Zuschüsse für Solar, Wärmepumpen und Wallboxen

Stadtwerke GaggenauDeutschlandendet am 31. Dez. 2026

Privatkunden erhalten Zuschüsse für Photovoltaik, Stromspeicher, elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen und binden sich dafür fünf Jahre an die Stromlieferung.

Für eine Photovoltaikanlage (PV) ab 1 kWp, einen Stromspeicher, eine elektrische Wärmepumpe oder eine Wallbox zum Laden eines Elektroautos erhalten Sie jeweils 595 Euro brutto. Eine neue PV-Anlage ab 1 kWp zusammen mit einem neuen Stromspeicher wird mit 1.190 Euro brutto gefördert. Auch der Austausch einer bestehenden PV-Anlage oder elektrischen Wärmepumpe durch eine neue Anlage ist möglich. Balkonkraftwerke sind ausgeschlossen.

Für PV, Speicher und Wallbox ist der Tarif gansGRÜNstrom für fünf Jahre vorgeschrieben, für elektrische Wärmepumpen gansWÄRMEstrom WP für fünf Jahre. Die Stadtwerke können die Tarifkombination anpassen. Kündigen Sie den Liefervertrag in den ersten beiden Vertragsjahren, müssen Sie die gesamte Förderung zurückzahlen. Ab dem dritten Jahr ist für jeden verbleibenden Monat 1/60 des Bruttozuschusses zurückzuzahlen. Bei einem Umzug kann der Vertrag auf den nächsten Eigentümer übertragen werden.

Bei einem Lieferanten- oder Tarifwechsel beginnt die Bindung mit dem Lieferbeginn. Bei einem bereits bestehenden Vertrag im vorgeschriebenen Tarif beginnt sie am nächsten Monatsersten; geht der Antrag vor dem 16. ein, gilt der Monatserste des laufenden Monats. Bei einem späteren weiteren Förderantrag wird dessen Laufzeit an die bestehende Bindung angehängt.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Privatkunde der Stadtwerke Gaggenau gemäß §13 BGB und Eigentümer der Anlage sein. Neukunden können im Antrag ein Angebot für den erforderlichen Liefervertrag anfordern.
  • Die Verbrauchsstelle beziehungsweise das Objekt muss in Gaggenau, Kuppenheim, Bischweier, Gernsbach, Weisenbach, Loffenau oder Forbach liegen.
  • Gefördert werden nur Neuanlagen. Etagenheizungen, Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen, Anlagen mit überwiegend gebrauchten Teilen und Privatkäufe sind ausgeschlossen. Lieferungen und Leistungen aus Gewährleistung oder Kulanz werden nicht gefördert.
  • Jede Anlage wird nur einmal gefördert. Gleichzeitige Förderungen können nur kombiniert werden, wenn dies im Antrag ausdrücklich angeboten wird; dies gilt etwa für PV zusammen mit Stromspeicher. Haben Sie für denselben Zweck bereits anderswo eine Förderung beantragt oder bewilligt bekommen, entfällt der Zuschuss.
  • Sie müssen Ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem Energieliefervertrag erfüllen. Bei einem Verstoß gegen die Förderbedingungen ist die Förderung zurückzuzahlen. Durch falsche oder unvollständige Angaben erlangte Zuschüsse müssen unverzüglich zurückgezahlt werden.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Vor Kauf und Baubeginn beantragen; Maßnahme im Antragsjahr durchführen. Bei Mittelausschöpfung oder Ablösung kann das Jahresprogramm früher enden.

Senden Sie den unterschriebenen Förderantrag 2026 vor dem Kauf der Anlage und vor Beginn der Baumaßnahme an den Kundenservice der Stadtwerke Gaggenau. Für die zeitliche Prüfung ist laut Bedingungen das Rechnungsdatum des Installateurs entscheidend; verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Maßnahme muss im Antragsjahr erfolgen, bei einem Antrag 2026 also noch 2026.

Nutzen Sie kundenservice@stadtwerke-gaggenau.de oder Theodor-Bergmann-Straße 44, 76571 Gaggenau. Telefonisch erreichen Sie den Kundenservice unter 07225 9885-500. Benötigen Sie ein Vertragsangebot, kreuzen Sie dies im Antrag an und senden Sie den Auftrag zur Energielieferung innerhalb der nächsten 14 Tage an die Stadtwerke.

Reichen Sie spätestens vier Wochen nach Rechnungsstellung alle Seiten der Installateursrechnung ein. Die Auszahlung auf Ihr Bankkonto erfolgt etwa 14 Tage nach Eingang der Rechnungskopie. Bei Neukunden erfolgt sie frühestens 14 Tage nach Lieferbeginn beziehungsweise Rechnungseingang, wobei das spätere Ereignis maßgeblich ist.

Das aktuell beworbene Programm nimmt Anträge im Rahmen der verfügbaren Mittel an. Das jährliche Budget beträgt 100.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer; bei Ausschöpfung oder Ablösung endet das Programm. Es besteht kein Rechtsanspruch. Für Neuanträge können die Bedingungen geändert oder das Programm beendet werden; genehmigte Anträge und bestehende Förderzusagen bleiben unberührt.

Offizielle Quellen