Zuschuss für Klimaschutz und Klimaanpassung

Stadt CloppenburgDeutschland

Zuschüsse für ansässige Personen, Grundeigentümer und Organisationen für Gebäude- und Gartenmaßnahmen oder ein E-Lastenfahrrad in Cloppenburg.

Das Programm „Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ zahlt einen einmaligen Zuschuss nach Abschluss und positiver Prüfung der Nachweise. Dieser Eintrag behandelt Maßnahmen an bestehenden Gebäuden und Gärten sowie neue E-Lastenfahrräder. Beantragen Sie für diese Maßnahmen mindestens 300 €; mehrere Maßnahmen lassen sich in einem Antrag bündeln. Insgesamt beträgt der Zuschuss höchstens 3.000 € je antragsberechtigter Person. Förderfähige Rechnungskosten umfassen Material, bezahlte Arbeit, Planung und Bau einschließlich Mehrwertsteuer. Versandkosten sowie eigene Arbeit und Nachbarschaftshilfe zählen nicht dazu. Für die steuerliche Behandlung des Zuschusses sind Sie selbst verantwortlich.

  • Dachbegrünung: 50 % der Kosten, mit mindestens 10 cm Substratschicht und vorrangig mehrjährigen einheimischen Pflanzen. Regenwassernutzung: 50 %, bei mindestens 2 m³ Behältervolumen. Für eine Nutzung über die Gartenbewässerung hinaus ist ein Zwischenzähler zur Berechnung der Kanalgebühren erforderlich.
  • Energieberatung für Gebäude: 50 %, höchstens 500 €, durch eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur. Energetische Sanierung der Gebäudeaußenhülle, etwa von Außenwänden oder Dach: 30 %, höchstens 3.000 €. Vorher ist eine Beratung durch eine gelistete Person nötig; Beratung und Sanierung können gleichzeitig beantragt werden.
  • Dämmung von Heizkörpernischen und Jalousiekästen: 100 € je Nische oder Kasten. Intelligente Heizungsthermostate: 50 % der Kosten. Hydraulischer Abgleich, bei dem die Heizungsanlage auf eine passende Verteilung des Heizwassers eingestellt wird: 50 %, höchstens 500 €, durch einen Fachbetrieb oder eine zertifizierte Fachperson.
  • Wärmepumpen in Bestandsgebäuden: bis zu 1.500 €. Sie müssen eine mindestens 15 Jahre alte fossile Heizung ersetzen und Propan (R290) oder CO₂ (R744) als Kältemittel verwenden. Alter und Aufstellort der alten Heizung sind mit einem Auszug aus der letzten Abgasmessung des Schornsteinfegers zu belegen, das Kältemittel mit der Rechnung.
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: 50 %, höchstens 800 €, nur in Bestandsgebäuden bis einschließlich Baujahr 2002. Umstellung auf LED-Beleuchtung: 50 % der Kosten.
  • Neue Gehölze zur Entsiegelung befestigter Flächen oder zur ökologischen Aufwertung von Rasen: 50 %, mit einheimischen oder eingebürgerten nicht invasiven Pflanzen. Insektenhotels und Nistkästen: 50 %, höchstens 500 €.
  • Neues E-Lastenfahrrad: 400 €. Die Unterstützung darf höchstens bis 25 km/h reichen. Das Fahrrad muss serienmäßig fest montierte Vorrichtungen zum vorschriftsmäßigen Transport von Kindern oder Gegenständen haben und im zulässigen Gesamtgewicht mindestens 40 kg zusätzlich zur fahrenden Person tragen können. Der Nachweis muss bei Antragstellung vorliegen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Personen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Cloppenburg, Personen mit Grundeigentum im Stadtgebiet sowie eingetragene Vereine, Verbände und Unternehmen mit Sitz in Cloppenburg. Die Maßnahme muss im Stadtgebiet umgesetzt werden. Grundeigentum vor Ort ist eine Alternative zur Wohnsitzvoraussetzung.

Pro antragsberechtigter Person ist nur ein Antrag je Kalenderjahr möglich; auch je Haushalt, Wohngemeinschaft oder Bauvorhaben ist nur ein Antrag zulässig. Bei mehreren Anträgen zählt der zuerst eingegangene. Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Maßnahmen und rechtswidrige Arbeiten sind ausgeschlossen. Erforderliche Genehmigungen müssen Sie auf eigene Kosten beschaffen und mit dem Verwendungsnachweis vorlegen.

Erhalten und betreiben Sie die geförderte Maßnahme unter ihren Bedingungen fünf Jahre ab Auszahlung. Bewahren Sie Belege und sonstige Unterlagen während dieser Zeit auf. Bei einem Grundstücksverkauf müssen Sie die neue Eigentumspartei zur Fortführung verpflichten; andernfalls melden Sie den Verkauf der Stadt zur Prüfung einer möglichen Rückforderung. Kontrollen sind nach mindestens 48 Stunden Vorankündigung möglich. Änderungen, auch Standortwechsel oder Entfernung geförderter Gegenstände, müssen Sie unverzüglich melden. Bei nicht regelgerechter Umsetzung, unvollständigen oder falschen Angaben oder Verletzung der fünfjährigen Bindung kann die Stadt Zuschüsse widerrufen und zurückfordern. Eingereichte Fotos darf die Stadt unentgeltlich zur Bewerbung des Programms nutzen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge sind seit dem 1. April 2026 möglich und hängen von verfügbaren Mitteln ab. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026, sofern der Rat keine Änderungen beschließt. Beschriebene Maßnahmen bis 15. November 2026 abschließen und Nachweise einreichen; Verwendungsnachweis außerdem spätestens drei Monate nach Fertigstellung. Bewilligung nach Reihenfolge vollständiger Anträge und verfügbaren Mitteln.

Stellen Sie den Antrag über das Online-Förderformular der Stadt Cloppenburg vor Maßnahmenbeginn und warten Sie den Bewilligungsbescheid ab. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus, sofern die Stadt keine Ausnahme bewilligt hat. Das Formular verlangt eine 22-stellige deutsche IBAN. Im Ausnahmefall ist ein Papierantrag zulässig.

Fügen Sie ein Foto des geplanten Umsetzungsortes bei. Für Dienstleistungen eines Unternehmens ist ein Angebot mit Firmendaten, Leistungsbeschreibung und Kosten einschließlich Mehrwertsteuer erforderlich. Bei geplanter Eigenleistung legen Sie die voraussichtlichen Materialkosten vor. Maßgeblich für die Reihenfolge ist der Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Bewilligungen hängen von verfügbaren Mitteln ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Schließen Sie die beschriebenen Maßnahmen bis zum 15. November 2026 ab und reichen Sie bis dahin die Nachweise ein. Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Fertigstellung und spätestens an diesem Datum einzureichen. Fachbetriebe oder zertifizierte Personen müssen die Arbeiten ausführen, außer wenn die Bewilligung ausschließlich Materialkosten betrifft. Reichen Sie die erforderlichen Rechnungen beziehungsweise Zahlungsbelege für Material und Vorher-Nachher-Fotos ein; bei energetischer Sanierung zusätzlich den Beratungsbericht. Melden Sie der Stadt alle Änderungen unverzüglich. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung. Sie übersteigt nicht den bewilligten Zuschuss und kann bei geringeren tatsächlichen Kosten niedriger ausfallen.

Offizielle Quellen