KlimaPlus+

Stadt MindenDeutschlandendet am 31. Dez. 2026

Zuschüsse helfen volljährigen Menschen mit Erstwohnsitz in Minden, ein neues oder gebrauchtes Lastenrad mit oder ohne Elektroantrieb zu kaufen oder privat zu leasen.

Der Lastenrad-Baustein von KlimaPlus+ fördert 20 % des Kaufpreises oder der Leasingrate, höchstens 600 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss zur Leasingrate wird einmalig als Gesamtzuschuss ausgezahlt. Das Programm unterstützt klimafreundliche Mobilität.

Die Auszahlung muss mindestens 50 Euro pro Antrag betragen. Für verschiedene Maßnahmen zusammen gilt eine Grenze von 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr. Andere Zuschüsse sind kombinierbar, wenn beide Programme dies zulassen; insgesamt dürfen die Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Steuererleichterungen, vergünstigte Kredite und EEG-Einspeisevergütungen zählen hierbei nicht als Zuschüsse. Die Stadt prüft die Verträglichkeit mit anderen Programmen nicht für Sie. Der Zuschuss ist ein Brutto-Zuschuss, dessen steuerliche Behandlung Sie in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen müssen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen volljährig sein und Ihren Erstwohnsitz in Minden haben. Der Geltungsbereich ist auf das Stadtgebiet beschränkt.
  • Pro Haushalt und antragstellender Person wird ein Lastenrad gefördert. Es muss eine serienmäßig vom Hersteller verfügbare, fest montierte Vorrichtung zum vorschriftsmäßigen Transport von Kindern oder Gegenständen haben. Das zugelassene Gesamtgewicht muss eine Zuladung von mindestens 40 kg zusätzlich zur fahrenden Person erlauben. Neue und gebrauchte Räder mit oder ohne Elektroantrieb sind förderfähig. Vom Arbeitgeber bereitgestellte oder finanzierte Leasingmodelle wie Job-Bike oder Dienstrad sind ausgeschlossen.
  • Bestellen, kaufen oder leasen Sie erst nach Zugang des positiven Bescheids über die Mittelreservierung. Nach einem positiven Auszahlungsbescheid ist eine erneute Förderung derselben Maßnahme ausgeschlossen. Die Kosten müssen zweifelsfrei angemessen sein und die Maßnahme muss rechtmäßig sein. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen und selbst geleistete Arbeit sind ausgeschlossen.
  • Behalten Sie das Rad mindestens drei Jahre zum Eigengebrauch; ein Leasingvertrag muss mindestens drei Jahre laufen. Die Haltefrist beginnt mit der Auszahlung. Bei vorzeitiger Aufgabe ist eine anteilige Rückzahlung nötig. Gestatten Sie der Stadt während dieser Zeit Prüfungen nach vorheriger Anmeldung. Wenn Sie das Rad nicht vorführen können, kann die Stadt den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern.
  • Teilen Sie Änderungen Ihrer Angaben zur Mittelreservierung unverzüglich mit. Verstöße oder später bekannt gewordene Tatsachen, die eine Bewilligung verhindert hätten, können zur vollständigen oder teilweisen Rückforderung führen. Sie müssen der anonymisierten Verwendung eingereichter Fotos der umgesetzten Maßnahme für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zustimmen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Lastenrad-Baustein; Budget fast ausgeschöpft. Mittelreservierung nur bei verfügbaren Mitteln.

Beantragen Sie über den Online-Service der Stadt Minden zunächst die Mittelreservierung für KlimaPlus+. Reichen Sie eine Kurzbeschreibung und eine vollständige Kopie eines gültigen Personalausweises oder Aufenthaltstitels ein. Warten Sie den positiven Bescheid ab, bevor Sie beginnen.

Innerhalb von drei Monaten nach Zugang des positiven Bescheids müssen Sie die Maßnahme umsetzen und selbst den vollständigen Auszahlungsantrag stellen. Fügen Sie den auf Sie ausgestellten Kauf- oder Leasingvertrag und die Rechnung mit genauer Bezeichnung des Rades, eine Quittung oder einen Kontoauszug über die Zahlung auf Ihren Namen sowie das technische Datenblatt bei. Die Stadt zahlt nach Prüfung der Unterlagen und Erlass des Fördermittelbescheids. Eine Fristverlängerung ist eine Einzelfallentscheidung: Beantragen Sie sie bei besonderen Umständen wie Lieferverzögerungen schriftlich vor Fristablauf.

Nutzen Sie die offiziellen Formulare; formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Ein Papierantrag ist ausnahmsweise nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Anträge werden in Eingangsreihenfolge bearbeitet. Die Förderung ist budgetbegrenzt: Bei ausgeschöpftem Budget eines Bausteins wird die Antragstellung gestoppt; es gibt keine Warteliste. Das Budget 2026 ist fast ausgeschöpft. Der aktuelle Hinweis stoppt ausdrücklich Mittelreservierungen für energetische Sanierungen. Die Bewilligung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt; es besteht kein Rechtsanspruch. Bei gravierender Änderung der Finanzlage kann die Stadt die Mittel auch unterjährig reduzieren oder das Programm stoppen.

Offizielle Quellen