Zuschuss für Balkonkraftwerke
Zuschuss für ein neues Balkonkraftwerk für Mieterinnen und Mieter sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Eigentumswohnungen in Cremlingen.
Der Zuschuss deckt bis zu 30 Prozent des Nettokaufpreises der Anlage, höchstens 300 Euro für eine Anlage je Haushalt. Gefördert wird eine steckerfertige Photovoltaikanlage, mit der Sie Strom für Ihr Zuhause erzeugen.
Andere öffentliche oder private Fördermittel dürfen hinzukommen. Beachten Sie dabei die Höchstbeträge und Einschränkungen anderer Fördergeber zur Kombination von Fördermitteln. Nach der Bewilligung können niedrigere Kosten oder zusätzliche Finanzierung den Zuschuss anteilig verringern. Wenn die übrige Finanzierung unverändert bleibt, wird der Zuschuss nur dann verringert, wenn sich die Gesamtausgaben oder die Finanzierung insgesamt um mehr als 1.000 Euro ändern.
Nutzen und pflegen Sie die Anlage für den im Bescheid festgelegten Zweck. Während der dort festgelegten Bindungsfrist dürfen Sie nicht anderweitig über die Anlage verfügen. Bei zweckwidriger Nutzung berücksichtigt die Gemeinde normalerweise die Dauer der bisherigen zweckentsprechenden Nutzung bei der Rückforderung. Sie kann auf den Widerruf verzichten, wenn die Anlage für den Zweck nicht mehr geeignet ist und keinen vermögenswerten Vorteil mehr bringt oder wenn sie die Nutzung für einen anderen förderfähigen Zweck genehmigt. Bei einem Anschaffungswert von mehr als 800 Euro ohne Umsatzsteuer müssen Sie die Anlage in ein Inventar aufnehmen.
Melden Sie der Gemeinde unverzüglich weitere Fördermittel für denselben Zweck, Änderungen der Fördervoraussetzungen oder des Verwendungszwecks und wenn der Zweck nicht erreicht werden kann. Melden Sie auch, wenn eine inventarisierte Anlage während der Bindungsfrist nicht mehr für den Förderzweck genutzt oder benötigt wird. Eine Verringerung der Kosten oder Änderung der Finanzierung müssen Sie melden, wenn sie mehr als 7,5 Prozent oder mehr als 10.000 Euro beträgt. Bewahren Sie die Förderunterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf, bei anderen gesetzlichen Vorgaben entsprechend länger. Stellen Sie Unterlagen und Auskünfte für Prüfungen bereit.
Unrichtige oder unvollständige Angaben, zweckwidrige Verwendung oder Verstöße gegen Auflagen, Nachweis- und Mitteilungspflichten können zur Rückzahlung führen. Erstattungsbeträge werden grundsätzlich jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz verzinst. Nach den aktuellen Regeln wird regelmäßig auf Rückforderungen bis 1.000 Euro und Zinsansprüche bis 750 Euro verzichtet. Daraus folgt kein uneingeschränkter Anspruch, einen zweckwidrig verwendeten Zuschuss zu behalten.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen als Privatperson in Cremlingen wohnen und ein Haus oder eine Wohnung mieten oder in einer Eigentumswohnung leben. Ein selbst bewohntes Einfamilienhaus fällt nicht unter die Eigentumswohnungskategorie. Das Gebäude muss im Gemeindegebiet liegen.
- Pro Haushalt ist eine neue Anlage förderfähig. Prototypen, Eigenbauten und gebrauchte Anlagenteile sind ausgeschlossen. Planung, Baurecht und Denkmalschutz dürfen der Installation nicht entgegenstehen.
- Stellen Sie den Antrag vor der Inbetriebnahme. Ein vorheriger Kauf ist zulässig, aber das Rechnungsdatum darf höchstens vier Wochen vor dem Antragsdatum liegen.
- Halten Sie die aktuellen Vorgaben des Netzbetreibers ein und tragen Sie die damit verbundenen Kosten, etwa für einen notwendigen Zweirichtungszähler oder geeigneten Stromanschluss. Die Leistung am Wechselrichterausgang darf die bei Antragstellung zulässige Höchstleistung für steckerfertige Anlagen nicht überschreiten. Ihr Haushalt betreibt die Anlage und ist für die sachgerechte Installation verantwortlich.
- Holen Sie die Zustimmung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers selbst ein, falls sie erforderlich ist.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vergabe nach Antragseingang und verfügbaren Haushaltsmitteln; kein Rechtsanspruch.[^c9][^c10][^c11]
Füllen Sie den Zuwendungsantrag vollständig aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn bei der Gemeinde Cremlingen, Ostdeutsche Straße 22, 38162 Cremlingen ein. Anträge können laufend gestellt werden. Die Mittel werden nach Eingangsreihenfolge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Die Gemeinde entscheidet nach Ermessen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Setzen Sie das Projekt innerhalb eines Jahres ab Datum des Bescheides um und rechnen Sie es vollständig ab. Mit einem schriftlichen Antrag vor Fristablauf und nachgewiesenen besonderen Gründen kann die Frist einmal um sechs Monate verlängert werden. Bei Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, ist ausnahmsweise eine weitere Verlängerung möglich. Melden Sie den Abschluss oder beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf, sonst verliert der Bescheid seine Gültigkeit.
Reichen Sie den Auszahlungsantrag mit Kostenaufstellung und sämtlichen Rechnungen spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ein. Die Gemeinde zahlt nach Prüfung; bei Fristversäumnis verliert der Bescheid seine Gültigkeit. Falls bei Antragstellung eine Anmeldung beim Netzbetreiber und eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich waren, legen Sie die Nachweise beim Auszahlungsantrag bei. Das Zahlungsformular verlangt Ihre Steueridentifikationsnummer.