Green Frontrunner
Zuschüsse bis zu 1 Million Euro für technologisch führende Unternehmen in Österreich, die klimafreundliche Produkte entwickeln oder Forschung in die Produktion überführen.
Green Frontrunner richtet sich an Unternehmen, die durch ihre Technologie eine führende Position am Markt oder in einer wichtigen Nische haben. Gefördert werden die Weiterentwicklung bereits marktreifer Produkte und Vorhaben, die Produkte zur Marktreife bringen. Die entstehenden Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen bei ihren Anwenderinnen und Anwendern ökologische Vorteile bewirken, etwa weniger Emissionen oder Ressourcenverbrauch.
Förderbar sind Investitionen zur Umsetzung eigener Forschung in der Produktion, der Zukauf und die Anpassung von Technologien sowie die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Dazu gehören Prototypen, Pilot- und Demonstrationsanlagen. Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen können bei wesentlichen Beschäftigungs- oder regionalwirtschaftlichen Effekten gefördert werden. Eine reine Kapazitätserweiterung ohne klare strategische Ausrichtung genügt nicht.
Sie erhalten einen grundsätzlich nicht rückzahlbaren Zuschuss von höchstens 1 Million Euro je Vorhaben. Eine Kombination mit einem aws erp-Kredit ist möglich; dieser Kredit ist aber keine Voraussetzung für den Zuschuss. Bei Verstößen gegen die Förderbedingungen kann eine Rückzahlung verlangt werden.
Die Förderquote richtet sich nach der anwendbaren EU-Beihilfenkategorie und der Unternehmensgröße. Für gewöhnliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen gelten Obergrenzen von 20% bzw. 10% der förderfähigen Kosten. Bei regionalen Investitionsbeihilfen sind es 30% für kleine, 20% für mittlere und 10% für große Unternehmen. Für Forschungsarbeiten gelten 50%, für Entwicklungsarbeiten, etwa neue oder verbesserte Produkte und Prototypen, 25%. Die EU-Förderkategorien heißen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; kleine Unternehmen können zusätzlich 20, mittlere 10 Prozentpunkte erhalten.
Bei Investitionen in Umweltschutz und Dekarbonisierung beträgt die Obergrenze 25%. Für Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden gelten 50% für kleine, 40% für mittlere und 30% für große Unternehmen. In ausgewiesenen EU-Fördergebieten sind je nach Gebiet zusätzlich 15 oder 5 Prozentpunkte möglich. Für die Erzeugung erneuerbarer Energie, förderfähige Wärmepumpen, erneuerbaren Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme) auf Basis erneuerbarer Energie gelten 45%; für andere unter diese Kategorie fallende Investitionen 30%. Kleine Unternehmen können zusätzlich 20, mittlere 10 Prozentpunkte erhalten. Bei Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sind die Obergrenzen 60%, 50% und 40% für kleine, mittlere und große Unternehmen. Bei Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zählen die Mehrkosten gegenüber einer weniger umweltfreundlichen Alternative als förderfähige Kosten.
Kosten müssen tatsächlich, unmittelbar und zusätzlich zum gewöhnlichen Betriebsaufwand entstehen. Investitionen können materielle und immaterielle Anlagegüter umfassen. Bei Leasing zählen nur während der Projektlaufzeit bezahlte Raten, höchstens bis zum Nettohandelswert des Anlageguts. Bei Forschung und Entwicklung können Projektpersonal, anteilige Abschreibungen für genutzte Geräte und Gebäude, externe Studien und Prüfungen, Material sowie notwendige zusätzliche Gemeinkosten förderbar sein. Für Gemeinkosten ist eine Pauschale von bis zu 20% der festgelegten Kostenarten ohne Drittkosten möglich.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Bei Auszahlung muss Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben und den überwiegenden Teil seiner Wertschöpfung dort erwirtschaften. Natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften außerhalb der Bundesverwaltung können beantragen; Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) und Vereine sind ausgeschlossen.
- Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 300.000 Euro betragen. Ihr Unternehmen muss überdurchschnittliche Technologie- und Innovationskompetenz nachweisen, etwa durch erhebliche Forschung und Entwicklung, Patente oder Zertifizierungen. Es braucht einen auf Klima- und Umweltziele ausgerichteten Businessplan; das Vorhaben muss wesentlich zu diesen Zielen beitragen.
- Reine Fertigungsbetriebe, deren strategische Entscheidungen außerhalb Österreichs getroffen werden, sind ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Unternehmen mit kaum Forschungstätigkeit oder ohne Potenzial für eine technologische Vorreiterrolle.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Förderung muss zusätzliche Tätigkeiten ermöglichen, die sonst nicht, in geringerem Umfang, anders oder an einem anderen Standort erfolgen würden. Beantragen Sie vor Beginn der Projektarbeiten; vorgelagerte Machbarkeitsstudien außerhalb des Förderantrags sind möglich.
- Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder mit den gesetzlichen Voraussetzungen für ein von Gläubigern beantragtes Insolvenzverfahren sind ausgeschlossen. Einer offenen Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission wegen unzulässiger Beihilfe muss zuerst nachgekommen werden. EU-Regeln schließen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten grundsätzlich aus, mit den in der Richtlinie genannten Ausnahmen. Dazu gehören Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, dies aber 2020–2021 wurden.
- Nicht förderbar sind Kosten vor dem Antrag oder dem vereinbarten Projektbeginn, durch andere Förderungen gedeckte Kosten sowie Rücklagen und Rückstellungen. Rückforderbare Umsatzsteuer ist ausgeschlossen; nachweislich endgültig getragene Umsatzsteuer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung kann förderbar sein. Einzelbelege unter 50 Euro netto sind ausgeschlossen, gleichartige wiederkehrende Zahlungen an denselben Lieferanten innerhalb eines Jahres dürfen jedoch zum Überschreiten des Betrags zusammengefasst werden. Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen, außer aktive Wirtschaftsgüter bei einer Betriebsstättenübernahme. Fahrzeuge sind ausgeschlossen, außer innerbetriebliche Transportmittel.
- Geben Sie weitere öffentliche Förderungen für das Vorhaben an. Bei einer Kombination für überlappende förderfähige Kosten dürfen die einschlägigen EU-Beihilfenobergrenzen nicht überschritten werden. Bereits durch andere Zuschüsse gedeckte Kosten dürfen nicht erneut abgerechnet werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens.[^c12]
- Förderentscheidungen nach dem aktuellen Programmdokument können bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.[^c18]
Beantragen Sie online über den aws Fördermanager, bevor das Vorhaben beginnt. Reichen Sie Businessplan, Projektbeschreibung und Standort, Beginn und Ende, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan, beantragte Zuschusshöhe, Angaben zur Unternehmensgröße und weitere Projektförderungen ein. Ihre Green Frontrunner-Strategie soll zeigen, wie das Vorhaben die Klima- und Umweltziele Ihres Unternehmens voranbringt und ökologische Vorteile bei den Anwenderinnen und Anwendern bewirkt.
Die aws prüft den Antrag sowie den Technologie-, Innovations- und Umweltbeitrag. Ihre Fachleute erstellen ein Gutachten für die erp-Kreditkommission; die aws trifft die Förderentscheidung. Mit Annahme des Förderangebots samt Bedingungen kommt der Fördervertrag zustande.
Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, muss das Projekt innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum des Fördervertrags abgeschlossen sein. Die aws kann eine Verlängerung um ein Jahr ohne zusätzliche Förderung genehmigen, wenn der Förderzweck erhalten bleibt. Reichen Sie Zwischen- und Abschlussberichte sowie Kostennachweise ein; mindestens 10% des Zuschusses behält die aws bis zur Abnahme des abschließenden Nachweises ein.