Zuschuss für die Entsiegelung privater Flächen

Gemeinde HambrückenDeutschlandbis zu 500 EURendet am 30. Juni 2027

Grundstückseigentümer können in Hambrücken bis zu 500 € für den Rückbau von Schottergärten oder die Entsiegelung und naturnahe Gestaltung privater Flächen erhalten.

Gefördert werden zusammenhängende Flächen ab 10 m², etwa die Umgestaltung eines versiegelten Innenhofs zu einem naturnahen Garten. Das Programm soll das lokale Klima und die Versickerung von Regenwasser verbessern und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Die Gemeinde übernimmt die tatsächlichen förderfähigen Kosten bis zu 500 € je Liegenschaft. Pro Liegenschaft wird nur eine Maßnahme gefördert. Eigene Arbeitsstunden sind nicht förderfähig. Ausgezahlt wird nach Abschluss der Arbeiten, nachgewiesen durch eine Abnahme der Gemeinde oder Fotos.

Das Gesamtbudget beträgt 20.000 €. Auch bei erfüllten Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch. Wenn die Anträge das Budget übersteigen, zählt der frühere Eingang; bei zeitgleichem Eingang wird das Restbudget anteilig verteilt.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer des Grundstücks sind. Die privaten Flächen müssen in Hambrücken liegen und mindestens 10 m² zusammenhängende Fläche umfassen.
  • Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Bereits die Auftragsvergabe an eine Firma gilt als Beginn. Bei Antragstellung begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind ausgeschlossen.
  • Holen Sie erforderliche öffentlich- oder privatrechtliche Genehmigungen ein und beachten Sie Bau- und Planungsrecht.
  • Wird die geförderte Maßnahme innerhalb von zehn Jahren nach ihrer Umsetzung wesentlich geändert oder die Fläche erneut versiegelt, kann die Gemeinde die Bewilligung aufheben und eine Rückzahlung verlangen. Sie entscheidet im Einzelfall.
  • Bei Verstößen gegen die Richtlinie oder falschen Angaben, durch die die Förderung erlangt wurde, wird die Bewilligung aufgehoben und eine Rückzahlungspflicht begründet. Bereits ausgezahlte Mittel sind ab der Aufhebung zurückzuzahlen und ab diesem Zeitpunkt jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 30. Juni 2027
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Vorbehaltlich des verbleibenden Gesamtbudgets von 20.000 €; kein Rechtsanspruch.
  • Maßnahme bis 30. Juni 2027 anmelden und vollständig abschließen sowie Mittel abrufen. Nicht abgerufene Mittel verfallen, auch bei bereits bewilligten Zuschüssen.

Reichen Sie den ausgefüllten Vordruck schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Hambrücken, Fachbereich Bauen und Umwelt, Hauptstraße 108, 76707 Hambrücken ein. Das Formular steht zum Download bereit und ist im Rathaus, Zimmer 54, erhältlich. Fügen Sie ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag der Firma bei. Bei Eigenleistung reichen Sie eine Aufstellung der geplanten Kosten ein.

Sind die Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Gemeinde einen Bewilligungsbescheid mit der voraussichtlichen Förderhöhe. Die Auszahlung auf das angegebene Konto erfolgt erst nach nachgewiesenem Abschluss aller Arbeiten.

Bis zum 30. Juni 2027 muss die Maßnahme angemeldet und vollständig abgeschlossen sein. Auch die Fördermittel müssen bis dahin bei der Gemeinde abgerufen sein. Nicht abgerufene Mittel verfallen dann, selbst wenn sie bereits bewilligt wurden.

Offizielle Quellen