Zuschuss für Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung
Wasserkunden mit Privatgrundstücken in Herford, Hiddenhausen oder Spenge erhalten für Regenwasserspeicher zur Gartenbewässerung 50 Euro je m³ als Gutschrift auf ihre Wasserrechnung.
Dieser Eintrag behandelt Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung. Gesammeltes Regenwasser zum Gießen spart Trinkwasser. Die Stadtwerke Herford weisen darauf hin, dass der Klimawandel die Trinkwasserversorgung bereits beeinflusst und ein bewusster Umgang mit Wasser wichtig ist.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro je m³ Fassungsvermögen einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Er wird je Speicherbehälter gewährt und mit der nächsten Jahresrechnung zum Wasserliefervertrag verrechnet. Mehrere Speicher auf demselben Grundstück können gefördert werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Bauen Sie die Zisterne auf Ihrem Privatgrundstück in Herford, Hiddenhausen oder Spenge. Das Grundstück muss an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sein.
- Schließen Sie einen Wasserliefervertrag mit den Stadtwerken Herford ab. Besteht bereits ein Vertrag, wird der Zuschuss darüber abgerechnet.
- Förderfähig sind flache und runde Regenwassertanks mit 3 bis 10 m³ Fassungsvermögen. Jeder Speicher muss mindestens 3 m³ fassen; andere Anlagen sind ausgeschlossen.
- Legen Sie eine Bestätigung des Installateurs bei, dass alle technischen Regeln zum Bau der Zisterne erfüllt sind.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Einbau bis 31. Dezember 2026; Antrag innerhalb des Baujahres stellen.
Lassen Sie die Zisterne bis zum 31. Dezember 2026 einbauen und stellen Sie den Antrag noch im selben Kalenderjahr wie den Bau.
Füllen Sie das Antragsformular mit Vertragskonto, Wasser-Zählernummer, Verbrauchsstelle, Angaben zu den Speichern und Fertigstellungsdatum aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie den Antrag mit der Installateursbestätigung an Stadtwerke Herford GmbH, Werrestr. 103, 32049 Herford. Die SWH prüft die Unterlagen und informiert Sie über das Ergebnis. Der Zuschuss gilt mit der Bestätigung der SWH als bewilligt.