PIUS-Invest
Zuschüsse für gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen in Hessen, die mit ressourcensparenden Produktionsverfahren und betrieblichen Abläufen Treibhausgasemissionen senken.
PIUS-Invest unterstützt neue oder wesentlich verbesserte Produktions- und Dienstleistungsverfahren sowie neue Organisationsmethoden für Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufe und Geschäftsbeziehungen. Die Investition muss den Ressourcenverbrauch verringern oder Stoffkreisläufe entlang der Prozesskette schließen und dadurch Treibhausgasemissionen senken.
Der aktuelle Zuschuss beträgt 10–30% der förderfähigen Projektkosten. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 100.000 Euro betragen. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich höchstens 500.000 Euro; bei besonderem Landesinteresse sind höhere Zuschüsse möglich.
Personalkosten werden pauschal mit 20% der direkten Sachkosten berechnet. Gemeinkosten werden mit 7% der förderfähigen direkten Kosten einschließlich der Personalkostenpauschale berechnet. Diese Prozentsätze bestimmen die förderfähigen Kosten. Darauf wird anschließend die Förderquote angewendet.
Die Durchführung ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Projekte, die innerhalb eines Kalenderjahres bewilligt und abgeschlossen werden, sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Förderfähige Ausgaben müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2028 bezahlt sein; die WIBank kann eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2029 zulassen.
Der Zuschuss erstattet bereits entstandene Kosten. Produktive Investitionen von KMU müssen ab der letzten Mittelauszahlung drei Jahre lang dem geförderten Zweck dienen. Verwenden Sie eine getrennte Projektbuchhaltung oder einen geeigneten Buchführungscode, weisen Sie bei der Projektkommunikation auf die EU-Unterstützung hin und bewahren Sie die Belege bis zum 31. Dezember 2035 auf.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Ihr Unternehmen muss ein gewerbliches KMU mit Betriebssitz oder Betriebsstätte in Hessen sein. Projekte werden grundsätzlich in Hessen durchgeführt. Ein anderer Durchführungsort braucht die Genehmigung der EFRE-Verwaltungsbehörde. Natürliche Personen können nach dieser Richtlinie keine Förderung erhalten.
- Die EU-KMU-Definition verlangt weniger als 250 Jahresarbeitseinheiten und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Eine Person in Vollzeit während des ganzen Jahres zählt als eine Jahresarbeitseinheit; Teilzeit- und Saisonarbeit wird anteilig berücksichtigt. Rechnen Sie die Daten von Partnerunternehmen anteilig und die Daten verbundener Unternehmen vollständig hinzu.
- Das Projekt muss jährlich mindestens 1 kg CO2-Äquivalent je Euro Zuschuss einsparen. Berechnen und dokumentieren Sie die erwarteten Einsparungen innerhalb Ihres Betriebs nach aktuellem Stand der Technik. Verwenden Sie ESTEM, das standardisierte Berechnungstool für Treibhausgaseinsparungen durch Materialeffizienz. Eine zugelassene Expertin oder ein zugelassener Experte muss die erwartete jährliche Einsparung bei Antragstellung und Projektabschluss bestätigen. Für Energieträger oder Ressourcen, die ESTEM nicht enthält, können Sie einen CO2-Faktor mit Quellenangabe oder Herleitung eintragen.
- Zugelassen sind Energieberatende für Modul 1 (Energieaudit) der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme sowie Beratende des Programms PIUS-Beratung. Werden die Einsparziele aus dem Zuwendungsbescheid verfehlt, kann der Zuschuss ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
- Einfache Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind ausgeschlossen. Geringfügige Verbesserungen, bereits angewandte Organisationsmethoden, Änderungen der Managementstrategie, Fusionen und Übernahmen, das Einstellen eines Arbeitsablaufs, Änderungen allein wegen anderer Faktorpreise, eine neue Kundenausrichtung, Anpassungen an einen anderen Standort, regelmäßige saisonale Veränderungen und der Handel mit neuen oder verbesserten Produkten gelten für sich allein nicht als die erforderliche Innovation.
- Grundstücke und Gebäude sind ausgeschlossen; notwendige Gebäudeanpassungen für das Projekt sind ausgenommen. Auftragsforschung und für den Straßenverkehr zugelassene oder zur Zulassung bestimmte Fahrzeuge, die hauptsächlich dem Transport dienen, sind nicht förderfähig. Auch serienmäßig hergestellte Anlagen zur Energieproduktion und Speicherung, etwa Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Batteriespeicher, sind ausgeschlossen.
- Ihr Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein. Dazu zählen Insolvenz oder das Vorliegen der Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens, noch nicht zurückgezahlte Rettungsdarlehen, noch gültige Rettungsgarantien oder ein laufender Umstrukturierungsplan. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden die aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen und anderen Eigenmittelbestandteilen abgezogen. Ist der verbleibende Betrag negativ und sein Betrag größer als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals, ist der Verlusttest erfüllt. Haften einzelne Gesellschafter unbeschränkt, betrifft der Test Verluste von mehr als der Hälfte der ausgewiesenen Eigenmittel. Die Kapital- und Eigenmittelverlusttests gelten nicht für KMU, die noch keine drei Jahre bestehen. Eine nicht erfüllte EU-Rückforderungsanordnung für rechtswidrige Beihilfen schließt die Förderung ebenfalls aus.
- Weitere öffentliche Mittel dürfen weder dieselben Kosten doppelt finanzieren noch die geltenden Beihilfehöchstgrenzen überschreiten. Wenn zusätzliche nicht rückzahlbare öffentliche Zuschüsse für dasselbe Projekt ausnahmsweise zugelassen werden, muss die EFRE-Zuwendung mindestens 60% aller Zuschüsse ausmachen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 30. Dez. 2026
- Antragsbeginn
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Es gilt das Auswahlverfahren aus dem Förderaufruf vom Januar 2026; Bewilligungen hängen vom verfügbaren Budget ab.[^c18][^c20][^c27]
Registrieren Sie sich im WIBank-Kundenportal und reichen Sie den elektronischen Antrag vor Projektbeginn ein. Fügen Sie die Vorhabenskizze, das Formblatt zu umweltfreundlichen Auswahlkriterien und die von der zugelassenen Expertin oder dem zugelassenen Experten unterschriebene Bestätigung Ihrer Angaben einschließlich der ESTEM-Berechnung bei.
Nach Eingang des Antrags im Portal können Sie beginnen. Das finanzielle Risiko tragen Sie selbst; aus der Antragstellung entsteht kein Anspruch auf Förderung.
Die WIBank bewertet das Verhältnis aus erwarteter jährlicher CO2-Einsparung und beantragtem Zuschuss. Höhere Einsparungen je Euro werden besser bewertet. Besonders kreislauffreundliche Produkte oder geringe Flächeninanspruchnahme können den Wert um 0,1 erhöhen. Bewilligungen hängen vom verfügbaren Budget ab. Unvollständige und verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt. Reichen Sie zusätzlich angeforderte Nachweise innerhalb der von der WIBank gesetzten Frist nach.