
  • Sie müssen die geförderte Anlage fünf Jahre in Neuwied betreiben. Ein Verkauf vor Ablauf dieser Frist kann die Förderung beeinträchtigen. Die Stadt oder ein beauftragter Dritter darf die Verwendung der Mittel gegebenenfalls vor Ort überprüfen.

Falsche Angaben oder schuldhafte Verstöße gegen Förderpflichten können zum vollständigen oder teilweisen Widerruf führen. Bereits ausgezahlte Mittel werden dann einschließlich Zinsen zurückgefordert. Ab Fälligkeit beträgt der Zinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Mai 2027
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Vorbehaltlich verfügbarer Mittel; Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs.

Stellen Sie nach Installation und Registrierung den Antrag über das digitale Formular der Stadt Neuwied. Anträge sind ausschließlich digital möglich. Fügen Sie Kopien des Kaufbelegs, der Registrierungsbestätigung und ein Foto der installierten Anlage bei. Mietende müssen die schriftliche Zustimmung der Vermietenden auf dem bereitgestellten städtischen Formular beifügen; bei Kulturdenkmalen ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beizufügen.

Reichen Sie einen vollständigen und korrekten Antrag ein: Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet. Die Stadt prüft den Antrag. Bei Bewilligung erhalten Sie den Bescheid per Post; anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt. Sind die Mittel erschöpft, endet die Förderung vorzeitig.

Offizielle Quellen