proKLIMA
Zuschüsse für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Genossenschaften, die versiegelte Flächen in Emsdetten zurückbauen und dauerhaft bepflanzen.
Dieser Eintrag beschreibt die freiwillige Entsiegelung im Förderprogramm proKLIMA: Pflaster, Asphalt oder Beton werden entfernt und durch dauerhafte Bepflanzung ersetzt. So kann Regenwasser im Boden versickern; Schatten und Verdunstung verbessern das lokale Stadtklima.
Der Zuschuss beträgt 50 € je m², höchstens 50 % der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 € pro Objekt, Adresse oder Baukörper. Unmittelbar erforderliche Planungs-, Material- und Baukosten sowie die Entsorgung des alten Belags können berücksichtigt werden. Die Mehrwertsteuer zählt mit. Selbst geleistete Arbeit wird nicht bezahlt; bei Eigenleistung sind nur durch Rechnungen belegte Sach- und Materialkosten förderfähig.
Pro Jahr wird nur ein Antrag je Förderbaustein bewilligt. Die jährliche Förderhöchstgrenze beträgt 5.000 €. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren städtischen Mitteln ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Genossenschaften können beantragen. Das Grundstück muss im Stadtgebiet Emsdetten liegen. Eigentümergemeinschaften erhalten die Förderung gemeinsam. Stellen Sie sicher, dass die Maßnahme rechtlich und baurechtlich zulässig ist.
- Entsiegeln Sie mindestens 10 m² zusammenhängende Fläche vollständig. Teilentsiegelungen, etwa durch Rasengittersteine, werden nicht gefördert. Verwenden Sie mehrjährige, vorrangig heimische und insektenfreundliche Pflanzen, die im Endzustand die gesamte Fläche bedecken. Rasen ist ausgeschlossen; soweit möglich sollen Gehölze gepflanzt werden.
- Die Maßnahme muss freiwillig sein. Gesetzlich, durch Bebauungsplan, Vertrag oder Baugenehmigung vorgeschriebene Arbeiten sind ausgeschlossen. Zusätzlich zur Pflicht entsiegelte Flächen können anteilig gefördert werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist vorab die Genehmigung der Denkmalbehörde erforderlich.
- Führen Sie die Maßnahme im Antragsjahr durch. Die Kosten müssen erforderlich, eindeutig zuordenbar und nachweisbar angemessen sein. Gekaufte Gegenstände müssen werksneu sein und aus dem Fachhandel stammen; Onlinekäufe sind ausgeschlossen.
- Erhalten Sie die Entsiegelung mindestens zehn Jahre lang. Die Bindungsfrist beginnt mit Auszahlung des Zuschusses. Bewahren Sie Belege und Unterlagen fünf Jahre auf und ermöglichen Sie angekündigte städtische Kontrollen während der Bindungsfrist. Kann die korrekte Umsetzung nicht geprüft werden, droht eine Rückforderung.
- Melden Sie Umstände, die eine Rückzahlung auslösen können, unverzüglich der Stadt. Zeigen Sie während der Bindungsfrist Nutzungs- und Eigentumsänderungen an. Verstöße, Zweckentfremdung oder nachträglich bekannt gewordene ausschließende Angaben können eine vollständige oder anteilige Rückforderung mit möglicher Verzinsung auslösen. Bei dauerhaft unbrauchbaren Fördergegenständen ist anteilig zurückzuzahlen, sofern kein gleichwertiger werksneuer Ersatz erfolgt. Bei Verkauf oder Schenkung innerhalb Emsdettens müssen Bescheid und Pflichten übertragen werden; bei einer Weitergabe außerhalb Emsdettens kann die Stadt anteilig zurückfordern. Wer einen Fördergegenstand beim Umzug in eine andere Kommune mitnimmt, muss für die verbleibende Bindungszeit anteilig zurückzahlen.
- Die geförderten Arbeiten dürfen keine Grundlage für eine Mieterhöhung sein.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 15. Nov. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Nur freiwillige Entsiegelung. Alle Arbeiten müssen bis zum 15. November 2026 abgeschlossen und abgerechnet sein; alle Unterlagen müssen dann vorliegen. Bei erschöpften Mitteln endet die Antragstellung früher.
Nutzen Sie die proKLIMA-Seite der Stadt Emsdetten für den digitalen Antrag. In Ausnahmefällen können Sie ein gedrucktes Formular bei stadtplanung@emsdetten.de anfordern und den Antrag an diese E-Mail-Adresse oder an Stadt Emsdetten, FD 61 – Förderprogramm proKLIMA, Am Markt 1, 48282 Emsdetten schicken.
Beantragen Sie den Zuschuss im Regelfall vor Kauf oder Umsetzung. Auch danach ist ein Antrag im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben möglich, spätestens innerhalb von sechs Monaten. Weisen Sie Ihren Wohnort durch eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises oder einen aktuellen Melderegisterauszug nach. Schwärzen Sie auf dem Ausweis nicht benötigte Angaben, insbesondere Zugangs- und Seriennummer. Reichen Sie außerdem Lageplan oder aussagefähige Skizze, Fotos vor und nach der Maßnahme, Bruttorechnungen und Kaufverträge, Zahlungsnachweise, die Schlussrechnung mit förderfähigen Kosten, eine Pflanzliste und die geforderte Datenschutzbestätigung ein. Auf Fotos dürfen keine erkennbaren Personen sein. Mit dem Antrag erlauben Sie der Stadt die anonymisierte Veröffentlichung der Bilder; Sie können zeitnah per E-Mail widersprechen.
Bei einem Antrag mit qualifiziertem Angebot müssen Sie innerhalb von vier Wochen eine verbindliche Bestellung oder Rechnung vorlegen. Fördermittel werden reserviert, wenn alle bis dahin erforderlichen Unterlagen vorliegen. Fehlen sechs Monate nach dem ersten Antrag noch geforderte Unterlagen, verfällt der Bescheid. Bei nachgewiesenen triftigen Gründen, etwa Lieferzeiten, kann die Stadt diese Fristen verlängern. Eine höhere Schlussrechnung erhöht die reservierte oder beantragte Förderung nicht.
Für 2026 muss die Maßnahme bis zum 15. November 2026 abgeschlossen und abgerechnet sein; alle Unterlagen müssen dann der Stadt vorliegen. Andernfalls können auch bestehende Bewilligungen verfallen. Vollständige Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Sind die Mittel vorher erschöpft, endet die Antragstellung. Die Auszahlung erfolgt nach vollständigen Unterlagen einschließlich Fotos, positiver Prüfung und Eingang des Bewilligungsbescheids.