Förderung für Dachbegrünung
Privatpersonen und juristische Personen erhalten 25 % der förderfähigen Kosten für ein dauerhaftes Gründach auf einem Neubau oder Bestandsgebäude in Feldkirch.
Die Förderung unterstützt dauerhaft begrünte Dächer als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Sowohl extensive als auch intensive Dachbegrünungen sind förderfähig.
Beauftragen Sie ein geeignetes Fachunternehmen, sind Planung und/oder Errichtung einschließlich der Materialkosten ab der Oberkante der Dachabdichtung förderfähig. Bei eigener Planung oder Errichtung zählen nur die Materialkosten ab dieser Schicht. Wird das Dach von einem Fachunternehmen geplant und anschließend selbst begrünt, müssen Sie dessen Planungsunterlagen einhalten.
Der einmalige Zuschuss beträgt 25 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.000 Euro. Wird auf der begrünten Fläche zusätzlich eine Solaranlage errichtet, steigt die Obergrenze auf 2.500 Euro. Planung und Errichtung der Solaranlage werden nicht mitgefördert. Begrünung und Solarnutzung müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass beide gleichwertig funktionieren.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der erforderlichen Nachweise, soweit Mittel verfügbar sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Natürliche und juristische Personen können einen Antrag stellen. Öffentliche Rechtsträger sind ausgeschlossen. Das Gebäude muss im Gemeindegebiet von Feldkirch liegen.
- Gefördert werden dauerhafte Dachbegrünungen, die ab dem 1. Januar 2026 auf Neubauten oder Bestandsgebäuden angelegt werden. Behördlich vorgeschriebene Maßnahmen sind ausgeschlossen.
- Die Begrünung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden, auch bei Eigenerrichtung. Die begrünte Fläche muss mindestens 16 m² betragen. Die Substratschicht, in der die Pflanzen wachsen, muss bei Bestandsgebäuden mindestens 8 cm und bei Neubauten mindestens 12 cm hoch sein.
- Der Förderzweck muss erreichbar sein; das Vorhaben darf ökologischen Grundsätzen nicht widersprechen. Wissentlich falsche Angaben schließen eine Förderung aus.
Das Gründach muss mindestens 15 Jahre bestehen bleiben. Entfernen Sie es aus eigenem Verschulden früher, müssen Sie den gesamten Zuschuss zurückzahlen. Eine Rückzahlung ist außerdem bei wissentlich falschen Antragsangaben, zweckwidriger Verwendung der Mittel oder schuldhafter Nichteinhaltung von Förderauflagen erforderlich. Die Stadt kann vom Tag der Auszahlung bis zur Rückzahlung Zinsen zum jeweils geltenden Referenzzinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens 0,5 %, berechnen.
Die Stadt darf das Gründach besichtigen sowie weitere Auskünfte und Unterlagen verlangen. Zuschüsse bis 5.000 Euro sind vom allgemeinen verpflichtenden Bericht über die Ausführung und vom Gesamtfinanzierungsnachweis befreit. Auf Verlangen müssen Sie trotzdem Auskunft über die Verwendung der Mittel geben. Die Nachweise für den Dachbegrünungsantrag bleiben erforderlich. Die schriftliche Förderzusage kann Auflagen und Befristungen enthalten. Forderungen der Stadt oder ihrer Einrichtungen können mit dem Zuschuss verrechnet werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Die Förderung gilt vorläufig bis zum 31. Dezember 2026. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Vorlage der Nachweise, soweit Mittel verfügbar sind.[^c11][^c26]
Füllen Sie das städtische Antragsformular für ein Gründach aus und unterschreiben Sie es. Begründen Sie den Zweck des Vorhabens und geben Sie an, wofür die Mittel eingesetzt werden sollen. Nennen Sie weitere erhaltene oder beantragte Förderungen mit Fördergeber und Höhe. Erkennen Sie die besonderen und allgemeinen Förderrichtlinien an und bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Bestimmungen zur Datenverwendung und Datenveröffentlichung.
Legen Sie eine Kostenaufstellung, Rechnungen und Zahlungsbelege bei. Bei Errichtung durch ein Fachunternehmen brauchen Sie dessen Ausführungsnachweis mit Errichtungsdatum, begrünter Fläche und Substrathöhe. Bei Eigenerrichtung reichen Sie aussagekräftige Vorher-Nachher-Fotos und einen Nachweis der Substrathöhe ein.
Senden Sie die Unterlagen an umwelt@feldkirch.at oder geben Sie sie persönlich im Bauamt der Stadt Feldkirch, Schmiedgasse 1–3, ab. Die aktuelle Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2026 befristet und hängt von den verfügbaren Mitteln ab.