Zuschuss für Balkonkraftwerke
Zuschüsse für Eislinger Einwohnerinnen und Einwohner, die eine neue Stecker-Solaranlage an einem bewohnten Gebäude kaufen und installieren.
Sie erhalten 50 Euro pro installiertem Solarmodul, für höchstens zwei Module und insgesamt bis zu 100 Euro pro Anlage. Damit können Sie eigenen Strom erzeugen. Kauf und Installation müssen ab dem 1. Januar 2026 erfolgt sein.
Anträge sind möglich, solange von den 5.000 Euro Fördermitteln für 2026 noch Geld verfügbar ist. Die Stadt berücksichtigt vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, besteht kein Anspruch auf den Zuschuss.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Eislingen sein und dort ein Haus oder eine Wohnung besitzen oder eine Wohnung mieten. Die Anlage muss in einem bewohnten Objekt auf Eislinger Gemarkung installiert sein.
- Pro Haushalt beziehungsweise Wohneinheit ist nur ein Antrag möglich. Wer mehrere Wohnungen oder Gebäude besitzt, darf nur für eine Wohneinheit oder ein Gebäude einen Antrag stellen. Personen und Haushalte, die bereits 2025 aus diesem Programm gefördert wurden, sind 2026 ausgeschlossen.
- Die Anlage muss eine Wechselrichterleistung von mindestens 250 und höchstens 800 Watt haben. Förderfähig sind ausschließlich neu gekaufte vollständige Anlagen und Anlagenbestandteile; gebrauchte Module, Speicher und Wechselrichter sind ausgeschlossen.
- Die Installation muss den gesetzlichen Vorgaben, den anerkannten technischen Regeln und den geltenden städtischen Satzungen entsprechen. Registrieren Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
- Als Mieter benötigen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) benötigen Sie deren schriftliche Zustimmung. Bei einem Kulturdenkmal ist die denkmalschutzrechtliche Genehmigung nachzuweisen. Die Förderung ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Fördermittel 2026: 5.000 Euro. Vollständige Anträge werden nach Eingang berücksichtigt, solange Mittel verfügbar sind.
- Antrag erst nach Kauf und Installation ab dem 1. Januar 2026 und mit allen Nachweisen stellen.
- Bereits 2025 aus diesem Programm geförderte Personen und Haushalte sind ausgeschlossen.
Stellen Sie den Antrag bei der Stadt Eislingen/Fils erst nach Kauf und Installation und wenn alle Nachweise vorliegen. Nutzen Sie das digitale Antragsformular. Alternativ können Sie die vollständigen Unterlagen an Felix Stiebler per E-Mail an f.stiebler@eislingen.de oder per Post an Schlossplatz 1, 73054 Eislingen senden.
Fügen Sie die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung mit Kaufdatum, den Zahlungsnachweis, einen Nachweis der rechtlichen und technischen Zulässigkeit des Wechselrichters (zum Beispiel das Produktdatenblatt), ein Foto mit erkennbaren Modulen und Standort sowie den Registrierungsnachweis im Marktstammdatenregister bei. Falls erforderlich, kommen die schriftliche Zustimmung des Vermieters oder der WEG und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung hinzu.
Die Stadt kann den Zuschuss ganz oder teilweise widerrufen, wenn die Anlage nicht den Regeln entspricht, Sie erforderliche Nachweise nicht fristgerecht vorlegen oder die Förderung aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben bewilligt wurde.