Zuschüsse für Wärmepumpen und Wallboxen
250 € Zuschuss für eine Elektrowärmepumpe zum Heizen oder 100 € für eine Wallbox für berechtigte Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Detmold.
Das Energie-Förderprogramm unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz. Dieser Eintrag behandelt die Förderung von Elektrowärmepumpen zum Heizen und Wallboxen für E-Autos.
Nach positiver Prüfung der Nachweise wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. Pro Maßnahme und Rechnungsempfänger gibt es im Förderzeitraum höchstens einen Zuschuss. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen einen Strom- oder Gasliefervertrag mit den Stadtwerken Detmold abgeschlossen haben. Für beide hier behandelten Maßnahmen muss das Gebäude Strom der Stadtwerke Detmold beziehen.
- Sie müssen Rechnungsempfänger der Maßnahme sein und das Eigentum am Gebäude durch einen Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug nachweisen.
- Für die Elektrowärmepumpe ist die Energieeffizienzklasse A+++ oder A++ nachzuweisen.
- Für die Wallbox ist ein Fahrzeugschein erforderlich. Bei Firmenfahrzeugen genügt eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens oder der Fahrzeugschein.
- Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 durchgeführt und abgeschlossen werden; auch das Rechnungsdatum muss in 2026 liegen. Beginnen Sie erst nach der Eingangsbestätigung.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Vor Durchführung beantragen und Eingangsbestätigung abwarten. Durchführung, Abschluss und Rechnungsdatum müssen in 2026 liegen; Nachweise sind bis zum 31. Dezember 2026 einzureichen. Bei ausgeschöpften Mitteln endet die Förderung früher.[^c6][^c7][^c8]
Reichen Sie den vollständig und richtig ausgefüllten und unterschriebenen Förderantrag 2026 vor Durchführung der Maßnahme bei den Stadtwerken Detmold ein: per E-Mail an energieservice@stadtwerke-detmold.de, per Post oder persönlich am Gelskamp 10, 32758 Detmold.
Warten Sie vor Beginn der Maßnahme auf die Eingangsbestätigung. Diese nennt die noch einzureichenden Unterlagen. Reichen Sie die Nachweise bis zum 31. Dezember 2026 ein, darunter die Abschlussrechnung des Installateurs mit Einbauzeitpunkt, den Eigentumsnachweis und die erforderlichen Geräte- oder Fahrzeugnachweise. Fotos allein ersetzen die erforderlichen Dokumente nicht. Sind die Fördermittel vorher ausgeschöpft, endet die Förderung früher.