Zuschuss für Ladeinfrastruktur

Stadtwerke LichtenfelsDeutschland

300 Euro Zuschuss für eine Wallbox oder Ladesäule in Lichtenfels für Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts mit Korb.Strom-Vertrag.

Für den Kauf und Einbau einer Wallbox oder Ladesäule im Stadtgebiet Lichtenfels erhalten Sie den Zuschuss von 300 Euro als jährliche Gutschrift von 75 Euro auf Ihrer Stromabrechnung, bis zu vier Jahre lang.

Die Stadtwerke Lichtenfels entscheiden im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Förderung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Offene Rechnungen aus den betreffenden Lieferverträgen können mit dem Zuschuss verrechnet werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts. Bei Antragstellung müssen Sie bereits Korb.Strom der Stadtwerke Lichtenfels beziehen oder einen entsprechenden Vertrag abschließen. Bei Neukunden ist eine Bewilligung erst ab Lieferbeginn möglich.
  • Die Wallbox oder Ladesäule muss im Stadtgebiet Lichtenfels stehen. Erforderlich ist eine Konformitätserklärung des Herstellers für die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber. Öffentliche Ladesäulen, die von den Stadtwerken Lichtenfels betrieben und abgerechnet werden, sind ausgeschlossen.
  • Melden Sie die Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber an. Anschlüsse über 4,6 kVA müssen dreiphasig ausgeführt werden. Ladeeinrichtungen gelten nach VDE-AR-N 4100 als Dauerstromanlagen: Die elektrische Anlage einschließlich Zählerplatz muss für diese dauerhafte Belastung dimensioniert sein. Der Betrieb ist über den Bezugszähler (Modul 1) oder einen eigenen Zähler (Modul 2) möglich. In Wohngebäuden gilt zusätzlich DIN 18015; die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind zu berücksichtigen.
  • Bei falschen Angaben wird die Förderung zurückgezogen. Kündigen Sie den betreffenden Korb.Strom-Vertrag innerhalb eines Jahres nach Eingang des Förderantrags bei den Stadtwerken, wird die Förderung zurückgezogen und die jährliche Gutschrift von 75 Euro zurückgefordert.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge sind nach den bis auf Widerruf geltenden Richtlinien möglich; die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen verfügbarer Mittel.
  • Bei Korb.Strom-Neukunden ist eine Bewilligung erst ab Lieferbeginn möglich.

Reichen Sie den ausgefüllten Förderantrag Ladeinfrastruktur bei den Stadtwerken Lichtenfels, Eichenweg 15, 96215 Lichtenfels, ein. Fügen Sie Nachweise über Kauf und Einbau sowie das Inbetriebnahmeprotokoll eines eingetragenen Elektrofachbetriebs bei.

Neukunden können im Formular einen Korb.Strom-Vertrag anfordern; eine Bewilligung ist erst ab Lieferbeginn möglich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Förderung gültigen Richtlinien. Das Programm gilt bis auf Widerruf. Ansprechpartner ist Fabio Hennig, Telefon 09571 9552-27.

Offizielle Quellen