Zuschuss für Klimaschutzmaßnahmen

Gemeinde BissendorfDeutschlandendet am 31. Dez. 2026

Zuschüsse für Einwohnerinnen und Einwohner sowie eingetragene Vereine in Bissendorf für Steckersolargeräte, elektrische Lastenräder und Dach- oder Fassadenbegrünung.

Du kannst folgende Maßnahmen fördern lassen:

  • Für ein Steckersolargerät erhältst du 150 Euro, mit kombiniertem Speicher 300 Euro. Diese kleinen Photovoltaikanlagen werden über eine spezielle Energiesteckvorrichtung an den Stromkreis deines Hauses oder deiner Wohnung angeschlossen.
  • Für ein Lastenrad mit batterieelektrischer Unterstützung beträgt der Zuschuss 1.000 Euro. Bei Steckersolargeräten und Lastenrädern wird höchstens die Höhe deiner tatsächlichen förderfähigen Ausgaben ausgezahlt.
  • Dach- oder Fassadenbegrünung wird mit 10 Euro je Quadratmeter bis zu 1.000 Euro gefördert. Du musst mindestens 15 m² bepflanzen. Förderfähig sind Materialien und die Beauftragung einer Firma; du kannst auch selbst pflanzen.

Die Gemeinde zahlt den einmaligen Zuschuss nach Prüfung des Zahlungsnachweises und deiner Erklärung aus, dass die Förderbedingungen erfüllt sind. Für diese Maßnahmen stehen gemeinsam 80.000 Euro zur Verfügung. Vollständige und prüffähige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Auch wenn du alle Bedingungen erfüllst, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Du trägst das volle Finanzierungsrisiko.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Du musst als natürliche Person deinen Hauptwohnsitz in Bissendorf haben. Eingetragene Vereine können mit Vereinssitz in Bissendorf einen Antrag stellen. Pro Haushalt beziehungsweise Verein ist für jeden Fördergegenstand ein Antrag möglich.
  • Nur der Kauf wird gefördert. Leasing, Miete und Verkäufe von Privatpersonen an Privatpersonen sind ausgeschlossen.
  • Alle Fördergegenstände müssen mindestens vier Jahre installiert bleiben und genutzt werden. Für die ordnungsgemäße und rechtskonforme Installation, Inbetriebnahme und Anlage bist du verantwortlich.
  • Steckersolargeräte müssen im Gemeindegebiet betrieben werden. Auch die Dach- oder Fassadenbegrünung muss im Gemeindegebiet entstehen.
  • Ein Lastenrad muss batterieelektrische Unterstützung, einen verlängerten Radstand und unlösbar verbundene Transportmöglichkeiten haben, die mehr Volumen und Gewicht aufnehmen als ein herkömmliches Fahrrad. Förderfähig sind ein- und zweispurige Lastenräder, Lasten-Pedelecs und Lasten-S-Pedelecs. Das Rad muss mindestens zwei Jahre in deinem Eigentum bleiben und darf nur privat oder gemeinnützig genutzt werden. Zusätzlich gilt die gemeinsame vierjährige Nutzungsbindung.

Die Gemeinde darf geförderte Vorhaben jederzeit überprüfen. Bei zweckwidriger Verwendung oder anderen Verstößen gegen die Richtlinie kann sie den Bewilligungsbescheid aufheben und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Vollständige und prüffähige Anträge werden in Eingangsreihenfolge im Rahmen des gemeinsamen Budgets von 80.000 Euro berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.[^c12]

Fülle das Antragsformular der Gemeinde aus und sende es an foerderung@bissendorf.de oder reiche es schriftlich bei der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf ein. Für jeden Fördergegenstand brauchst du einen eigenen Antrag. Gib die voraussichtlichen Kosten an. Falls vorhanden, kannst du einen Kostenvoranschlag beifügen. Bei Begrünung ist ein Foto der Fläche vor der Bepflanzung erforderlich. Der erste Antrag muss nicht unterschrieben werden.

Warte auf den Bewilligungsbescheid, bevor du den Gegenstand kaufst oder einen verbindlichen Kauf- oder Herstellungsvertrag schließt. Bereits gekaufte Gegenstände und bereits geschlossene Kauf- oder Herstellungsverträge sind ausgeschlossen.

Ab dem Ausstellungsdatum des Bewilligungsbescheids hast du bis zu sechs Monate Zeit, den Gegenstand zu kaufen, beauftragte Installations- oder Begrünungsarbeiten abzuschließen und Zahlungsnachweis sowie Verwendungsnachweis einzureichen. Danach besteht kein Anspruch mehr auf den Zuschuss. Reiche den unterschriebenen Verwendungsnachweis im Original mit der Rechnung persönlich oder per Post ein. Bei Begrünung gehört ein Foto der bepflanzten Fläche mit Nachweis des Erstellungsdatums dazu. Die Gemeinde prüft die Nachweise und zahlt anschließend aus; in Zweifelsfällen kann sie unter Vorbehalt auszahlen.

Offizielle Quellen