Zuschuss für Stecker-Solargeräte

Stadt GelsenkirchenDeutschlandendet am 13. Dez. 2026

100 Euro Zuschuss für ein neues Stecker-Solargerät, das an einem Gebäude in Gelsenkirchen installiert und genutzt wird.

Die Stadt zahlt 100 Euro je Gerät, höchstens jedoch den Kaufpreis, für Erwerb, Installation und Inbetriebnahme eines neuen Stecker-Solargeräts mit maximal 800 Watt Wechselrichterleistung. Je Wohneinheit wird höchstens ein Gerät gefördert.

Andere Fördermittel sind nach dieser Richtlinie zulässig. Sie müssen aber prüfen, ob die anderen Programme die Kombination erlauben. Die Stadt entscheidet nach Ermessen; es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Förderung hängt vom verfügbaren Jahresbudget und den kassenmäßig verfügbaren Mitteln ab.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen, Gesellschaften, Gemeinschaften, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, Stiftungen und Vereine, die das Gerät an oder auf einem Gebäude in Gelsenkirchen installieren und nutzen. Einrichtungen des Bundes, des Landes und kommunale Einrichtungen sind ausgeschlossen.
  • Gebrauchte Geräte, rechtlich verpflichtende Anlagen und Maßnahmen, denen planungs- oder baurechtliche Belange entgegenstehen, sind ausgeschlossen. Die Anlage darf nicht vor dem 1. Januar 2024 im Marktstammdatenregister angemeldet worden sein.
  • Prüfen Sie die gesetzlichen Vorgaben sowie geltende Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzungen. Halten Sie die Anschlussbedingungen des örtlichen Netzbetreibers und die einschlägigen nationalen und internationalen technischen Normen ein.
  • Halten Sie das Gerät mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung für die vorgesehene Nutzung verfügbar und in entsprechendem Zustand. Sie müssen der Veröffentlichung eines Fotos der fertigen Anlage auf der Internetseite der Stadt zustimmen.
  • Bewahren Sie alle Rechnungen zehn Jahre ab Fertigstellung auf. Städtische Bedienstete dürfen die Anlage nach Absprache überprüfen. Abweichungen von den eingereichten Unterlagen benötigen vorher die schriftliche Zustimmung der Bewilligungsbehörde.
  • Verstöße können zum Verlust oder Widerruf der Förderung führen, auch nach Auszahlung. Zu Unrecht erhaltene Beträge werden zurückgefordert und ab Auszahlung jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verzinst.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 13. Dez. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge sind derzeit nach Installation und Anmeldung mit Status „in Betrieb“ möglich. Die Richtlinie ist bis 13. Dezember 2026 befristet; bei ausgeschöpftem Jahresbudget endet die Förderung früher. Maßgeblich ist die Reihenfolge vollständiger Anträge.

Stellen Sie den Antrag nach Installation und Inbetriebnahme. Melden Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, dem bundesweiten Register für Energieanlagen, mit dem Status „in Betrieb“ an.

Lesen Sie die Förderrichtlinie. Reichen Sie den unterschriebenen Antrag und die unterschriebene Datenschutz-Einwilligung, Kaufbelege oder Rechnungen mit Gesamtkosten sowie installierter Wechselrichter- und Modulleistung, den Registerauszug mit Status „in Betrieb“ und Fotos der installierten Anlage ein.

Nutzen Sie das Serviceportal der Stadt oder senden Sie den Antrag per E-Mail an foerderprogramm-pv@gelsenkirchen.de. Papierformulare gibt es im Referat Umwelt, Rathausplatz 1, 45894 Gelsenkirchen. Das Referat Umwelt prüft die Unterlagen, entscheidet über den Zuschuss und zahlt nach Fertigstellung, Inbetriebnahme und Anmeldung aus. Vollständige Anträge werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet; weitere Detailunterlagen können verlangt werden.

Offizielle Quellen