CO2-Minderungsprogramm

NeuStadtWerkeDeutschland500 EURendet am 31. Dez. 2026

Ein Zuschuss von 500 € unterstützt berechtigte Versorgungskunden beim Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in bestehenden Wohngebäuden oder gemeinnützig genutzten Gebäuden.

Dieser Eintrag beschreibt die Förderung der Wohnungslüftung im CO2-Minderungsprogramm. Die Anlage gewinnt Wärme aus der Abluft zurück und verringert so den Wärmeverlust beim Lüften. Der einmalige Zuschuss von 500 € enthält die gesetzliche Umsatzsteuer und wird nach Bauausführung auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Die Förderung ist freiwillig und hängt vom verfügbaren Fördertopf von 30.000 € für 2026 ab. Weitere öffentliche Fördermittel sind erlaubt, eine Förderung anderer Energieversorger dagegen nicht.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Das bestehende Wohngebäude oder gemeinnützig genutzte Nichtwohngebäude muss bis zum 31. Dezember 2000 fertiggestellt worden sein.
  • Sie müssen Stromkunde der NeuStadtWerke und, sofern ein Erdgasbezug möglich ist, auch Erdgaskunde sein. Wenn Ihnen das geförderte Objekt gehört, Sie es aber nicht selbst bewohnen, müssen Strom- und Erdgaslieferverträge mit den NeuStadtWerken für Ihren Privatwohnsitz vorliegen.
  • Zum Zeitpunkt der Förderentscheidung müssen Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen aus den Strom- beziehungsweise Erdgaslieferverträgen vollständig erfüllt haben.
  • Auch Personen, denen das Gebäude nicht gehört, können mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers und Eigentumsnachweis einen Antrag stellen. Für die Wohnungslüftung gelten die allgemeinen Beschränkungen auf ein Gebäude, auf Eigentümer und auf ein Förderprogramm pro Jahr nicht. Das Lüftungsprogramm selbst kann dennoch nur einmal pro Jahr genutzt werden.
  • Teilen Sie nach Antragstellung eingetretene förderrelevante Änderungen unverzüglich mit. Bei einem Wechsel des Energieversorgers innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen: 1/36 für jeden Monat der vorzeitigen Beendigung. Das gilt auch, wenn Sie Strom und Gas beziehen und nur mit einer Energieart wechseln, sowie beim Wegfall der Fördervoraussetzungen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Bewilligungen erfolgen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 im Rahmen verfügbarer Mittel. Antrag vor Baubeginn und Auftragserteilung stellen.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Lüftungsantrag vor Baubeginn und Auftragserteilung per Post an die Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch GmbH, Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a. d. Aisch. Sie können das Formular herunterladen, im Büro abholen oder unter 09161 / 785-500 anfordern.

Fügen Sie das Daten-/Typenblatt der Lüftungsanlage, Baujahr- und Eigentumsnachweis sowie bei Nichtwohngebäuden den Nachweis der Gemeinnützigkeit bei. Falls Sie nicht Eigentümer sind, benötigen Sie dessen schriftliche Zustimmung.

Warten Sie vor der Ausführung auf das Bewilligungsschreiben. Schließen Sie die Arbeiten innerhalb von acht Monaten nach Erhalt der Bewilligung ab und reichen Sie innerhalb dieser Frist das vom ausführenden Handwerksunternehmen bestätigte Nachweisformular ein. Bei Fristüberschreitung oder nicht genehmigten Änderungen der Bauausführung entfällt die Förderung.

Offizielle Quellen