Energie- und Mobilitätszuschuss — Wärmepumpe
200 € Zuschuss für Energiekundinnen und Energiekunden, die eine neue Wärmepumpe in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude im Versorgungsgebiet Willich einbauen lassen.
Dieser Förderweg unterstützt eine monovalente Wärmepumpe: Sie übernimmt die Wärmeversorgung des Gebäudes allein. Split-Klimageräte sind ausgeschlossen. Das Gebäude muss im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Willich und im Einzugsgebiet Willich liegen.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind bestehende Energiekundinnen und Energiekunden, deren kompletter Energiebedarf von den Stadtwerken Willich gedeckt wird, sowie Neukundinnen und Neukunden.
- Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Maßnahme beauftragen oder umsetzen. Der Einbau der neuen Wärmeerzeugungsanlage muss durch einen konzessionierten Fachhandwerker erfolgen.
- Mit der Förderung binden Sie sich für zwei Jahre an die Belieferung Ihres kompletten Energiebedarfs durch die Stadtwerke Willich. Der Zuschuss muss zurückgezahlt werden, wenn die Wärmepumpe ab Inbetriebnahme nicht mindestens 24 Monate ununterbrochen von den Stadtwerken Willich versorgt wird.
- Pro Objekt ist nur eine Förderung im Jahr möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht: Die Förderung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsbeginn
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Anträge müssen vor Beauftragung oder Umsetzung gestellt werden. Bei ausgeschöpftem Fördervolumen endet die Förderung früher.[^c4][^c5]
Nutzen Sie das Förderformular der Stadtwerke Willich und wählen Sie „Förderung für Wärmepumpe“. Reichen Sie die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig ein. Liegt das Installateursangebot noch nicht vor, können Sie es laut Formular später nachreichen.