Zuschuss zur Dachbegrünung

Gemeinde Brühl (Baden)Deutschlandbis zu 770 EURendet am 31. Dez. 2026

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in Brühl (Baden) erhalten für die Begrünung einer Dachfläche über 30 m² bis zu 50 % der Herstellungskosten, höchstens 770 €.

Die Gemeinde bezuschusst die Begrünung von Haus- und Garagendächern im Rahmen ihres Umwelt- und Klimaschutzprogramms. Dieser Eintrag richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die mehr als 30 m² Dachfläche begrünen. Der Zuschuss beträgt die Hälfte der Herstellungskosten, höchstens 770 €. Er wird nach Abschluss der Arbeiten und nach Besichtigung des Daches durch einen Beauftragten der Gemeinde ausgezahlt.

Die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Das Dach muss in Brühl (Baden) liegen. Dieser Eintrag umfasst Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Dachfläche über 30 m² auf ihrem Wohngebäude oder ihrer Garage begrünen.
  • Die Begrünung muss freiwillig sein. Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, in der Baugenehmigung gefordert oder im Bebauungsplan vorgegeben, entfällt die Förderung.
  • Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Bei einem Verstoß gegen die Richtlinien oder falschen Angaben wird die Förderung aufgehoben. Zu Unrecht erhaltenes Geld wird mit der Aufhebung zur Rückzahlung fällig. Ab dem Empfang der Zahlung fallen Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB an.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen. Die Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2026; die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Füllen Sie das Dachbegrünungsformular auf Seite 5 der Förderrichtlinien 2026 aus und unterschreiben Sie es. Fügen Sie einen Lageplan bei, auf dem das betroffene Gebäude gekennzeichnet ist, sowie einen Kostenvoranschlag. Reichen Sie die Unterlagen vor Beginn der Arbeiten beim Umweltsachbearbeiter der Gemeindeverwaltung Brühl, Hauptstraße 1, 68782 Brühl, ein.

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist. Die Auszahlung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Besichtigung des Daches durch einen Beauftragten der Gemeinde. Beantragen Sie die Auszahlung schriftlich mit den Rechnungsbelegen innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage. Andernfalls verliert die Zusage ihre Gültigkeit.

Offizielle Quellen