Zuschuss für Balkonkraftwerke

Stadt KasselDeutschland150 EUR

Ein Zuschuss von 150 Euro hilft volljährigen Einwohnerinnen und Einwohnern Kassels beim Kauf eines neuen Balkonkraftwerks für ihr Zuhause.

Gefördert wird ein steckerfertiges Solargerät zur privaten Nutzung auf einem Grundstück im Stadtgebiet Kassel. Die Solarmodule dürfen zusammen höchstens 2.000 Wattpeak leisten, der Wechselrichter höchstens 800 Voltampere. Der Wechselrichter wandelt den Solarstrom für den Gebrauch im Haushalt um. Der Zuschuss beträgt pauschal 150 Euro und darf mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.

Sie müssen das Gerät bei einem Netto-Kaufpreis bis 1.000 Euro ein Jahr lang selbst in Kassel nutzen; ab 1.000,01 Euro sind es zehn Jahre. Diese Bindung endet am Tag der Ummeldung bei einem Umzug innerhalb Kassels oder einem Wegzug. Bei Verkauf oder Vermietung während der Bindungsfrist kann eine anteilige Rückzahlung für die verbleibende Zeit verlangt werden. Das gilt nicht, wenn die Bindung durch die Ummeldung endet oder die geförderte Person stirbt. Die Stadt darf die weitere Nutzung prüfen, auch durch eine unterschriebene Erklärung.

Bei Verstößen gegen die Förderbedingungen oder falschen Angaben kann die Stadt die Bewilligung widerrufen. Bereits gezahlte Mittel müssen dann innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung zurückgezahlt werden. Der Erstattungsbetrag wird jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen volljährig sein, ein Haus oder eine Wohnung besitzen oder mieten und Ihren Erstwohnsitz in der Stadt Kassel haben. Wohnungen im Landkreis Kassel außerhalb der Stadt sind ausgeschlossen.
  • In Ihrem Haushalt darf noch kein Balkonkraftwerk installiert sein. Die Förderung wird nur einmal je antragsberechtigter Person, Wohneinheit und Haushalt gewährt.
  • Kaufen Sie ein neues Gerät erst, nachdem der Bewilligungsbescheid rechtswirksam geworden ist. Gebrauchte Geräte, Ratenkauf, Leasing, fest mit dem Gebäude installierte Solaranlagen sowie Insel- oder Off-Grid-Anlagen mit Akku sind ausgeschlossen. Dauerhaft eingesteckte Balkonkraftwerke mit Akku können gefördert werden.
  • Melden Sie das Gerät nach der Installation im Marktstammdatenregister an, dem deutschen Register für Energieanlagen. Während der Bindungsfrist muss es im Stadtgebiet Kassel betrieben werden.
  • Bei Paneelen an denkmalgeschützten Gebäuden oder in einer denkmalgeschützten Gesamtanlage ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Für ein denkmalgeschütztes Gebäude müssen Sie eine gültige Genehmigung nachweisen. Sie können sie bis vier Monate nach Antragstellung nachreichen; der Förderantrag wird erst bearbeitet, wenn sie vorliegt. Die Stadt prüft den Denkmalschutz auch im Antragsverfahren anhand Ihrer Beschreibung, eines markierten Kartenausschnitts und eines Fotos. Andere rechtlich erforderliche Genehmigungen bleiben notwendig. Sprechen Sie als Mieterin oder Mieter vor der Installation mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.
  • Nach den allgemeinen städtischen Zuwendungsregeln darf die Stadt keine Zweifel daran haben, dass Sie Fördermittel ordnungsgemäß verwalten können. Solche Zweifel bestehen insbesondere bei einem beantragten oder eröffneten Verfahren zur gerichtlichen Schuldenregelung (Insolvenz- oder Vergleichsverfahren), verspäteten Verwendungsnachweisen für frühere Zuschüsse, ungeklärten früheren Förderabrechnungen trotz Mahnung mit Fristsetzung oder wenn Sie Ihre Vermögenslage und den Bedarf an öffentlichen Mitteln auf Aufforderung nicht darlegen wollen oder können.
  • Die allgemeinen städtischen Zuwendungsregeln verlangen angemessene Eigenmittel und die Ausschöpfung anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Teilen Sie Änderungen der Finanzierung und geringere Gesamtkosten der Stadt unverzüglich mit; sie können zur Kürzung des Zuschusses führen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Das Programm läuft 2024–2026; Bewilligungen hängen von verfügbaren Jahresmitteln und der Eingangsreihenfolge ab.

Stellen Sie den Antrag digital bei der Stadt Kassel über den Link „Jetzt Förderantrag stellen“ auf der offiziellen Programmseite. Telefonische Anträge und Anträge auf Papier sind nicht möglich. Die Stadt nimmt aktuell Anträge für das Programm 2024–2026 entgegen. Die Entscheidung erfolgt nach Eingangsreihenfolge und hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Warten Sie vor dem Kauf, bis die Bewilligung rechtswirksam ist. Reichen Sie spätestens vier Monate nach Eingang des Bewilligungsbescheids den Verwendungsnachweis im Portal ein: Rechnung oder Kaufvertrag mit Ihrem Namen, Verkäufer, genauer Gerätebezeichnung sowie Modul- und Wechselrichterleistung; Quittung oder Kontoauszug zur Kaufpreiszahlung; und Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister. Nach Prüfung überweist die Stadt die 150 Euro auf das im Verwendungsnachweis angegebene Konto.

Fordert die Stadt Sie schriftlich auf, unvollständige oder ungeeignete Unterlagen zu korrigieren, haben Sie dafür einen Monat Zeit. Bleiben die Mängel bestehen, wird keine Bewilligung erteilt. Bei Unterlagen zum Verwendungsnachweis kann die Stadt die Bewilligung widerrufen.

Offizielle Quellen