Zuschuss für Balkonkraftwerke

Stadt WaltropDeutschlandbis zu 100 EURendet am 31. Dez. 2026

100 Euro Zuschuss je Wohneinheit unterstützen private Vermieter:innen, Mieter:innen und Eigentümer:innen beim Einbau neuer Steckersolar-Geräte in Waltrop.

Gefördert werden neue Solarmodule und Wechselrichter für Steckersolar-Geräte, die an einen Haushaltsstromkreis angeschlossen werden. Der reguläre Förderweg gilt für Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Eine Wohneinheit muss baulich getrennt und in sich abgeschlossen sein, einen eigenen Zugang haben und über die für einen selbstständigen Haushalt nötigen Nebenräume, etwa ein Badezimmer, verfügen.

Der Zuschuss beträgt 100 Euro je Wohneinheit. Andere Zuschüsse dürfen hinzukommen, wenn deren Förderbedingungen das erlauben. Zusammen dürfen alle Zuschüsse höchstens 50 % der Gesamtkosten decken. Steuererleichterungen, vergünstigte Kredite und EEG-Einspeisevergütungen zählen für diese Grenze nicht als Zuschüsse. Der städtische Zuschuss ist steuerfrei. Sie müssen selbst prüfen, ob er mit anderen Förderungen und Ihrer steuerlichen Behandlung vereinbar ist. Die Stadt prüft das nicht und haftet nicht für dadurch gekürzte andere Förderungen oder Steuererleichterungen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie müssen als natürliche Person eine Wohnung innerhalb Waltrops vermieten, mieten oder besitzen. Ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile sind ausgeschlossen.
  • Im regulären Förderweg muss das Gebäude zwei oder mindestens drei Wohneinheiten haben. Ein Einfamilienhaus kann ausnahmsweise gefördert werden, wenn sein Dach nachweislich für eine Photovoltaik-Dachanlage ungeeignet ist.
  • Die Module müssen nach Westen, Süden oder Osten ausgerichtet sein, einen Großteil der täglichen direkten Sonneneinstrahlung erhalten und weitgehend frei von Verschattung sein. Das Gerät muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Pro Person und Wohneinheit wird nur ein Gerät gefördert.
  • Vor der Antragstellung gekaufte Geräte sind ausgeschlossen. Planungs-, Bau- und Denkmalschutzrecht müssen die Installation erlauben. Der Förderbescheid ersetzt keine erforderlichen Genehmigungen; Sie müssen die einschlägigen Normen und Gesetze einhalten.
  • Beschäftigte der Projektpartner, die unmittelbar als Ansprechpersonen im Projekt Klimafit Ruhr eingebunden sind, sowie deren Haushaltsangehörige sind ausgeschlossen.

So stellen Sie einen Antrag

Status
endet am 31. Dez. 2026
Antragsbeginn
Antragsschluss
Beschränkungen dieser Antragsrunde
  • Anträge werden nur bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes von 28.000 Euro angenommen.[^c10]

Stellen Sie den vollständigen Antrag mit dem vorgeschriebenen Online-Formular im kommunalen Serviceportal der Stadt Waltrop, bevor Sie das Gerät kaufen. Beachten Sie den Hinweis der Stadt, den schriftlichen Bewilligungsbescheid vor dem Kauf abzuwarten. Ein Kauf nach Antragstellung, aber vor Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Stadt entscheidet nach Eingang der Anträge und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch; der Bescheid kann Bedingungen und Auflagen enthalten.

Reichen Sie spätestens drei Monate nach Bewilligung die Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters, die Rechnung und ein Foto des fertig montierten Geräts ein. Bei einem Kulturdenkmal ist außerdem die denkmalschutzrechtliche Genehmigung nötig. Bei einem Einfamilienhaus müssen Sie die Ungeeignetheit des Daches durch eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, eines Fachhandwerkers oder einen Auszug aus dem Solardachkataster nachweisen. Können Sie die Frist nicht einhalten, beantragen Sie schriftlich eine Verlängerung und begründen Sie die Verzögerung nachvollziehbar; die Stadt entscheidet im Einzelfall.

Die Stadt zahlt nach Prüfung der Nachweise. Sie darf zusätzliche Unterlagen anfordern und die Verwendung vor Ort selbst oder durch Dritte prüfen lassen. Bei zweckwidriger Verwendung kann sie den Zuschuss samt Zinsen zurückfordern.

Offizielle Quellen