Installationszuschuss für Wärmepumpen
Stromkunden erhalten für den Einbau einer Wärmepumpe 150 € als Gutschrift, verteilt auf die nächsten zwei Jahresabrechnungen.
Der Installationsbonus unterstützt Wärmepumpen als energiesparende Heiztechnik. Die Stadtwerke Steinfurt gewähren 150 € brutto als Gutschrift, verteilt auf die nächsten zwei Strom-Jahresabrechnungen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen Stromkunde der Stadtwerke Steinfurt sein oder werden. Alle Stromzähler in Ihrem Haushalt müssen von den Stadtwerken Steinfurt beliefert werden.
- Bei Mehrfamilienhäusern reicht es aus, wenn die Stadtwerke Steinfurt den Allgemeinstrom und den Wärmepumpenstrom liefern.
- Ihre Wärmepumpe darf noch nicht eingebaut sein, wenn Sie das Angebot in Anspruch nehmen. Nach Installation und Inbetriebnahme dient die Abschlussrechnung des Installationsbetriebs als Nachweis. Das Rechnungsdatum darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- Laufende Antragstellung
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Das Angebot gilt nur für noch nicht eingebaute Wärmepumpen. Der Nachweis erfolgt nach Installation und Inbetriebnahme mit einer Abschlussrechnung des Installationsbetriebs, deren Datum höchstens sechs Monate zurückliegt.
Ein Förderantrag vorab ist nicht erforderlich. Laden Sie nach Installation und Inbetriebnahme die Abschlussrechnung des Installationsbetriebs im „Formular Förderprogramm Wärmepumpe“ auf der Programmseite hoch. Reichen Sie die Rechnung ein, solange ihr Datum höchstens sechs Monate zurückliegt.
Bei Fragen zum Programm erreichen Sie Hanna Companie unter hanna.companie@swst.de oder 02552 707-501.