Zuschuss für kommunale Klimaanpassung

Region HannoverDeutschland5000–50.000 EURendet am 15. Nov. 2026

Zuschüsse unterstützen Städte und Gemeinden der Region Hannover dabei, Flächen zu entsiegeln, Schatten und Grün zu schaffen und Regenwasser zurückzuhalten.

Gefördert werden Investitionen, die Folgen des Klimawandels dauerhaft abmildern: etwa Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen, Rückhalt von Dachregenwasser sowie Maßnahmen für Straßenbäume und öffentliches Grün. Eine fachliche Begründung oder ein strategisches Gesamtkonzept muss die geplanten Investitionen, ihren Nutzen und ihre Bedeutung für die Klimaanpassung erklären.

Der Zuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Die Kommune muss mindestens 20 % selbst beitragen. Der Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen und ist auf 50.000 Euro begrenzt. Eine Kommune und ihre vollständig kommunalen Tochterunternehmen können zusammen höchstens drei Zuschüsse mit insgesamt 50.000 Euro pro Kalenderjahr erhalten. Umsatzsteuer ist nur förderfähig, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist. Entscheidend sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben; der bewilligte Höchstbetrag darf nicht überschritten werden.

Änderungen am Projekt sowie am Ausgaben- und Finanzierungsplan benötigen vorab die Zustimmung der Region Hannover. Sinken die Gesamtausgaben oder erhöhen sich die Finanzierungsmittel beziehungsweise kommen neue hinzu, wird der Zuschuss anteilig vermindert, wenn die gesamte Änderung der Ausgaben oder Finanzierungsmittel mehr als 1.000 Euro beträgt. Melden Sie weitere beantragte oder erhaltene öffentliche Zuschüsse für denselben Zweck, zusätzliche Drittmittel und Änderungen an Kosten oder Finanzierung um mehr als 7,5 % oder 10.000 Euro unverzüglich.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Dieser Eintrag betrifft Städte und Gemeinden der Region Hannover mit Projekten innerhalb des Regionsgebietes. Bei interkommunaler Zusammenarbeit stellt eine Kommune den Antrag für das Gesamtprojekt.
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Förderangebote des Bundes und des Landes. Eine Kombination ist grundsätzlich möglich; Projekte mit bereits gewährter Unterstützung aus einem anderen Förderinstrument der Region Hannover sind ausgeschlossen.
  • Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Grunderwerb und damit verbundene Ausgaben, eigene Personalkosten, Folgekosten sowie Analysen, Konzepte und Beratungen für strategische Planungs- oder Umsetzungsprojekte. Förderfähige Ausgaben müssen notwendig und wirtschaftlich sein.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Bei fremden Flächen brauchen Sie die Zustimmung des Eigentümers. Erforderliche Genehmigungen müssen Sie separat einholen. Nur Ausgaben für Leistungen innerhalb des Bewilligungszeitraums sind förderfähig.
  • Schließen Sie vor der Bewilligung keinen Vertrag zur Durchführung des Projekts. Vorbereitende Planungen nach den Leistungsphasen 1–6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Bodenuntersuchungen und Grunderwerb gelten nicht als Projektbeginn; Grunderwerb bleibt von der Förderung ausgeschlossen. In begründeten Fällen kann die Region auf Antrag einen vorzeitigen Beginn erlauben; daraus entsteht kein Förderanspruch. Gekaufte Fahrzeuge oder Gegenstände müssen direkt zur Maßnahme gehören und mindestens fünf Jahre in Betrieb gehalten werden oder im Besitz verbleiben.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 15. Nov. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Für Städte und Gemeinden der Region Hannover. Bewilligungen hängen von verfügbaren Haushaltsmitteln ab; bei unzureichendem Budget entscheidet die Reihenfolge der förderfähigen Anträge.

Füllen Sie das kommunale Antragsformular einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan aus. Fügen Sie Projektbeschreibung mit fachlicher Begründung oder Gesamtkonzept, gegebenenfalls Pläne, erforderliche Eigentümerzustimmung, Ausgabenkalkulation, Bestätigung des noch nicht erfolgten Projektbeginns, einen zentralen Ansprechpartner und die eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person bei. Senden Sie den Antrag digital an Klimaanpassung@region-hannover.de, Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Team Liegenschaftsmanagement und Klimaanpassung. Anträge sind jährlich bis zum 15. November möglich; die aktuelle Frist für Kommunen ist der 15. November 2026.

Eine Förderung hängt vom verfügbaren Haushalt ab und ist nicht garantiert. Bei unzureichendem Budget entscheidet die Eingangsreihenfolge förderfähiger Anträge. Sofern keine festen Auszahlungstermine gelten, dürfen Sie nur Geld anfordern, das innerhalb von sechs Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Rufen Sie den Zuschuss anteilig mit anderen Fördermitteln und den eigenen Mitteln ab.

Reichen Sie einen Sachbericht und zahlenmäßigen Nachweis innerhalb eines Jahres nach Erfüllung des Förderzwecks, spätestens ein Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums ein. Bei einzeln veranschlagten Projekten mit Nachweis aus der Haushaltsrechnung gilt spätestens ein Monat nach Vorliegen dieser Rechnung. Ein Zwischenbericht entfällt. Halten Sie Unterlagen für Prüfungen bereit. Falsche oder unvollständige Angaben, zweckwidrige Verwendung oder Verstöße gegen Auflagen, Nachweis- und Mitteilungspflichten können zur Rückzahlung führen. Rückforderungen werden jährlich mit fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz verzinst. Auch verspätete Mittelverwendung kann Zinsen auslösen; die Ausnahme für feste Auszahlungstermine ist zu beachten.

Stimmen Sie die Öffentlichkeitsarbeit mit der Region ab, weisen Sie mit ihrem Logo auf die Förderung hin und stellen Sie Bild- und Textmaterial für Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation bereit.

Offizielle Quellen