Photovoltaik-Zuschuss für Wohngebäude
Zuschüsse für fest installierte Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf Wohn- und Vereinsgebäuden in Walldorf.
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erzeugen Strom aus Sonnenlicht. Gefördert werden Module, Wechselrichter zur Umwandlung des erzeugten Stroms, Batteriespeicher, Installationsmaterial, Kabel sowie erforderliche Änderungen am Hausanschluss und Stromzähler. Installation beziehungsweise Netzanschluss müssen durch einen Fachbetrieb erfolgen; eigene Arbeitsleistungen sind nicht förderfähig.
Für PV-Anlagen gibt es 500 € je Kilowattpeak (kWp), also je Einheit der Nennleistung, normalerweise höchstens 10.000 € pro Gebäude. Bei Neuinstallationen an Gebäuden mit Bauantrag vor dem 1. Mai 2022 steigt dieser Höchstbetrag um 600 € für jede Wohneinheit über drei, wenn die zusätzliche Wohnung mindestens 45 m² Wohnfläche hat. Erweiterungen und förderfähige vollständige Erneuerungen erhalten ebenfalls 500 € je neu installiertem kWp; dabei gilt die Gebäudegrenze von 10.000 €.
Ein zusammen mit einer neuen PV-Anlage installierter Batteriespeicher erhält 500 € je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität, bei gesetzlich verpflichtenden PV-Anlagen 250 €/kWh. Für nachgerüstete Speicher und Erweiterungen bestehender Speicher gibt es 250 €/kWh. Die maximal geförderte Speicherkapazität richtet sich nach der geförderten PV-Leistung: 6 kWh bei bis zu 5,9 kWp, 7 kWh bei 6–7,9 kWp, 8 kWh bei 8–13,9 kWp, 9 kWh bei 14–17,9 kWp und 10 kWh ab 18 kWp.
Weitere öffentliche Fördermittel werden auf den städtischen Zuschuss angerechnet; insgesamt dürfen höchstens 50 % der anrechenbaren Kosten bezuschusst werden. Die Förderung ist freiwillig und hängt vom städtischen Haushalt ab. Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, besteht kein Rechtsanspruch. Die aktuellen Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2027.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Das Gebäude muss auf Walldorfer Gemarkung liegen. Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte können einen Antrag stellen. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen gemeinsam beantragen und den Beschluss der Eigentümerversammlung beifügen. Mieter benötigen die Zustimmung des Eigentümers. Ortsansässige Vereine und Kirchen können für Gebäude in Walldorf beantragen; Zuschüsse aus der städtischen Vereinsförderung für Baumaßnahmen dürfen nicht kombiniert werden.
- Gefördert werden Anlagen in eigener Regie am eigenen Wohngebäude und zugehörigen Nebengebäude, unabhängig vom Alter. Auch PV-Anlagenbetreiber, denen eine fremde Gebäudefläche zur Nutzung überlassen wird, können Förderung erhalten. Den Antrag muss der Gebäudeeigentümer oder ein entsprechend autorisierter Mieter stellen.
- Die Anlage muss unmittelbar nach Fertigstellung bezahlt werden. Miete, Leasing und Ratenkauf sind ausgeschlossen. Pro Grundstück beziehungsweise Gebäudeeinheit wird einmalig die Vollbelegung bezuschusst; Anträge für Teilflächen sind möglich.
- Ist eine PV-Anlage gesetzlich vorgeschrieben, wird nur die Leistung oberhalb des Pflichtanteils gefördert. Bei Gebäuden mit Bauantrag ab dem 1. Mai 2022 beträgt der Pflichtanteil im Pauschalnachweis 0,06 kWp je m² überbauter Grundstücksfläche. Eine PV-Pflicht gilt auch bei umfassenden Dachsanierungen ab dem 1. Januar 2023, bei denen mindestens Dachziegel und Dachlattung erneuert werden, und kann sich aus einem Bebauungsplan ergeben.
- Der Austausch einzelner defekter Module wird nicht gefördert. Eine vollständige Erneuerung einer seit 2022 bereits von der Stadt geförderten Anlage ist ausgeschlossen. Vor 2022 errichtete Anlagen dürfen durch eine neue Anlage ersetzt werden.
- Bei einem bestehenden Gründach muss dessen Funktionsfähigkeit erhalten bleiben. Achten Sie auf angemessene Abstände zwischen den Modulen und zwischen Modulen und Dach. Die Förderbewilligung ersetzt erforderliche öffentlich- oder privatrechtliche Genehmigungen nicht.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vor Auftragserteilung oder Vertragsabschluss beantragen und Bewilligung abwarten. Die Förderung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Die Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2027.[^c1][^c13][^c14][^c17]
Beantragen Sie die Förderung über das Online-Formular der Stadt Walldorf, bevor Sie einen Auftrag erteilen oder einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen. Beginnen Sie erst nach der Bewilligung. Fügen Sie das Angebot für die PV-Anlage, gegebenenfalls das Speicherangebot, den Modulbelegungsplan und erforderliche Berechtigungsnachweise beziehungsweise Nachweise einer bestehenden Anlage bei.
Setzen Sie die Maßnahme innerhalb des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraums um. Reichen Sie Originalrechnungen, die Bestätigung des Fachbetriebs über Installation und Inbetriebnahme, die Registrierung im Marktstammdatenregister oder ersatzweise den Nachweis der Anmeldung auf Inbetriebsetzung beim Netzbetreiber, Auszahlungsbescheide anderer öffentlicher Förderstellen und Fotos der Anlage ein. Bei Neubauten müssen Sie außerdem nachweisen, mit welcher PV-Leistung die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt wurden. Senden Sie die Unterlagen innerhalb von sechs Wochen nach Ausführung und spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums an umweltschutz@walldorf.de. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Prüfung der Unterlagen. Bei Überschreitung des Bewilligungszeitraums entfällt der Auszahlungsanspruch.
Teilen Sie Änderungen oder Abweichungen vom Antrag unverzüglich schriftlich mit. Falsche Angaben oder unterlassene Mitteilungen können zum Förderausschluss und zur Rückzahlung bereits erhaltener Zuschüsse führen.