Zuschuss für Klimaanpassung

Stadt Bad KreuznachDeutschlandbis zu 7500 EURendet am 31. März 2027

Zuschüsse unterstützen Bewohnerinnen und Bewohner selbst bewohnter Wohnungen in Bad Kreuznach bei Regenwassernutzung, Begrünung, Baumpflanzungen und Entsiegelung.

Gefördert werden freiwillige Maßnahmen gegen Hitze und Oberflächenabfluss sowie für mehr Artenvielfalt. Bei kombinierten Maßnahmen sind insgesamt bis zu 7.500 € möglich. Für jede Maßnahmenart gelten eigene Grenzen; ausgezahlt werden höchstens die nachgewiesenen förderfähigen Kosten.

  • Entsiegelung mit anschließender Begrünung: 80 €/m², höchstens 4.000 €, einschließlich Bodenaufbereitung und Bepflanzung.
  • Regenwassernutzung: höchstens 2.000 €.
  • Dachbegrünung: 150 €/m², höchstens 3.000 €.
  • Fassadenbegrünung: 100 €/m², höchstens 2.000 €, für Pflanzen im gewachsenen Boden; 200 €/m², höchstens 3.000 €, für Pflanzen in dauerhaften Trögen oder Kübeln; 300 €/m² installierter Begrünungssystemfläche, höchstens 5.000 €, für Pflanzen in wandgebundenen Modulen.
  • Neue heimische Bäume: 200 € je Baum, höchstens 1.000 €.
  • Umgestaltung eines rechtmäßigen Schottergartens: 60 €/m², höchstens 3.000 €.

Material und Montage oder Pflanzung durch Fachbetriebe zählen einschließlich Mehrwertsteuer. Bei Eigenleistung zählen nur belegte Sachkosten und die notwendige Miete von Werkzeugen oder Baumaschinen. Eigene Arbeitszeit, Kauf, Mietkauf und Leasing von Werkzeugen oder Baumaschinen sind ausgeschlossen. Für dieselbe Maßnahme dürfen keine anderen Förderprogramme genutzt werden.

Sie stellen die Maßnahme fertig und bezahlen sie, bevor Sie die Auszahlung beantragen. Niedrigere tatsächliche förderfähige Kosten verringern den Auszahlungsbetrag. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Stadt bearbeitet vollständige Anträge nach Eingangsreihenfolge, solange Mittel vorhanden sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie müssen eine Privatperson mit Hauptwohnsitz in Bad Kreuznach sein und die Wohnung im Stadtgebiet selbst bewohnen. Sie können Eigentümerin oder Eigentümer sein, ein dingliches Nutzungsrecht wie ein Erbbaurecht haben oder die Wohnung mieten. Bei Miete ist die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters in Textform mit Ihrer Anschrift erforderlich. Vermieterinnen und Vermieter sowie juristische Personen sind ausgeschlossen.

  • Die Maßnahme muss freiwillig und fachgerecht sein. Pflichtmaßnahmen, die Beseitigung rechtswidriger Schottergärten, öffentliche oder gewerblich genutzte Flächen, reine Ersatzpflanzungen sowie invasive oder nicht standortgerechte Pflanzen sind ausgeschlossen.
  • Entsiegelung: insgesamt mindestens 2 m²; anschließend Boden lockern und/oder heimisch bepflanzen. Der Zuschuss von 80 €/m² setzt eine anschließende Begrünung voraus. Während der Zweckbindung ist eine erneute Versiegelung verboten.
  • Regenwassersysteme müssen fachgerecht installiert und funktionsfähig sein.
  • Dachbegrünung: insgesamt mindestens 2 m², mindestens 8 cm Substrat und zumindest extensive Begrünung, also eine dauerhafte Bepflanzung auf einer Substratschicht, mit mehrjährigen, vorrangig insektenfreundlichen Pflanzen. Baulich verbundene Dachflächen zählen als ein Objekt.
  • Fassadenbegrünung: insgesamt mindestens 2 m², geeignete Rankhilfen und mehrjährige, vorzugsweise heimische und standortgerechte Pflanzen. Tröge und Kübel müssen dauerhaft für die Pflanzenentwicklung geeignet sein.
  • Bäume müssen heimische Arten sein. Bei Schottergärten muss die umgestaltete Fläche zusammenhängend und mindestens 2 m² groß sein; die neue Bepflanzung muss heimisch und insektenfreundlich sein.

