Kommunaler Zuschuss für Arten- und Klimaschutz
Zuschüsse für Eigentümer und Mieter mit Hauptwohnsitz in Werther (Westf.), die eine ortsfeste Anlage zur Regenwasserspeicherung oder -versickerung einbauen lassen.
Das kommunale Programm unterstützt Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort. Diese Seite beschreibt die Förderung von Regenwasseranlagen: etwa einer Zisterne zur Gartenbewässerung oder einer Versickerungsanlage, die Regenwasser von versiegelten Flächen im Boden versickern lässt.
Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 1.250 € für die Regenwasseranlage. Notwendige Planungs- und Bauleistungen sowie Sach- und Materialkosten können berücksichtigt werden; sie müssen durch aufgeschlüsselte Abschlussrechnungen belegt sein. Insgesamt gelten im Programm höchstens 1.500 € je Haushalt und Jahr. Je Haushalt wird nur eine gleiche Maßnahme gefördert.
Ausgezahlt wird nach Abschluss und Vorlage aller geforderten Nachweise. Andere Förderungen dürfen nur hinzukommen, wenn deren Programme dies erlauben. Die Stadt prüft die Verträglichkeit nicht; ihr Zuschuss kann die Förderung einer anderen Stelle beeinflussen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren städtischen Haushaltsmittel.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Du musst volljährig sein, deinen Erstwohnsitz in Werther (Westf.) haben und dort Eigentümer oder Mieter der privat genutzten Immobilie sein. Die Anlage muss im Stadtgebiet auf oder an einem privaten Wohngebäude oder einem zugehörigen oberirdischen Nebengebäude umgesetzt werden.
- Die Anlage muss ortsfest installiert sein. Eine Zisterne muss mindestens 1.500 Liter fassen. Eine Versickerungsanlage muss kurzfristig mindestens 1.500 Liter Regenwasser aufnehmen können. Den Bau muss eine Fachfirma ausführen.
- Warte vor Bestellung, Beauftragung und Baubeginn auf den schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die Maßnahme muss rechtmäßig sein. Bau- oder naturschutzrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie Maßnahmen, zu denen dich andere Vereinbarungen oder Bestimmungen der Stadt verpflichten, sind ausgeschlossen.
- Sanierung, Erneuerung und Erweiterung bestehender Anlagen mit gleichem Funktionsprinzip sind ausgeschlossen. Selbst geleistete Arbeit ist nicht förderfähig. Das gilt auch für Maßnahmen, deren Kostenangemessenheit nicht zweifelsfrei feststeht.
- Für die Anlage gilt eine Zweckbindung von acht Jahren ab Datum des Bewilligungsbescheids. Entfernst du sie früher, musst du den ausgezahlten Zuschuss zurückzahlen. Die Stadt kann nach Terminabsprache besichtigen und Stichproben durchführen. Bei unsachgemäßer Mittelverwendung oder Verstößen gegen die Richtlinie kann sie Zuschüsse zurückfordern.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Im Rahmen verfügbarer städtischer Haushaltsmittel; kein Rechtsanspruch.
- Die Richtlinie 2026 gilt bis 31. Dezember 2026, sofern die Stadt die Laufzeit nicht ändert. Vor Bestellung, Beauftragung oder Beginn der hier beschriebenen Regenwassermaßnahme ist eine schriftliche Bewilligung erforderlich.
Nutze den Antrag 2026 für die Speicherung oder Versickerung von Niederschlagswasser. Reiche ihn mit den geforderten Unterlagen bei der Stadt Werther (Westf.), Klimaschutzmanagement, Mühlenstraße 2, 33824 Werther (Westf.) ein. Füge einen Lageplan mit Maßangaben und Fotos der entwässerten Fläche sowie das Angebot der Fachfirma bei. Warte vor Bestellung oder Beginn auf die schriftliche Bewilligung.
Reiche nach Abschluss die Einbaurechnung des Fachbetriebs und alle geforderten Nachweise ein. Das Formular verlangt zur Auszahlung die Originalabschlussrechnung. Rechnungen müssen Anbieter, Käufer beziehungsweise Nutzer, Maßnahme und Objekt, Produkte und Kosten erkennen lassen.
Ansprechpartner ist Klimaschutzmanager Eike Horn: eike.horn@stadt-werther.de, Telefon 05203/705-72. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026, sofern die Stadt die Laufzeit nicht ändert. Die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.