Förderprogramm für Energieeffizienz

Stadtwerke St. IngbertDeutschland

Mit 50 € Zuschuss können Kunden der Stadtwerke eine alte Heizungsumwälzpumpe durch eine geregelte Hocheffizienzpumpe der Klasse A ersetzen.

Dieser Eintrag beschreibt die Förderung für Heizungsumwälzpumpen innerhalb des Förderprogramms. Die 50 € werden auf Ihr Konto überwiesen. Im gesamten Programm sind höchstens 500 € je Objekt und zwei Fördermaßnahmen pro Jahr möglich.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen Kunde der Stadtwerke St. Ingbert sein. Strom und Erdgas müssen Sie ausschließlich über die Stadtwerke St. Ingbert GmbH im Sondervertrag und mit der Zusatzvereinbarung zum Förderprogramm 2026 beziehen. Für die Pumpenförderung ist ein Energiebezug über zwei Jahre im Sondervertrag erforderlich. Bei vorzeitiger Auflösung des Versorgungsverhältnisses müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen.
  • Ersetzen Sie eine alte Umwälzpumpe durch eine neu gekaufte, geregelte Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A. Sie darf nur zu Heizzwecken eingesetzt werden. Integrierte Pumpen sind ausgeschlossen. Die Pumpe muss als separate Rechnungsposition aufgeführt sein.
  • Das Rechnungsdatum muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 liegen.
  • Es dürfen keine Zahlungsrückstände aus Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke bestehen. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
Laufende Antragstellung
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Für das Förderprogramm 2026 muss das Rechnungsdatum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 liegen; eine gesonderte Einreichungsfrist wird damit nicht angegeben.[^c1][^c8]

Reichen Sie die Originalrechnung, den Nachweis der Effizienzklasse und die ausgefüllte, unterschriebene Fördervereinbarung bei den Stadtwerken St. Ingbert ein. Der Kundenservice unterstützt Sie unter kundenservice.swi@biosphaeren-sw.de oder telefonisch unter 06894 9552-175.

Offizielle Quellen