Zuschuss für Elektromobilität
Zuschüsse für Hockenheimer Stromkunden zum Kauf einer Wallbox, eines E-Lastenrads, E-Rollers oder E-Scooters für die nicht gewerbliche Nutzung.
Sie erhalten 100 Euro für eine Wallbox, 200 Euro für ein E-Lastentransportfahrrad, 100 Euro für einen E-Roller oder 50 Euro für einen E-Scooter. Neu- und Bestandskunden, die einen Naturstrom-Vertrag der Stadtwerke Hockenheim abschließen, erhalten jeweils 50 Euro zusätzlich. Pro Kunde und Jahr wird höchstens eine Maßnahme gefördert.
Der einmalige Zuschuss ist freiwillig; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Anträge werden nach Eingang und im Rahmen der im Antragsjahr verfügbaren Mittel bearbeitet. Andere Fördermittel können hinzukommen, soweit der andere Fördergeber dies zulässt.
Bei Verstößen gegen die Richtlinie oder falschen Angaben wird die Förderzusage aufgehoben. Bereits gezahlte Mittel müssen zurückgezahlt und ab der Aufhebung mit jährlich 7,5 Prozent verzinst werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen als letztverbrauchender Tarifkunde im Versorgungsgebiet Strom von den Stadtwerken Hockenheim beziehen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie kirchliche oder gemeinnützige Organisationen. Wohnort und Umsetzungsort müssen innerhalb der Gemarkung Hockenheim liegen.
- Mieter müssen die Zustimmung des Eigentümers nachweisen; für eine Wallbox ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Wallbox dürfen keine planungs-, bau- oder denkmalschutzrechtlichen Belange entgegenstehen. Bei Kulturdenkmalen ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nötig. Gewerblich genutzte Wallbox-Standorte und die gewerbliche Nutzung der geförderten Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
- Die Wallbox braucht mindestens einen Typ-2-Anschluss und mindestens 11 kW Ladeleistung. Ein Fachbetrieb muss sie installieren und beim Netzbetreiber melden. Der Nachweis der Meldung ist mit dem Antrag einzureichen. Sie müssen eine Kontrolle der Installation vor Ort durch Beauftragte der Stadtwerke ermöglichen.
- Das E-Lastentransportfahrrad muss zum Transport von Personen und Lasten gebaut sein, deutlich mehr Transportvolumen als ein normales Fahrrad, einen erweiterten oder verlängerten Radabstand und eine fest verbundene Transporteinheit haben.
- Ein E-Roller muss versicherungspflichtig und mit Kennzeichen für die Straße zugelassen sein; seine Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 25 km/h betragen. Ein E-Scooter muss ebenfalls versicherungspflichtig und mit Kennzeichen zugelassen sein, darf aber höchstens 20 km/h schnell sein.
- Erforderlich ist eine Eigen- oder Konformitätserklärung des Herstellers oder Verkäufers zur Einhaltung der gesetzlichen und technischen Produktsicherheitsanforderungen, beispielsweise eine einschlägige CE-Kennzeichnung, die elektrischen Regeln VDE AR-N 4100 oder die Lastenradnorm DIN 79010. Anschaffungen vor Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Mai 2024 sind ausgeschlossen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Antrag vor dem Kauf und vor Beginn der Maßnahme; im Antragsjahr müssen noch Mittel verfügbar sein.
- Vollständige Nachweise spätestens drei Monate nach Antragseingang einreichen.
Laden Sie den E-Mobilitätsantrag herunter und senden Sie ihn vor dem Kauf und vor Beginn der Maßnahme an Stadtwerke Hockenheim, Obere Hauptstraße 8, 68766 Hockenheim. Füllen Sie alle Pflichtfelder aus und unterschreiben Sie die Erklärungen zu Förderbedingungen, Datenverarbeitung und Richtigkeit der Angaben. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Spätestens drei Monate nach Antragseingang müssen sämtliche Nachweise vorliegen. Dazu gehören die Rechnung mit erkennbarem Anschaffungsdatum und der Produktsicherheitsnachweis. Für eine Wallbox kommen ein Foto der montierten Anlage, der Nachweis der Netzbetreibermeldung, bei Mietern die schriftliche Vermieterzustimmung und gegebenenfalls die Denkmalschutzgenehmigung hinzu. Im Formular können Sie angeben, welche Nachweise beigefügt sind und welche nachgereicht werden. Die Stadtwerke dürfen weitere Unterlagen anfordern.
Bewilligung oder Ablehnung erfolgen schriftlich. Nach Prüfung der erforderlichen Nachweise zahlen die Stadtwerke den Zuschuss auf das im Antrag genannte Konto aus.