Zuschuss für Balkonkraftwerke
100 € Zuschuss für ein neues Balkonkraftwerk für Haushalte mit Hauptwohnsitz in Westerkappeln.
Die Gemeinde fördert kleine, steckerfertige Photovoltaikanlagen für den Eigengebrauch. Pro Haushalt gibt es 100 € für eine Anlage. Für 2026 stehen insgesamt 3.000 € bereit. Die Förderung endet, sobald diese Mittel verbraucht sind, spätestens am 31. Dezember 2026.
Anträge können bereits gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Genehmigung des Gemeindehaushalts 2026. Die Gemeinde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen innerhalb der verfügbaren Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie müssen eine volljährige Privatperson mit Hauptwohnsitz in Westerkappeln sein. Dieser Eintrag umfasst Haushalte mit einem jährlichen Brutto-Haushaltseinkommen unter 60.000 €, das im Antragsformular zu bestätigen ist.
- Kaufen Sie ein werksneues Balkonkraftwerk mit mindestens 600 Watt Leistung. Gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
- Der Kauf muss ab dem 1. Januar 2026 erfolgt sein. Stellen Sie den Antrag nach Kauf und Erhalt der Anlage. Pro Antragstellerin oder Antragsteller ist nur eine Anlage förderfähig; der Zuschuss beträgt 100 € pro Haushalt.
Die Gemeinde kann den Zuschuss zurückfordern, wenn die Anlage dauerhaft unbrauchbar wird und nicht durch ein gleichwertiges, werksneues Produkt ersetzt wird, zweckentfremdet oder verkauft wird. Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Kommune vor Ende des Förderjahres wird eine Rückzahlung fällig. Melden Sie solche Umstände unverzüglich mit geeigneten Nachweisen. Falsche Angaben oder gefälschte Unterlagen, die zur Ablehnung geführt hätten, können ebenfalls eine Rückforderung auslösen. Die Gemeinde behält sich stichprobenhafte Prüfungen vor Ort vor.
So stellen Sie einen Antrag
- Status
- endet am 31. Dez. 2026
- Antragsschluss
- Beschränkungen dieser Antragsrunde
- Für 2026 stehen 3.000 € bereit; Auszahlung nach Haushaltsgenehmigung. Anträge können bereits gestellt werden.
Füllen Sie nach Kauf und Erhalt der Anlage das kommunale Antragsformular aus und unterschreiben Sie es. Fügen Sie die Originalrechnung (sie wird zurückgegeben) oder bei einer Onlinerechnung eine PDF bei. Die Rechnung muss Verkäufer, Käufer und den genauen Kaufgegenstand nennen. Legen Sie einen Leistungsnachweis bei, etwa einen Händlerbeleg oder technische Daten, sowie die Einkommenserklärung. Tragen Sie die Bankverbindung ein, bestätigen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und erkennen Sie die Förderbedingungen an.
Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den Nachweisen per Post an Gemeinde Westerkappeln, Fachdienst Stadtplanung und Infrastruktur, Große Straße 13, 49492 Westerkappeln, oder per E-Mail an katherine.peschka-martinez@westerkappeln.de. Die Richtlinie nennt zusätzlich info@westerkappeln.de als Adresse für Anträge.
Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang, solange Mittel verfügbar sind. Treffen mehrere Anträge für die restlichen Mittel zeitgleich ein, entscheidet das Los. Sind die Jahresmittel erschöpft, werden keine Anträge mehr angenommen und keine Fördermittel mehr ausgezahlt.