Beantragen Sie die Förderung vor verbindlichen Kauf-, Miet- oder Ausführungsverträgen, dem Abruf aus Rahmenverträgen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen und Arbeiten vor Ort. Beginnen Sie erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids. Angebote, Planungen und vorbereitende Untersuchungen gelten nicht als Beginn.

Erhalten Sie die geförderte Maßnahme fünf Jahre ab dem Datum des Auszahlungsbescheids im fertiggestellten Zustand. Bei Eigentumsübertragung geht diese Pflicht an die Rechtsnachfolge über. Die Stadt darf nach Anmeldung das Grundstück und Ihre Unterlagen prüfen. Die örtliche Richtlinie verlangt fünf Jahre Aufbewahrung; die einbezogenen allgemeinen Bedingungen nennen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises, soweit keine längere gesetzliche Frist gilt.

Die allgemeinen Bedingungen gelten, soweit die örtliche Richtlinie keine Abweichung vorsieht. Inventarisieren Sie geförderte Gegenstände mit einem Wert über 800 €. Melden Sie Änderungen am Zweck, an maßgeblichen Umständen oder an der Finanzierung, weitere öffentliche Förderanträge, die Nichterreichbarkeit des Zwecks, nicht mehr benötigte inventarisierte Gegenstände und Insolvenzverfahren unverzüglich. Bei Aufträgen über 10.000 € ohne Umsatzsteuer sind möglichst mindestens drei geeignete Angebote einzuholen; bis zu dieser Grenze ist eine Direktvergabe möglich. Dokumentieren Sie das Verfahren. Bei Baumaßnahmen informieren Sie die benannte Bauverwaltung über Vergabe, Beginn und Fertigstellung, halten die bewilligten Pläne ein und holen vor wesentlichen Änderungen der geplanten Bauarbeiten, wesentlichen Erhöhungen der Betriebskosten oder wesentlichen Überschreitungen der Baukosten die Zustimmung der Bewilligungsbehörde ein.

Unrichtige Angaben, Entfernung oder wesentliche Veränderung der Maßnahme, zweckwidrige Nutzung oder Verstöße gegen Auflagen können zu teilweiser oder vollständiger Rückforderung führen. Die allgemeinen Rückforderungsregeln sehen jährlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz als Zinsen vor.

Sie müssen die Mittel ordnungsgemäß verwalten und ihre zweckentsprechende Verwendung nachweisen können. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein; außerdem müssen Sie die ordnungsgemäße Nutzung und Unterhaltung der Anlage finanziell gewährleisten können.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. März 2027
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Bei Ausschöpfung des Programmbudgets von 100.000 € endet die Förderung früher.[^c10]

Laden Sie das Excel-Antragsformular auf der Programmseite der Stadt herunter. Reichen Sie es dort über das Formular zusammen mit einem unterschriebenen Scan oder Foto, Vorher-Fotos, Angeboten oder Kostenschätzungen und geeigneten Plänen, Skizzen oder Pflanzlisten zum Nachweis der Förderbedingungen ein. Bei Miete fügen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters bei. Zuständig für den schriftlichen Antrag ist das Stadtbauamt, Abteilung Bauverwaltung.

Nach Bewilligung stellen Sie die Maßnahme fertig und bezahlen sie. Reichen Sie über dieselbe Seite den Auszahlungsantrag als bearbeitbare Excel-Datei und unterschriebenen Scan ein, dazu Nachher-Fotos, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Pläne oder Pflanzlisten entsprechend der tatsächlichen Umsetzung. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung und Bestandskraft des Bewilligungsbescheids.

Die allgemeinen Bedingungen verlangen einen Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zwecks, spätestens bis Ende des sechsten Monats nach dem Bewilligungszeitraum. Ist der Zweck zum Jahresende noch nicht erfüllt, ist innerhalb von vier Monaten nach Jahresende ein Zwischennachweis für die in diesem Jahr erhaltenen Beträge erforderlich. Abweichungen der örtlichen Richtlinie bleiben maßgeblich.

Offizielle Quellen