Zuschuss für Regenwasserberatung und Gartenzisternen

Stadt EschbornDeutschland

Grundstückseigentümer und andere dinglich Berechtigte in Eschborn oder Niederhöchstadt erhalten Zuschüsse für Regenwasserberatung und Zisternen, die Dachablaufwasser zur Gartenbewässerung sammeln.

Beginnen Sie mit einer Beratung durch ein qualifiziertes, unabhängiges Fachbüro. Die Stadt bezuschusst die Beratungskosten mit bis zu 1.000 Euro. Anschließend können Sie eine Förderung für empfohlene Maßnahmen beantragen; dieser Eintrag behandelt Zisternen zur Gartenbewässerung.

Gefördert werden höchstens 50 % der Material- und Lieferkosten sowie der Arbeitskosten bei Ausführung durch einen Fachbetrieb. Für die Gartennutzung gelten folgende Höchstbeträge: 700 Euro bei 4.000 Litern, 900 Euro bei 5.000, 1.100 Euro bei 6.000, 1.300 Euro bei 7.000, 1.500 Euro bei 8.000, 1.700 Euro bei 9.000 und 1.900 Euro bei 10.000 Litern.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Eigentümer oder sonstig dinglich Berechtigter eines Grundstücks in den Gemarkungen Eschborn oder Niederhöchstadt sein. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften durch ihre Hausverwaltung und gemeinnützige Vereine. Einkommensgrenzen gelten nicht.
  • Eine Anlage kann nur einmal gefördert werden. Planung und Ausführung müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dürfen Mensch und Umwelt nicht schaden. Denkmalschutz, Stadtbildpflege und Wasserhaushaltsgesetz sind zu beachten. Erforderliche Genehmigungen und technische Anforderungen sind bei Beschaffung, Installation, Nutzung und Wartung einzuhalten.
  • Vergeben Sie vor der Bewilligung keine Aufträge und beginnen Sie noch nicht mit der Maßnahme; Planungsarbeiten sind ausgenommen. Ein vorzeitiger Beginn ist nur nach Antragstellung mit Genehmigung möglich. Schließen Sie die Arbeiten möglichst bald und spätestens zwölf Monate nach Bewilligung ab; eine Verlängerung muss genehmigt werden.
  • Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge sind weiterhin möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Nutzen Sie den Online-Antrag Regenwasserbewirtschaftung der Stadt. Ihre Angaben gehen an das Dezernat II – Stabsstelle Klimaschutz und Energiemanagement. Der Magistrat entscheidet; das Bewilligungsverfahren ist kostenfrei. Neue Anträge zur Regenwasserbewirtschaftung sind weiterhin möglich.

Lesen Sie die Förderrichtlinie und ihre zusätzlichen Informationen zu Antragstellung und Fördermaßnahmen. Stellen Sie den Antrag vor Beginn. Er sollte alle geplanten Maßnahmen gemäß Beratungsprotokoll für ein Gebäude umfassen. Beizufügen sind Lageplan, technische Zeichnung, Funktionsbeschreibung, Niederschlagswasserberechnung und Kostenschätzung. Ein weiterer Antrag für dasselbe Gebäude ist grundsätzlich erst nach Abschluss und Auszahlung des vorherigen zulässig; reine Beratungskostenanträge sind ausgenommen. Sind die Unterlagen beim Inkrafttreten einer überarbeiteten Richtlinie noch unvollständig, ist ein neuer Antrag nach den neuen Regeln nötig.

Reichen Sie nach Abschluss das mit der Bewilligung zugesandte Auszahlungsformblatt und eine Kopie der Originalrechnung ein. Das Original ist auf Verlangen vorzulegen. Stadt und Kreisrevision dürfen die Mittelverwendung prüfen; von der Stadt beauftragten Dritten ist eine Prüfung vor Ort zu ermöglichen. Fehlerhafte Angaben können zur Rücknahme der Bewilligung und zur Rückzahlung bereits erhaltener Mittel führen.

Offizielle Quellen